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   BGH, 04.07.2018 - 2 StR 485/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,30318
BGH, 04.07.2018 - 2 StR 485/17 (https://dejure.org/2018,30318)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2018 - 2 StR 485/17 (https://dejure.org/2018,30318)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 2 StR 485/17 (https://dejure.org/2018,30318)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO
    Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde

  • HRR Strafrecht

    § 148 Abs. 2 StPO; § 191 GVG; § 74 Abs. 1 StPO; § 24 Abs. 1 StPO; Art 6 Abs. 3 lit. c und e EMRK
    Kommunikation des Beschuldigten mit dem Verteidiger (vertrauliches Gespräch des Beschuldigten mit seinem Strafverteidiger: Äußerungen im Beisein von Strafverfolgungsorganen); Ablehnung eines Dolmetschers (Maßstab revisionsgerichtlicher Überprüfbarkeit; Besorgnis der ...

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 177 Abs. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs.... 6 Nr. 1 StGB, § 148 Abs. 1 StPO, Art. 6 Abs. 3 Buchst. b EMRK, § 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 1 StPO, § 160a StPO, § 191 GVG, § 74 Abs. 1, § 24 Abs. 1 StPO, § 74 Abs. 1 StPO, § 74 StPO, § 2 Abs. 3 StGB, § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 46a Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Äußerung des Beschuldigten in Anwesenheit von Ermittlungsbeamten gegenüber dem Verteidiger hinsichtlich Beweisverwertungsverbots (hier: "so´n bisschen mit dem Finger" sei keine Vergewaltigung"); Ablehnung eines Dolmetschers wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Dolmetscherablehnung bei Zweifel an Unparteilichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Äußerung des Beschuldigten in Anwesenheit von Ermittlungsbeamten gegenüber dem Verteidiger hinsichtlich Beweisverwertungsverbots (hier: "so´n bisschen mit dem Finger" sei keine Vergewaltigung"); Ablehnung eines Dolmetschers wegen Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verteidiger: Äußerung des Beschuldigten in Anwesenheit von Ermittlungsbeamten gegenüber dem Verteidiger hinsichtlich Beweisverwertungsverbots

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung der Dolmetscherin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Äußerung gegenüber dem Verteidiger bei der Haftvorführung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erfolglose Ablehnung eines Dolmetschers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kostenbeschwerde der Nebenklägerin - und das zuständige Gericht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von Polizeibeamten auf Gerichtsflur zufällig mitgehörtes Gespräch zwischen Anwalt und Beschuldigtem kann verwertet werden - Keine Verletzung der Vertraulichkeit der Verteidigerkommunikation durch Strafverfolgungsbehörden

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 801 (Ls.)
  • JR 2019, 205
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.12.2022 - 3 StR 417/22

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für die Entscheidung über die sofortige

    Eine Zuständigkeit des Revisionsgerichts für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die im Adhäsionsverfahren ergangene Kostenentscheidung nach § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO besteht nur, wenn und solange es mit dem Rechtsmittel desselben Beschwerdeführers gegen die Hauptentscheidung befasst ist, weil nur in diesem Falle der erforderliche enge Zusammenhang zwischen den Rechtsmitteln gegeben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2021 - 3 StR 44/21, juris Rn. 3; vom 31. März 2020 - 5 StR 116/20, NStZ-RR 2020, 192; vom 4. Juli 2018 - 2 StR 485/17, juris Rn. 2).
  • BayObLG, 17.09.2019 - 202 ObOWi 1888/19

    Zur Zuständigkeit des Rechtsbeschwerdegerichts für die sofortige Kostenbeschwerde

    Hieran fehlt es mangels sachlicher Befassung mit dem Hauptrechtsmittel bei einer bloßen Befassung im Rahmen des besonderen Rechtsbehelfs nach § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG i.V.m. § 346 Abs. 2 StPO, nachdem die (Zulassungs-) Rechtsbeschwerde bereits durch das Tatgericht als unzulässig verworfen worden ist (u.a. Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.07.2018 - 2 StR 485/17 bei juris; 21.02.2017 - 2 StR 431/16 = StraFo 2017, 130; 05.12.1996 - 4 StR 567/96 = NStZ-RR 1997, 238 und schon BayObLG, Beschluss vom 10.02.1976 - 2 Ob OWi 402/75 = BayObLGSt 1976, 9 = MDR 1976, 951).

    Da das Rechtsbeschwerdegericht hier jedoch nicht über die Zulassungsrechtsbeschwerde selbst im Sinne einer sachlichen Prüfung des Rechtsmittels zu entscheiden hatte, sondern mit der Sache nur aufgrund des besonderen Rechtsbehelfs nach § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG i.V.m. § 346 Abs. 2 StPO befasst worden ist, ist ihm wegen Nichtbestehens des erforderlichen engen Zusammenhangs zwischen beiden Rechtsmitteln eine Entscheidung über die Kostenbeschwerde verwehrt (vgl. neben BGH, Beschluss vom 04.07.2018 - 2 StR 485/17 bei juris; 21.02.2017 - 2 StR 431/16 = StraFo 2017, 130 und 05.12.1996 - 4 StR 567/96 = NStZ-RR 1997, 238 schon BayObLG, Beschluss vom 10.02.1976 - 2 Ob OWi 402/75 = BayObLGSt 1976, 9 = MDR 1976, 951; vgl. auch KK/Gieg StPO 8. Aufl. § 464 Rn. 13 und Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 464 Rn. 25, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.06.2019 - 2 StR 101/19

    Strafsache: Zuständigkeit des Revisionsgerichts für die Entscheidung über die

    Hat - wie hier - nur der Angeklagte Revision, der Nebenkläger aber nur Kostenbeschwerde eingelegt, so entscheidet über die Beschwerde das Beschwerdegericht (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 2 StR 485/17; vom 23. Januar 2018 - 2 StR 535/17; vom 21. Februar 2017 - 2 StR 431/16; jeweils mwN).
  • BGH, 20.08.2019 - 3 StR 272/19

    Änderung der Kostenentscheidung hinsichtlich Kostentragung der notwendigen

    Das nach § 464 Abs. 3 StPO zulässige Rechtsmittel, über das der Senat in der gegebenen Verfahrenslage wegen der von den Beschwerdeführern zugleich eingelegten zulässigen Revisionen zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2018 - 2 StR 485/17, juris Rn. 2; vom 27. Januar 2009 - 3 StR 592/08, NStZ-RR 2009, 253), hat Erfolg.
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