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BGH, 04.07.2012 - 4 StR 141/12 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung von § 146 StPO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 146; StPO § 349 Abs. 2
Rüge der Verletzung von § 146 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.10.1976 - 2 BvR 23/76
Verfassungsrechtliche Grenzen des Verbots der Mehrfachverteidigung
Auszug aus BGH, 04.07.2012 - 4 StR 141/12
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Rüge der Verletzung von § 146 StPO bleibt ohne Erfolg, weil die Revision nichts für einen konkreten Interessenkonflikt des Pflichtverteidigers des Angeklagten S. vorgetragen hat (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 146 Rn. 8 a.E.; BVerfGE 43, 79, 91 f.).