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   BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16   

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https://dejure.org/2017,22269
BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16 (https://dejure.org/2017,22269)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2017 - XI ZR 233/16 (https://dejure.org/2017,22269)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - XI ZR 233/16 (https://dejure.org/2017,22269)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 307 Abs 3 S 1 BGB, § 310 BGB
    Kontokorrentkreditverträge mit Unternehmern: Inhaltskontrolle und Wirksamkeit der Formularklausel über die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr

  • IWW

    § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB, § ... 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 14 BGB, BGB § 307, § 305c Abs. 2 BGB, § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 488 BGB, § 354 HGB, § 488 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 238 HGB, § 242 HGB, § 310 Abs. 1 BGB, § 312a Abs. 3 BGB, § 307 BGB, § 310 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 BGB, § 346 HGB, §§ 491 ff. BGB, Art. 247 EGBGB, § 500 Abs. 2 BGB, § 502 Abs. 1 Nr. 1 BGB, Art. 229 § 22 Abs. 2 EGBGB, Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG, Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, § 138 BGB, § 561 ZPO, § 214 Abs. 1 BGB, § 195 BGB, § 199 Abs. 1 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 199 Abs. 4 BGB, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 167 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltung der über Entgeltklauseln in Verbraucherkreditverträgen entwickelten Grundsätze für mit Unternehmern geschlossene Darlehensverträge; Inhaltskontrolle der formularmäßigen Klausel zu einer "einmaligen Bearbeitungsgebühr" in einem Kontokorrentkredit ...

  • Betriebs-Berater

    Unzulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen

  • kanzlei.biz

    Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Unwirksamkeit der in Darlehensurkunden eines Kredit­instituts für Kreditverträge mit Unternehmern enthaltenen formularmäßigen Klausel zu einer "Bearbeitungsgebühr" auch dann, wenn es sich um einen Kontokorrentkredit handelt

  • hink-fischer.de
  • rewis.io

    Kontokorrentkreditverträge mit Unternehmern: Inhaltskontrolle und Wirksamkeit der Formularklausel über die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der über Entgeltklauseln in Verbraucherkreditverträgen entwickelten Grundsätze für mit Unternehmern geschlossene Darlehensverträge; Inhaltskontrolle der formularmäßigen Klausel zu einer "einmaligen Bearbeitungsgebühr" in einem Kontokorrentkredit ...

  • rechtsportal.de

    Geltung der über Entgeltklauseln in Verbraucherkreditverträgen entwickelten Grundsätze für mit Unternehmern geschlossene Darlehensverträge; Inhaltskontrolle der formularmäßigen Klausel zu einer "einmaligen Bearbeitungsgebühr" in einem Kontokorrentkredit ...

  • datenbank.nwb.de

    Kontokorrentkreditverträge mit Unternehmern: Inhaltskontrolle und Wirksamkeit der Formularklausel über die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bearbeitungsgebühren (auch) bei Darlehensverträgen mit Unternehmern AGB-widrig

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit von Bearbeitungsentgelten für Darlehen an Unternehmer in Bank-AGB auch bei Kontokorrentkredit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (125)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bei Unternehmerdarlehen formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte sind unwirksam

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Ärzte können Kreditgebühren für Praxiskredite zurückverlangen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Darlehensbedingungen - und die AGB-Kontrolle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung von Darlehensgebühren - und ihre Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unternehmerdarlehen - und die formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsentgelte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bankgebühren gekippt: Auch keine Bearbeitungsentgelte von Unternehmen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Unwirksamkeit von Bearbeitungsentgelten für Darlehen an Unternehmer in Bank-AGB auch bei Kontokorrentkredit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unzulässigkeit einer Klausel zu einer Bearbeitungsgebühr bei Unternehmerdarlehen auch im Fall eines Kontokorrentkredits

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühr bei einem Kontokorrentkredit mit einem Unternehmer unzulässig

  • rechtsboutique.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren für Unternehmerdarlehen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    In AGBs geregelte Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen auch gegenüber Unternehmern unwirksam

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • tintemann.de (Kurzinformation)

    Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte und Bearbeitungsgebühren sind bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte können auch bei gewerblichen Darlehen zurückgefordert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Darlehen unzulässig - schnelles Handeln erforderlich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen - Unternehmer können Geld zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen können zurückgefordert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte bei Darlehen sind auch gegenüber Unternehmern unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte bei Unternehmenskrediten sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bankbearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Kreditbearbeitungsgebühren für Unternehmer sind unzulässig - Rückforderung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen sind unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren in Unternehmerkrediten unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Unternehmer können Bearbeitungsgebühren für Kredite zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerkrediten gekippt - Geld zurückholen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditbearbeitungsgebühren: Rückzahlungen auch für Freiberufler, Selbständige und Firmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehen an Unternehmer - Bearbeitungsgebühr zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditgebühren in Firmenkrediten sind unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren auch bei Geschäftskrediten unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditgebühren auch bei Geschäftskrediten unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unternehmer können von ihren Banken Bearbeitungsentgelte zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelt-Klauseln bei Unternehmerdarlehen unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditbearbeitungsgebühren für Gewerbedarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unternehmer können Bearbeitungsgebühren zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte auch bei Unternehmerdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte und Gebühren sind bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren - Auch Unternehmer können Gelder zurückverlangen!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Bearbeitungsentgelten bei Unternehmensdarlehen. Am 1.1.2018 droht Verjährung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditbearbeitungsgebühren: Rückzahlungen erfolgreich durchsetzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unternehmer können jetzt Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmerdarlehen unwirksam

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren sind auch für Unternehmerkredite unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch bei Unternehmen einmaliges Bearbeitungsentgelt für Kredite unwirksam?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte auch bei Unternehmerdarlehen gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geldsegen für Unternehmen - Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen können zurückverlangt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbedarlehen bei der Sparkasse Mainz - unzulässige Gebühren zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewerbedarlehen: Unternehmer können Bearbeitungsgebühren zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte in Darlehensverträgen auch gegenüber Unternehmern unzulässig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Banken müssen Kreditgebühren an Unternehmer zurück zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren für Firmendarlehen gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unternehmerdarlehen: Insolvenzverwalter müssen unrechtmäßige Bearbeitungsgebühren zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren in Unternehmerdarlehen: Rückforderung erlaubt!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jetzt können auch Unternehmer die Bearbeitungsgebühren zurückfordern!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen können zurückgefordert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pauschale Kredit-Bearbeitungsgebühren: Gewerbetreibende Verbrauchern gleichgestellt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was können Unternehmer bei gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren tun?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Bearbeitungsentgelte bei Darlehen für Unternehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unternehmen können Bearbeitungsgebühren zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Firmenkredite: Unternehmen sollten unzulässige Bearbeitungsgebühren jetzt zurückfordern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Unternehmer können Kreditbearbeitungsgebühren zurückverlangen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmerdarlehen unzulässigch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren auch in Unternehmerdarlehen unzulässig!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren für Unternehmenskredite sind unwirksam und rückforderbar!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bankbearbeitungsentgelte: Unternehmen erhalten Geld zurück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren auch bei gewerblichen Krediten unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren auch für Unternehmer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 06.07.2017)

    Kredit-Gebühren: Banken dürfen Selbstständige nicht melken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren für Unternehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Banken müssen Bearbeitungsgebühren auch bei Firmenkrediten erstatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unternehmerdarlehen: Bearbeitungsentgelte sind unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kreditbearbeitungsgebühren in Unternehmerdarlehen von Banken rückforderbar!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren für Firmenkredite

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte bei Gewerbedarlehen zurückzahlungspflichtig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gebühren bei Gewerbekrediten - jetzt zurückfordern!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urteil gegen Banken: Bearbeitungsentgelte für unternehmerische Kredite

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unternehmer können Bearbeitungsgebühren zurückfordern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Auch Kreditbearbeitungsgebühren für Unternehmer sind unzulässig - Rückforderung möglich

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen gekippt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gewerbedarlehen: Unternehmer können Bearbeitungsgebühren zurückfordern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen - Unternehmer können Geld zurückfordern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren auch bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte bei Unternehmenskrediten sind unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unternehmerdarlehen: Insolvenzverwalter müssen unrechtmäßige Bearbeitungsgebühren zurückfordern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren: Auch Unternehmer können die bezahlten Gelder zurückverlangen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen sind unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen sind unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte und Bearbeitungsgebühren sind bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Gebühren bei gewerblichen Krediten unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühr für Darlehen bei Unternehmen unzulässig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kreditbearbeitungsgebühren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen können zurückgefordert werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei gewerblichen Darlehen für unwirksam

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    AGB von Kreditinstituten, die bei Unternehmerdarlehen Bearbeitungsentgelte vorsehen, sind unwirksam

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Unwirksamkeit von Bearbeitungsentgelten auch bei Unternehmerdarlehen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelte auch bei B2B-Darlehensverträgen unwirksam

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Laufzeitunabhänge Darlehens-Bearbeitungsentgelte auch ggü. Unternehmern unwirksam

  • brs-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    BEARBEITUNGSENTGELTE SIND NUN AUCH BEI UNTERNEHMERDARLEHEN UNZULÄSSIG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rückforderung Kreditbearbeitungsgebühren - Auch Unternehmer können die bezahlten Gelder zurückverlangen!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beschluss zu Bearbeitungsgebühren in Unternehmerkreditverträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Bearbeitungsentgelten bei Unternehmensdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsgebühren bei Gewerbedarlehen zurückfordern

  • der-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelt bei Darlehen auch gegenüber Unternehmern unzulässig

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bearbeitungsentgelte bei Unternehmerdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bearbeitungsentgelte bzw. Gebühren bei gewerblichen Krediten

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bearbeitungsgebühren in Firmenkrediten

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bearbeitungsentgelt bei Unternehmerdarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kreditgebühren für Unternehmer?

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kreditbearbeitungsgebühren für Gewerbedarlehen

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten bei Unternehmerdarlehen?

  • anwalt.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rechtmäßigkeit von Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)
  • wr-recht.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Formularmäßig vereinbarte Bearbeitungsentgelte auch bei Unternehmerdarlehen unzulässig

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bearbeitungsgebühren (auch) bei Darlehensverträgen mit Unternehmern AGB-widrig! (IMR 2017, 421)

Sonstiges

  • wbs-law.de (Sonstiges)

    Sind Bearbeitungsgebühren bei Unternehmerdarlehen unzulässig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2995
  • ZIP 2017, 1654
  • ZIP 2017, 65
  • MDR 2017, 1198
  • NJ 2017, 409
  • WM 2017, 1652
  • BB 2017, 2066
  • NZG 2017, 1280
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 23.08.2018 - III ZR 192/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Onlineanbieters für Veranstaltungstickets:

    Bearbeitungsgebühr" und für das Ticket zum Selbstausdrucken eine "Servicegebühr" von 2, 50 EUR berechnet, weicht sie zum Nachteil des Kunden von dem auch in der dispositiven Regelung des § 448 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden wesentlichen Grundgedanken ab, dass ein Rechtsunterworfener für Tätigkeiten, zu denen er gesetzlich oder - wie beim Versendungskauf - nebenvertraglich verpflichtet ist oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt, grundsätzlich kein gesondertes Entgelt verlangen kann (z.B. BGH, Urteile vom 17. April 2018 - XI ZR 238/16, BeckRS 2018, 14434 Rn. 27 und vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BeckRS 2017, 121208 Rn. 39 und XI ZR 233/16, BeckRS 2017, 121112 Rn. 47 jeweils mwN).
  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 238/16

    Unterliegen der in Darlehensurkunden eines Kreditinstituts für Kreditverträge mit

    Es hat die streitige Klausel, die eine einmalige, sofort fällige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsgebühr vorsieht, für wirksam erachtet und dies weitgehend wortgleich wie in seiner Entscheidung, die Gegenstand des Senatsurteils vom 4. Juli 2017 (XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 7 ff.) war, begründet.

    Dabei ist unerheblich, ob bei Abschluss von Darlehensverträgen regelmäßig ein Bearbeitungsentgelt in Höhe festgelegter Prozentsätze verlangt oder das Entgelt im Einzelfall anhand der Daten des konkreten Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet wird (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 20 mwN).

    Diese Anforderungen gelten auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 24 mwN).

    Dem entspricht, dass nach dem Vortrag der Beklagten die entsprechende Bearbeitungsgebühr in keinem der von beiden Parteien abgeschlossenen Darlehensverträge abbedungen worden ist (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 25).

    Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 24 und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 33, jeweils mwN).

    Nach der verwendeten Bezeichnung "Bearbeitungsgebühr" handelt es sich um Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages einschließlich der Vorbereitung des Vertragsschlusses sowie für Verwaltungsaufwand der Beklagten bei Kreditbearbeitung und -auszahlung (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 36).

    Die von der Beklagten auch im vorliegenden Verfahren gegen diese Auslegung vorgebrachten Einwände greifen nicht durch (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, aaO).

    (2) Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils bereits entschieden, dass eine in einer Darlehensurkunde eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegt (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 23 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 32 ff.).

    Das gilt auch bei einer Vertragsgestaltung, die dem Darlehensnehmer alternativ die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits oder von Termingeldern ermöglicht (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, aaO Rn. 36 ff.).

    Die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts ist auch für die Bearbeitung eines Unternehmerdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteiligt den Darlehensnehmer - hier den Kläger - entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 37 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 45 ff.).

    Denn es gehört zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Gesetzesrechts, dass jeder Rechtsunterworfene für Tätigkeiten, zu denen er gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt, kein gesondertes Entgelt verlangen kann (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 39 und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 47).

    Durch diese Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung wird eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners indiziert (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, aaO Rn. 40 und XI ZR 233/16, aaO Rn. 48) und die Vermutung des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wurde von der Beklagten nicht widerlegt.

    Wie auch im Falle des Kontokorrentkredits und der Termingelder kann die Beklagte das Risiko einer Nichtinanspruchnahme von Avalen durch eine Mischkalkulation ausgleichen (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 80 ff.).

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern nicht vor dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begann (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 85 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 93 ff.).

  • OLG Stuttgart, 14.04.2020 - 10 U 466/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog.

    Der Verjährungsbeginn setzt grundsätzlich nicht voraus, dass der Gläubiger aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - I ZR 217/12, BGHZ 201, 129, juris Rn. 38; Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115, juris Rn. 49; Beschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 516/14, BGHZ 208, 210, juris Rn. 26; Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, BGHZ 215, 172, juris Rn. 86; Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16 Rn. 94; BAG, Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 424/12, BAGE 144, 322, juris Rn. 24).
  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 236/16

    Rückzahlung einer bei Auszahlung eines Darlehens einbehaltenen

    Es hat die streitige Klausel, die eine einmalige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsgebühr vorsehe, für wirksam erachtet und dies weitgehend wortgleich wie in seiner Entscheidung, die Gegenstand des Senatsurteils vom 4. Juli 2017 (XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 7 ff.) war, begründet.

    Dabei ist unerheblich, ob bei Abschluss von Darlehensverträgen regelmäßig ein Bearbeitungsentgelt in Höhe festgelegter Prozentsätze verlangt oder das Entgelt im Einzelfall anhand der Daten des konkreten Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet wird (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 20 mwN).

    Diese Anforderungen gelten auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 24 mwN).

    Dem entspricht, dass nach dem Vortrag der Beklagten die entsprechende Bearbeitungsgebühr in keinem der von beiden Parteien abgeschlossenen Darlehensverträge abbedungen worden ist (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 25).

    Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 24 und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 33, jeweils mwN).

    Nach der verwendeten Bezeichnung "Bearbeitungsgebühr" handelt es sich um Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages einschließlich der Vorbereitung des Vertragsschlusses sowie für Verwaltungsaufwand der Beklagten bei Kreditbearbeitung und -auszahlung (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 36).

    Die von der Beklagten auch im vorliegenden Verfahren gegen diese Auslegung vorgebrachten Einwände greifen nicht durch (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, aaO).

    (2) Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils bereits entschieden, dass eine in einer Darlehensurkunde eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle unterliegt (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 23 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 32 ff.).

    Das gilt auch bei einer Vertragsgestaltung, die dem Darlehensnehmer alternativ die Inanspruchnahme eines Kontokorrentkredits oder von Termingeldern ermöglicht (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, aaO Rn. 36 ff.).

    Die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts ist auch für die Bearbeitung eines Unternehmerdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteiligt den Darlehensnehmer - hier den Kläger - entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 37 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 45 ff.).

    Denn es gehört zu den wesentlichen Grundgedanken des dispositiven Gesetzesrechts, dass jeder Rechtsunterworfene für Tätigkeiten, zu denen er gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist oder die er überwiegend im eigenen Interesse erbringt, kein gesondertes Entgelt verlangen kann (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 39 und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 47).

    Durch diese Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung wird eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners indiziert (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, aaO Rn. 40 und XI ZR 233/16, aaO Rn. 48) und die Vermutung des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wurde von der Beklagten nicht widerlegt.

    Wie auch im Falle des Kontokorrentkredits und der Termingelder kann die Beklagte das Risiko einer Nichtinanspruchnahme von Avalen durch eine Mischkalkulation ausgleichen (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 80 ff.).

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern nicht vor dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begann (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 85 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 93 ff.).

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 385/16

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem

    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 94; XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 86; vom 16. Juni 2016 - I ZR 222/14, WRP 2016, 1517 Rn. 42; vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 Rn. 35; Beschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 516/14, BGHZ 208, 210 Rn. 26; jeweils m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 13.03.2018 - XI ZR 291/16

    Wahl eines Darlehensnehmers zwischen einer Darlehensvariante ohne

    Die entsprechenden Umstände hat der Verwender darzulegen (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 23 mwN).

    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn die Abweichung vom gesetzlichen Leitbild sachlich gerechtfertigt oder der gesetzliche Schutzzweck auf andere Weise sichergestellt ist (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 49 mwN).

    Dem damit verbundenen Risiko kann das Kreditinstitut durch eine Erhöhung des Zinssatzes und durch eine Mischkalkulation begegnen (Senatsurteile vom 25. Oktober 2016 - XI ZR 9/15, WM 2017, 80 Rn. 38 f. und vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 84).

    Der Einwand, eine solche Kalkulation sei aus Sicht der Beklagten nicht sinnvoll, kann als lediglich bankbetriebswirtschaftliche Erwägung die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts nicht rechtfertigen (vgl. Senatsurteile vom 13. Mai 2014 - XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168 Rn. 73 und vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 78).

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 214/16

    Anspruch auf Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrages erhobenen

    Es hat die streitige Klausel, die eine einmalige, sofort fällige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsgebühr vorsieht, für wirksam erachtet und dies weitgehend wortgleich wie in seiner Entscheidung, die Gegenstand des Senatsurteils vom 4. Juli 2017 (XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 7 ff.) war, begründet.

    Dabei ist unerheblich, ob bei Abschluss von Darlehensverträgen regelmäßig ein Bearbeitungsentgelt in Höhe festgelegter Prozentsätze verlangt oder das Entgelt im Einzelfall anhand der Daten des konkreten Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet wird (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 20 mwN).

    Diese Anforderungen gelten auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 24 mwN).

    Dem entspricht, dass nach dem Vortrag der Beklagten die entsprechende Bearbeitungsgebühr in keinem der von beiden Parteien abgeschlossenen Darlehensverträge abbedungen worden ist (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 25).

    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, unterliegt eine in einer Darlehensurkunde eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 23 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 32 ff.).

    Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 24 und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 33, jeweils mwN).

    Nach der verwendeten Bezeichnung "Bearbeitungsgebühr" handelt es sich um Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages einschließlich der Vorbereitung des Vertragsschlusses sowie für Verwaltungsaufwand der Beklagten bei Kreditbearbeitung und -auszahlung (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 36).

    Die von der Beklagten auch im vorliegenden Verfahren gegen diese Auslegung vorgebrachten Einwände greifen nicht durch (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, aaO).

    Die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts ist auch für die Bearbeitung eines Unternehmerdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteiligt den Darlehensnehmer - hier den Kläger - entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 37 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 45 ff.).

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern nicht vor dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begann (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 85 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 93 ff.).

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 213/16

    Anspruch auf Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrages erhobenen

    Es hat die streitige Klausel, die eine einmalige, sofort fällige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsgebühr vorsieht, für wirksam erachtet und dies weitgehend wortgleich wie in seiner Entscheidung, die Gegenstand des Senatsurteils vom 4. Juli 2017 (XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 7 ff.) war, begründet.

    Dabei ist unerheblich, ob bei Abschluss von Darlehensverträgen regelmäßig ein Bearbeitungsentgelt in Höhe festgelegter Prozentsätze verlangt oder das Entgelt im Einzelfall anhand der Daten des konkreten Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet wird (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 20 mwN).

    Diese Anforderungen gelten auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 24 mwN).

    Dem entspricht, dass nach dem Vortrag der Beklagten die entsprechende Bearbeitungsgebühr in keinem der von beiden Parteien abgeschlossenen Darlehensverträge abbedungen worden ist (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 25).

    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, unterliegt eine in einer Darlehensurkunde eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 23 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 32 ff.).

    Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 24 und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 33, jeweils mwN).

    Nach der verwendeten Bezeichnung "Bearbeitungsgebühr" handelt es sich um Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages einschließlich der Vorbereitung des Vertragsschlusses sowie für Verwaltungsaufwand der Beklagten bei Kreditbearbeitung und -auszahlung (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 36).

    Die von der Beklagten auch im vorliegenden Verfahren gegen diese Auslegung vorgebrachten Einwände greifen nicht durch (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, aaO).

    Die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts ist auch für die Bearbeitung eines Unternehmerdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteiligt den Darlehensnehmer - hier den Kläger - entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 37 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 45 ff.).

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern nicht vor dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begann (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 85 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 93 ff.).

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 234/16

    Rückzahlung einer Bearbeitungsgebühr wegen Einbehaltens bei Auszahlung eines

    Es hat die streitige Klausel, die eine einmalige, sofort fällige, nicht laufzeitabhängige Bearbeitungsgebühr vorsieht, für wirksam erachtet und dies weitgehend wortgleich wie in seiner Entscheidung, die Gegenstand des Senatsurteils vom 4. Juli 2017 (XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 7 ff.) war, begründet.

    Dabei ist unerheblich, ob bei Abschluss von Darlehensverträgen regelmäßig ein Bearbeitungsentgelt in Höhe festgelegter Prozentsätze verlangt oder das Entgelt im Einzelfall anhand der Daten des konkreten Darlehensvertrages nach bestimmten Vorgaben errechnet wird (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 20 mwN).

    Diese Anforderungen gelten auch im Rechtsverkehr zwischen Unternehmern (Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 24 mwN).

    Dem entspricht, dass nach dem Vortrag der Beklagten die entsprechende Bearbeitungsgebühr in keinem der von beiden Parteien abgeschlossenen Darlehensverträge abbedungen worden ist (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 25).

    Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, unterliegt eine in einer Darlehensurkunde eines Kreditinstituts für den Abschluss von Kreditverträgen mit Unternehmern enthaltene formularmäßige Klausel über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 23 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 32 ff.).

    Preisnebenabreden, die keine echte (Gegen-)Leistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 24 und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 33, jeweils mwN).

    Nach der verwendeten Bezeichnung "Bearbeitungsgebühr" handelt es sich um Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages einschließlich der Vorbereitung des Vertragsschlusses sowie für Verwaltungsaufwand der Beklagten bei Kreditbearbeitung und -auszahlung (so bereits Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 36).

    Die von der Beklagten auch im vorliegenden Verfahren gegen diese Auslegung vorgebrachten Einwände greifen nicht durch (vgl. Senatsurteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, aaO).

    Die Erhebung eines laufzeitunabhängigen Entgelts ist auch für die Bearbeitung eines Unternehmerdarlehens mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteiligt den Darlehensnehmer - hier den Kläger - entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (vgl. Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 37 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 45 ff.).

    Der Senat hat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden, dass die kenntnisabhängige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB für früher entstandene Rückforderungsansprüche wegen unwirksam formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte auch bei Darlehensverträgen mit Unternehmern nicht vor dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen begann (Senatsurteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 85 ff. und XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 93 ff.).

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 304/16

    Beginn der Verjährungsfrist für einen Bereicherungsanspruch nach einem

    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 233/16, WM 2017, 1652 Rn. 94; XI ZR 562/15, WM 2017, 1643 Rn. 86; vom 16. Juni 2016 - I ZR 222/14, WRP 2016, 1517 Rn. 42; vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115 Rn. 35; Beschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 516/14, BGHZ 208, 210 Rn. 26; jeweils m.w.N.; st. Rspr.).
  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 235/16

    Anspruch auf Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrages erhobenen

  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 593/16

    Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über eine

  • BGH, 17.04.2018 - XI ZR 237/16
  • BGH, 13.12.2022 - II ZR 14/21

    Übernahme der Postbank durch Deutsche Bank

  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 9/18

    Anspruch auf Rückzahlung einer im Rahmen eines Darlehensvertrags entrichteten

  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 281/17

    Erstattung von Bearbeitungsentgelten aus mehreren Bauträgerkreditverträgen;

  • OLG Stuttgart, 07.04.2020 - 10 U 455/19

    Deliktische Haftung des Kraftfahrzeugherstellers gegenüber einem vom sog.

  • BGH, 19.02.2019 - XI ZR 562/17

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über Bearbeitungsentgelte für

  • BGH, 05.06.2018 - XI ZR 371/16

    Erstattung von Bearbeitungsentgelt im Zusammenhang mit zwei zur Finanzierung von

  • OLG Frankfurt, 19.12.2017 - 5 U 149/16

    Kein vollständiger Ausschluss aller Einreden durch Verzicht des Bürgen in AGB

  • OLG Köln, 09.01.2018 - 4 U 29/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: zu den Pflichtangaben und zur optischen Hervorhebung

  • AG Köln, 09.03.2020 - 142 C 77/19
  • LG Bochum, 16.12.2021 - 1 O 26/20
  • LG Frankfurt/Main, 10.07.2018 - 11 O 20/18

    Untermietvertrag Gewerbeobjekt - Klausel zur weiteren Untervermietung

  • OLG Rostock, 08.12.2017 - 1 U 7/17

    Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Unternehmerkreditvertrag: Aushandeln einer

  • OLG Brandenburg, 16.03.2018 - 11 U 99/17

    Umfang der Widerspruchsbelehrung in Versicherungsvertrag

  • LG Cottbus, 19.06.2020 - 2 O 581/19
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