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   BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12   

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https://dejure.org/2013,17282
BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12 (https://dejure.org/2013,17282)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - VII ZB 30/12 (https://dejure.org/2013,17282)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - VII ZB 30/12 (https://dejure.org/2013,17282)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 25 GG, § 828 ZPO
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der Deutschen Bundesbank verwaltete Währungsreserven eines ausländischen Staates; Verwaltung durch selbstständige Zentralbanken

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollstreckung in auf Konten bei der Deutschen Bundesbank verwalteten Währungsreserven eines ausländischen Staates

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckungsimmunität für auf Konten bei der Deutschen Bundesbank verwaltete Währungsreserven eines ausländischen Staates; Verwaltung durch selbstständige Zentralbanken

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 25; ZPO § 828
    Vollstreckung in auf Konten bei der Deutschen Bundesbank verwalteten Währungsreserven eines ausländischen Staates

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 48
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.10.2009 - VII ZB 37/08

    Vollstreckungsimmunität hinsichtlich zustehender Forderungen eines ausländischen

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    Nach heutigem Völkerrecht sind staatliche Vermögenswerte vor Vollstreckungsmaßnahmen anderer Staaten immun, soweit sie hoheitlichen Zwecken dienen (BVerfG, IPRax 2011, 389, juris Rn. 17; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 37/08, NJW 2010, 769, jeweils m.w.N.).

    Es besteht mithin eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG, wonach die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat aus einem Vollstreckungstitel gegen einen fremden Staat, der über ein nicht hoheitliches Verhalten (acta iure gestionis) dieses Staates ergangen ist, in Gegenstände dieses Staates ohne dessen Zustimmung unzulässig ist, soweit diese Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (BVerfG, NJW 2012, 293, 295; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 37/08, aaO, jeweils m.w.N.).

    Ob ein Vermögensgegenstand hoheitlichen Zwecken dient, richtet sich danach, ob er für eine hoheitliche Tätigkeit verwendet werden soll (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 37/08, aaO).

    Die Abgrenzung zwischen hoheitlichen oder nicht hoheitlichen Zwecken ist mangels entsprechender Kriterien im allgemeinen Völkerrecht grundsätzlich nach der Rechtsordnung des Gerichtsstaats vorzunehmen (BVerfG, NJW 2012, 293, 295; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 37/08, aaO).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    bb) Die auf ausländischen Konten verwalteten Währungsreserven eines Staates dienen hoheitlichen Zwecken (vgl. BVerfGE 64, 1, 45 f.; v. Lewinski, Öffentlichrechtliche Insolvenz und Staatsbankrott, S. 525; Aden, Internationales Privates Wirtschaftsrecht, 2. Aufl., S. 46; Damian, Staatenimmunität und Gerichtszwang, S. 180; Szodruch, Staateninsolvenz und private Gläubiger, S. 388, 390; Weller, Rpfleger 2006, 364, 369; Gutzwiller, ZSR 2002, 121, 131; Krauskopf/Steven, WM 2000, 269, 272; v. Schönfeld, NJW 1986, 2980, 2986; Stein, IPRax 1984, 179, 182; Gramlich, RabelsZ 1981, 545, 594 f.; Pullen, Die Immunität von Staatsunternehmen im zivilrechtlichen Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren, S. 255 f.).

    Es besteht keine allgemeine Regel des Völkerrechts, die es geböte, den fremden Staat als Inhaber von Forderungen aus Konten zu behandeln, die bei Banken im Gerichtsstaat unterhalten werden und auf den Namen eines rechtsfähigen Unternehmens des fremden Staates lauten (BVerfGE 64, 1, 22; Szodruch, aaO, S. 388).

    Insoweit hat auch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Entscheidung vom 12. April 1983 ausgeführt, dass nach einer gefestigten, allgemeinen, von Rechtsüberzeugung getragenen Übung der Staaten der Vollstreckungs-immunität unterliegende Vermögensgegenstände weder Zwangsvollstreckungs- noch Sicherungsmaßnahmen aus in einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Titeln unterworfen werden dürfen (BVerfGE 64, 1, 40; vgl. auch v. Schönfeld, aaO, 2986).

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09

    Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    Es besteht mithin eine allgemeine Regel des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG, wonach die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsstaat aus einem Vollstreckungstitel gegen einen fremden Staat, der über ein nicht hoheitliches Verhalten (acta iure gestionis) dieses Staates ergangen ist, in Gegenstände dieses Staates ohne dessen Zustimmung unzulässig ist, soweit diese Gegenstände im Zeitpunkt des Beginns der Vollstreckungsmaßnahme hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dienen (BVerfG, NJW 2012, 293, 295; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 37/08, aaO, jeweils m.w.N.).

    Die Abgrenzung zwischen hoheitlichen oder nicht hoheitlichen Zwecken ist mangels entsprechender Kriterien im allgemeinen Völkerrecht grundsätzlich nach der Rechtsordnung des Gerichtsstaats vorzunehmen (BVerfG, NJW 2012, 293, 295; BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - VII ZB 37/08, aaO).

  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    Grundsätzlich können Staaten auf ihre allgemeine Immunität sowohl für das Erkenntnis- als auch für das Vollstreckungsverfahren verzichten (BVerfGE 117, 141, 152).

    Es muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob ein pauschaler Verzicht auf Vollstreckungsimmunität sich auch auf die Immunität von Währungsreserven erstrecken kann (dagegen wohl BVerfGE 117, 141, 163 zu diplomatisch genutztem Vermögen, aber unter Hinweis auf die Kommentierung zum Entwurf des heutigen Art. 21 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die gerichtlichen Immunitäten der Staaten und ihres Eigentums), und ob die Schuldnerin überhaupt befugt war, für den mongolischen Staat auf die Vollstreckungsimmunität zu verzichten (vgl. bejahend: Albert, Völkerrechtliche Immunität ausländischer Staaten gegen Gerichtszwang, S. 305; verneinend: Gramlich, aaO, 595; zur Verzichtserklärungsbefugnis allgemein: Damian, aaO, S. 36 ff.).

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    Hinsichtlich der Annahme eines Verzichts auf die Vollstreckungsimmunität ist Zurückhaltung geboten (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 9/05, NJW-RR 2006, 198, 200; OLG Köln, IPRax 2004, 251, 254 f.).
  • BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    Zwar wurde teilweise eine persönliche Immunität von selbständigen Staatsunternehmen verneint (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1955 - I ZR 64/53, NJW 1955, 1435, 1436; OLG Frankfurt, OLGR 1997, 227).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 9/05

    Vollstreckung von Gebührenansprüchen eines ausländischen Staates

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    Hinsichtlich der Annahme eines Verzichts auf die Vollstreckungsimmunität ist Zurückhaltung geboten (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 9/05, NJW-RR 2006, 198, 200; OLG Köln, IPRax 2004, 251, 254 f.).
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 134/12

    Werkmangel: Standsicherheitsnachweis für eine Treppe als geschuldete

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    Dieses kann lediglich nachprüfen, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH, Urteil vom 7. März 2013 - VII ZR 134/12, NJW 2013, 1226, 1227 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76

    Philippinische Botschaft

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    Maßgebend ist jedoch ausschließlich der Zweck des auf dem Konto gehaltenen Vermögens (BVerfGE 46, 342, 398; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1981, 2650, 2651).
  • OLG Frankfurt, 11.05.1981 - 20 W 422/80
    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - VII ZB 30/12
    Maßgebend ist jedoch ausschließlich der Zweck des auf dem Konto gehaltenen Vermögens (BVerfGE 46, 342, 398; a.A. OLG Frankfurt, NJW 1981, 2650, 2651).
  • OLG München, 13.06.1997 - 23 U 5947/96

    Abgrenzung von Fracht und Speditionsvertrag; Abgrenzung zwischen Beförderung und

  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2495/08

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen

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