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   BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12   

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https://dejure.org/2012,20441
BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12 (https://dejure.org/2012,20441)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2012 - 5 StR 219/12 (https://dejure.org/2012,20441)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - 5 StR 219/12 (https://dejure.org/2012,20441)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 154 StGB; § 59 StPO; § 55 StPO; § 242 StGB
    Meineid (rechtsfehlerhaft festgesetztes Strafmaß; minder schwerer Fall; objektiv fehlerhafte Vereidigung: mangelnde Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht; Nichtvereidigung als Regelfall; Vereidigungsverbot); rechtsfehlerhaft festgestellte Schadenshöhe beim ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 154 Abs 2 StGB, § 59 Abs 1 S 1 StPO
    Meineid: Minder schwerer Fall bei Verstoß gegen Vereidigungsverbot

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen einer Vereidigung i.R.v. Strafrahmenerwägungen im Verfahren wegen Meineides; Schadenshöhe als wesentlicher Strafschärfungsgrund in einem Verfahren wegen Einbruchdiebstahls

  • rewis.io

    Meineid: Minder schwerer Fall bei Verstoß gegen Vereidigungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 154 Abs. 2
    Berücksichtigung des Nichtvorliegens der Voraussetzungen einer Vereidigung i.R.v. Strafrahmenerwägungen im Verfahren wegen Meineides; Schadenshöhe als wesentlicher Strafschärfungsgrund in einem Verfahren wegen Einbruchdiebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Objektiv verfahrensfehlerhafte Vereidigung” führt zum minder schweren Fall

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Ein Meineid nach einer nicht notwendigen Vereidigung ist ein minder schwerer Fall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 567
  • StV 2013, 23
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1960 - 1 StR 609/59

    August Geislhöringer

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12
    Angesichts einer aus Rechtsgründen nicht angezeigten, mithin objektiv verfahrensfehlerhaften Vereidigung lag für das Landgericht die Annahme eines minder schweren Falls auf der Hand (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1960 - 1 StR 609/59, BGHSt 17, 128, 136, Fischer, StGB, 59. Aufl., § 154 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 13.02.1991 - 3 StR 342/90

    Aufdecken der Strafbarkeit der Falschaussage bei wahrheitsgemäßen Angaben in der

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - 5 StR 219/12
    Zwar hat es bei der Strafrahmenwahl zutreffend eine Strafmilderung wegen der unterbliebenen - jedoch objektiv gebotenen - Belehrung gemäß § 55 StPO verneint, weil der zur Aussage entschlossene Angeklagte sich auch durch den Hinweis auf sein Aussageverweigerungsrecht nicht von der Falschaussage hätte abhalten lassen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1991 - 3 StR 342/90, BGHR StGB § 157 Abs. 1 Selbstbegünstigung 4).
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