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   BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17   

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https://dejure.org/2018,18268
BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17 (https://dejure.org/2018,18268)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17 (https://dejure.org/2018,18268)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 2 StR 245/17 (https://dejure.org/2018,18268)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 2 Var. 1 StGB; § 211 Abs. 2 StGB; § 216 Abs. 1 StGB
    Versuch der Beteiligung (Sich-Bereiterklären zu einem Tötungsverbrechen: Tatbestandsmäßigkeit der Erklärung gegenüber dem Tatopfer; Kundgabe der Bereitschaft zur Begehung des Verbrechens); Tötung auf Verlangen (Abgrenzung zwischen strafloser Beihilfe an Selbsttötung und ...

  • openjur.de

    §§ 30 Abs. 2, 211 Abs. 2 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 30 Abs. 2, § ... 211 Abs. 2 StGB, § 216 StGB, § 30 Abs. 2 StGB, § 30 Abs. 2 Var. 1 StGB, § 216 Abs. 1 StGB, § 30 StGB, § 216 Abs. 1 StPO, § 211 Abs. 2 Var. 1 StGB, §§ 30, 31 StGB, § 49a des Strafgesetzbuches, Alt. 3 StGB, §§ 25 bis 29 StGB, §§ 22 bis 24 StGB, § 31 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sich-Bereiterklären zu einem Tötungsverbrechen: Abgabe der Erklärung gegenüber dem potentiellen Opfer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beteiligung an Selbsttötung: Strafbarkeit wegen motivationale Selbstbindung

  • ra.de
  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 30 Abs. 2 Var. 1, § 211 Abs. 2
    Sich-Bereiterklären zum Mord

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 Abs. 2 Alt. 1; StGB § 211 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StGB § 30 Abs. 2 Alt. 1; StGB § 211 Abs. 2
    Strafbarkeit des Sich-Bereiterklärens zu einem Tötungsverbrechen bei Abgabe der Erklärung gegenüber dem potenziellen Opfer; Geeignetheit der Erklärung zur Begründung eine motivationalen Selbstbindung des Täters in der konkreten Fallkonstellation

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sich-Bereiterklären zum Mord - gegenüber dem Opfer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sich-Bereiterklären zum Mord bestätigt: Der Mann, der eine Selbstmörderin töten wollte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verurteilung wegen Sich-Bereiterklärens zum Mord

Besprechungen u.ä. (6)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber dem potenziellen Opfer gem. § 30 Abs. 2 Var. 1 StGB (Prof. Dr. Jens Puschke; HRRS 2019, 346-351)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Sich-Erbieten zu einem Tötungsverbrechen gegenüber dem Opfer (Prof. Dr. Arndt Sinn; ZJS 2019, 241)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 22, 30, 31, 211, 216 StGB
    Sichbereiterklären zum Verbrechen gegenüber dem präsumtiven Opfer

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Sich-Bereiterklären zum Mord gegenüber dem potenziellen Tatopfer

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sich-Bereit-Erklären zum Mord gegenüber dem Opfer

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sich-Bereiterklären zu einem Tötungsverbrechen gegenüber dem potenziellen Tatopfer

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Sich-Bereiterklären zum Mord gegenüber dem potenziellen Tatopfer - Anmerkung zum Urteil des BGH vom 04.07.2018" von Prof. Dr. Hans Kudlich, original erschienen in: NJW 2019, 449 - 453.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 161
  • NJW 2019, 449
  • NStZ 2019, 199
  • StV 2020, 88
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13

    Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Bei der Einschätzung drohender Gefahren und der Bewertung ihrer Strafwürdigkeit steht dem Gesetzgeber ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 3 StR 243/13, BGHSt 59, 218, 227).

    Mit Strafdrohungen können in gewissem Umfang auch präventive Zwecke verfolgt werden (vgl. BGH, aaO, BGHSt 59, 218, 231 mwN).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Die Frage, ob der Gesetzgeber die Strafdrohung für angemessen hält, ist in erster Linie kriminalpolitischer, nicht verfassungsrechtlicher Natur (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 2 BvR 392/07, BVerfGE 120, 224, 241).

    Er ist bei der Entscheidung grundsätzlich frei, wie er ein wichtiges Rechtsgut mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen will (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 2 BvR 392/07, BVerfGE 120, 224, 240).

  • BGH, 22.04.2005 - 2 StR 310/04

    "Kannibalen-Fall" muß neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Das Verlangen muss auch nach dem Zweck des § 216 Abs. 1 StPO, erheblich vermindertes Unrecht und reduzierte Schuld zu privilegieren, für den Täter handlungsleitend wirken (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 92).

    Mit diesem verwerflichen Motiv tötet der Täter einen anderen Menschen, wenn er in der Tötung seine geschlechtliche Befriedigung sucht (vgl. Senat, Urteil vom 22. April 2005 - 2 StR 310/04, BGHSt 50, 80, 92).

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Es kann keine Rede davon sein, dass Strafvorschriften, weil sie sich nicht gegen eine konkrete Gefährdung eines Rechtsguts richten, schlechthin verfassungswidrig seien (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 1970 - 2 BvR 396/69, BVerfGE 28, 175, 188).
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Er hatte dabei allerdings vor allem diejenigen Bindungen im Blick, die durch Erklärungen gegenüber einem potenziellen Tatbeteiligten entstehen können (vgl. BTDrucks. IV/650, S. 154; V/4095, S. 13).
  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4095
    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Der Zweck des § 30 Abs. 2 StGB besteht in der Bekämpfung von Gefahren für das von dem Verbrechenstatbestand geschützte Rechtsgut durch eine motivationale Bindung des Täters (vgl. BTDrucks. V/4095, S. 13).
  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Wer aber maßgeblich Eigeninteressen verfolgt, befindet sich nicht in einer Konfliktsituation, welche die Privilegierung gemäß § 216 Abs. 1 StGB rechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Februar 2018 - 5 StR 267/17, NStZ-RR 2018, 172).
  • RG, 17.09.1934 - 2 D 839/33

    1. Genügt zur Verurteilung nach § 216 StGB. (Tötung auf Verlangen), daß der

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Vielmehr ist zur Privilegierung der Tötung eine bestimmende Einflussnahme des Opfers auf den Entschluss des Täters erforderlich (vgl. RG, Urteil vom 17. September 1934 - 2 D 839/33, RGSt 68, 306, 307; Schönke/Schröder/Eser/Sternberg-Lieben, StGB, 29. Aufl., § 216 Rn. 5; Knierim, Das Tatbestandsmerkmal "Verlangen' im Strafrecht, 2018, S. 317; SK-StGB/Sinn, 9. Aufl., § 216 Rn. 6).
  • BGH, 18.02.2016 - AK 3/16

    Sichbereiterklären zur mitgliedschaftlichen Beteiligung an der ausländischen

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Der Angeklagte erklärte sich nach den Feststellungen mit der gebotenen Ernsthaftigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2016 - AK 3/16, BeckRS 2016, 04193; SK-StGB/Hoyer, 9. Aufl., § 30 Rn. 38; MüKo-StGB/Joecks, 3. Aufl., § 30 Rn. 46; LK/Schünemann, aaO § 30 Rn. 92; Thalheimer aaO S. 78) zur Tötung der Zeugin R. bereit; die geplante Tat war auch bereits ausreichend konkretisiert.
  • BGH, 14.09.2011 - 2 StR 145/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; Doppelselbstmord); Tötung auf Verlangen

    Auszug aus BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
    Auf die vom Landgericht angesprochene Frage, ob dem Verlangen des Opfers eine fehlerfreie Willensbildung zugrunde lag (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - 3 StR 168/10, NStZ 2011, 340 f.; Urteil vom 14. September 2011 - 2 StR 145/11, NStZ 2012, 85, 86), kommt es danach für die Entscheidung über das Eingreifen des Privilegierungstatbestands nach § 216 StGB nicht an.
  • BGH, 07.10.2010 - 3 StR 168/10

    Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben

  • BGH, 16.02.1951 - 2 StR 109/50
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

  • BGH, 14.08.1963 - 2 StR 181/63

    einseitig fehlgeschlagener Doppelselbstmord - § 216 StGB, straflose 'Beihilfe'

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

  • RG, 04.01.1904 - 3865/03

    Ist die Frage, ob die Tat, zu welcher erfolglos aufgefordert wird, Verbrechen

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Für die Abgrenzung einer - dementsprechend mangels rechtswidriger Haupttat straflosen - Beihilfe zur Selbsttötung und der Tötung eines anderen, gegebenenfalls auf dessen ernsthaftes Verlangen, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darauf an, wer das zum Tod führende Geschehen zuletzt beherrscht (BGH, Urteile vom 14. August 1963 - 2 StR 181/63, BGHSt 19, 135, 139 f.; vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 284; vom 20. Mai 2003 - 5 StR 66/03, NJW 2003, 2326, 2327; vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161; Beschluss vom 25. November 1986 - 1 StR 613/86, NJW 1987, 1092; vgl. auch OLG München, NJW 1987, 2940, 2941).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 68/21

    Frau vom Vorwurf der strafbaren Tötung freigesprochen: Tötung mit Insulinspritze

    Solange nach Vollzug des Tatbeitrags des anderen dem Sterbewilligen noch die volle Freiheit verbleibt, sich den Auswirkungen zu entziehen oder sie zu beenden, liegt nur Beihilfe zur Selbsttötung vor (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 14. August 1963 - 2 StR 181/63, BGHSt 19, 135, 139 f. ("Gisela-Fall"); vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161, 165; vom 3. Juli 2019 - 5 StR 132/18, BGHSt 64, 121, 125; OLG München NJW 1987, 2940, 2941).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    aa) Für die Abgrenzung einer straflosen Beihilfe zur Selbsttötung von der täterschaftlichen Tötung eines anderen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs maßgeblich, wer in Vollzug des Gesamtplans die Herrschaft über das zum Tode führende Geschehen ausübt (BGH, Urteile vom 14. August 1963 - 2 StR 181/63, BGHSt 19, 135, 139 f.; vom 7. Februar 2001 - 5 StR 474/00, BGHSt 46, 279, 284; vom 20. Mai 2003 - 5 StR 66/03, NJW 2003, 2326, 2327; vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161; Beschluss vom 25. November 1986 - 1 StR 613/86, NJW 1987, 1092).

    Nimmt dagegen der Sterbewillige selbst die todbringende Handlung vor und behält er dabei die freie Entscheidung über sein Schicksal, tötet er sich selbst, wenn auch mit fremder Hilfe (vgl., jeweils mwN, BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161; vom heutigen Tag - 5 StR 132/18 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen -).

  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12

    Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben

    Mit Urteil vom 04.07.2018 (Az. 2 StR 245/17, NJW 2019, 449) verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das vorstehende landgerichtliche Urteil.

    Die Abgrenzung zur Fremdtötung richtet sich danach, wer das zum Tod führende Geschehen zuletzt beherrscht (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 18).

    Vielmehr ist eine bestimmende Einflussnahme des Opfers auf den Entschluss des Täters erforderlich und das Verlangen muss für den Täter handlungsleitend wirken (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 19).

    Die Privilegierung des § 216 Abs. 1 StGB ist nicht gerechtfertigt, wenn der Täter maßgeblich Eigeninteressen verfolgt (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 21).

    Voraussetzung ist, dass der Täter in der Tötung seine geschlechtliche Befriedigung sucht (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 22).

    Dabei genügt eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Tatopfer, wenn die Erklärung in der konkreten Fallkonstellation geeignet ist, eine motivationale Selbstbindung des Täters zu begründen (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 24 ff.).

    11.12.2018: Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens betreffend die Tat zum Nachteil der Geschädigten P. aus Anlass des Urteils vom 04.07.2018 (Az. 2 StR 245/17, NJW 2019, 449), mit dem der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das unter I. bereits aufgeführte Urteil des Landgerichts Gießen verwarf.

    Erst mit Urteil vom 04.07.2018 (Az. 2 StR 245/17, NJW 2019, 449) hat der Bundesgerichtshof die für die Tat zum Nachteil der Geschädigten P. maßgebliche Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt, dass auch derjenige, der die Erklärung gegenüber dem potenziellen Opfer abgibt, sich wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Tötungsverbrechen strafbar machen kann.

  • BGH, 23.11.2023 - 4 StR 140/23
    Denn der Zweck der Vorschrift ist es, die Gefahren für das von dem Verbrechenstatbestand geschützte Rechtsgut zu bekämpfen, die sich bereits aus der motivationalen Selbstbindung des Täters ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161, 169; vgl. auch BT-Drucks. V/4095, S. 13).
  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks
    Mit Urteil vom 04.07.2018 (Az. 2 StR 245/17, NJW 2019, 449) verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das vorstehende landgerichtliche Urteil.

    Die Abgrenzung zur Fremdtötung richtet sich danach, wer das zum Tod führende Geschehen zuletzt beherrscht (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 18).

    Vielmehr ist eine bestimmende Einflussnahme des Opfers auf den Entschluss des Täters erforderlich und das Verlangen muss für den Täter handlungsleitend wirken (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 19).

    Die Privilegierung des § 216 Abs. 1 StGB ist nicht gerechtfertigt, wenn der Täter maßgeblich Eigeninteressen verfolgt (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 21).

    Voraussetzung ist, dass der Täter in der Tötung seine geschlechtliche Befriedigung sucht (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 22).

    Dabei genügt eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Tatopfer, wenn die Erklärung in der konkreten Fallkonstellation geeignet ist, eine motivationale Selbstbindung des Täters zu begründen (BGH, Urteil vom 04.07.2018 - 2 StR 245/17, NJW 2019, 449 Rn. 24 ff.).

    11.12.2018: Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens betreffend die Tat zum Nachteil der Geschädigten P. aus Anlass des Urteils vom 04.07.2018 (Az. 2 StR 245/17, NJW 2019, 449), mit dem der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das unter I. bereits aufgeführte Urteil des Landgerichts Gießen verwarf.

    Erst mit Urteil vom 04.07.2018 (Az. 2 StR 245/17, NJW 2019, 449) hat der Bundesgerichtshof die für die Tat zum Nachteil der Geschädigten P. maßgebliche Rechtsfrage höchstrichterlich geklärt, dass auch derjenige, der die Erklärung gegenüber dem potenziellen Opfer abgibt, sich wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Tötungsverbrechen strafbar machen kann.

  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 403/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung

    Strafgrund ist die abstrakte Gefährlichkeit allein dieses interpersonalen Verhaltens (vgl. MüKo-StGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 30 Rn. 2), ohne dass es auf eine konkrete Gefahr des angegriffenen Rechtsguts ankäme; damit wird durch § 30 StGB eine Strafbarkeit der Beteiligten bereits im Vorfeld des Versuchs der Verbrechensbegehung begründet (vgl. Senat, Urteile vom 4. Oktober 1957 - 2 StR 366/57, BGHSt 10, 388, 389; vom 4. Juli 2018 - 2 StR 245/17, BGHSt 63, 161, 170; BGH, Urteil vom 10. Juni 1998 - 3 StR 113/98, BGHSt 44, 99, 102; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 30 Rn. 2; LK-StGB/Schünemann/Greco, 13. Aufl., § 30 Rn. 14 ff.; SSW-StGB/Murmann, 5. Aufl., § 30 Rn. 1; vgl. auch BGH, Urteile vom 24. April 1951 - 1 StR 130/51, BGHSt 1, 131, 135, und vom 15. Mai 1992 - 3 StR 419/91, NJW 1992, 2903, 2905).
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