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   BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18   

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https://dejure.org/2018,18269
BGH, 04.07.2018 - 5 StR 46/18 (https://dejure.org/2018,18269)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2018 - 5 StR 46/18 (https://dejure.org/2018,18269)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2018 - 5 StR 46/18 (https://dejure.org/2018,18269)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 205 StPO; § 261 StPO; § 2 Abs. 3 StGB; § 55 StGB; § 57a StGB; 315 Abs. 3 EGStGB
    Verhandlungsfähigkeit (Inanspruchnahme verfahrensrechtlicher Hilfen; selbstverantwortliche Entscheidung über grundlegende Fragen der Verteidigung); Beweiswürdigung (DNA-Spuren; Besonderheiten bei 30 Jahre zurückliegender Tat); Anwendbarkeit des Meistbegünstigungsprinzips ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 211 StGB, § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, Art. 315 Abs. 3 EGStGB, § 74 StPO, § 261 StPO, Art. 315 Abs. 1 EGStGB, § 2 Abs. 3 StGB, § 57a StGB, § 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Sorgfältige Beweiswürdigung eines Mordes in der ehemaligen DDR mit dem Zeitablauf von fast 30 Jahren durch eine DNA-Spur

  • rewis.io

    Verurteilung wegen Mordes: Anforderungen an die Verhandlungsfähigkeit im Revisionsverfahren; Überzeugungsbildung des Tatrichters aufgrund eines einzigen Beweisanzeichens; Feststellung der besonderen Schwere der Schuld; Überprüfungskompetenz des Revisionsgerichts; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sorgfältige Beweiswürdigung eines Mordes in der ehemaligen DDR mit dem Zeitablauf von fast 30 Jahren durch eine DNA-Spur

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Plauener Mordfall von 1987

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verurteilung im Plauener Mordfall von 1987 bestätigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld systematisch kein Teil der Entscheidung zu Schuld- und Strafausspruch

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Plauener Mordfall von 1987

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 652
  • NStZ-RR 2018, 320
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 366/19

    Vorwurf der Untreue gegen den früheren Oberbürgermeister der Stadt Homburg muss

    b) Dass der Angeklagte seine Vermögensbetreuungspflicht dadurch verletzt hat, dass er schon bei der Vertragsunterzeichnung am 1. Oktober 2015 bewusst die 25.000-Euro-Grenze für eigene Auftragsvergaben überschritt, wird nicht durch eine tragfähige Beweiswürdigung belegt (vgl. zum Maßstab der revisionsgerichtlichen Kontrolle nur BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 mwN).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    c) Eine abschließende Beurteilung durch den Senat scheidet aus, da bereits aufgrund der nicht rechtsfehlerfrei abgelehnten Begünstigung ein neues Tatgericht unter Beachtung des § 2 Abs. 3 StGB (vgl. zu den Maßstäben BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ 2018, 652, 653 mwN) über den Fall zu befinden haben wird.
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Die Urteilsgründe müssen allerdings erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20, NJW 2021, 1767, 1768; vom 12. August 2020 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896, 2897; vom 17. März 2020 - 1 StR 631/19; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320, 321).
  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Der neue Tatrichter wird zudem im Rahmen des gebotenen Günstigkeitsvergleichs zu prüfen haben, ob die durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20. November 2015 (BGBl. I, S. 2025) eingeführte Strafvorschrift des § 335a StGB, die an die Stelle der genannten Regelung des IntBestG getreten ist, ein milderes Gesetz im Sinne von § 2 Abs. 3 StGB darstellt (vgl. zu der dabei gebotenen konkreten Betrachtungsweise zuletzt BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ 2018, 652, 653).
  • BVerfG, 05.10.2020 - 2 BvR 554/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs gegen

    bb) Nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten allgemeinen Auffassung bedeutet Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinn, dass der Betroffene in der Lage sein muss, seine Interessen in und außerhalb der Verhandlung vernünftig wahrzunehmen und die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen sowie Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 1995 - 2 BvR 1509/94 -, juris, Rn. 27; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 -, juris, Rn. 9; Beschluss vom 8. Februar 1995 - 5 StR 434/94 -, juris, Rn. 11).

    Die Grenze zur Verhandlungsunfähigkeit ist erst dann überschritten, wenn dem Beschuldigten auch bei Inanspruchnahme solcher verfahrensrechtlicher Hilfen eine selbstverantwortliche Entscheidung über grundlegende Fragen seiner Verteidigung und eine sachgerechte Wahrnehmung der von ihm persönlich auszuübenden Verfahrensrechte nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1995 - 2 BvR 345/95 -, juris, Rn. 30; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 -, juris, Rn. 9; Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, Einl. Rn. 97).

  • OLG Stuttgart, 13.01.2020 - 2 StE 5/17

    Strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten in

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung spricht für die Annahme einer besonderen Schuldschwere, dass der Angeklagte AK drei rechtlich selbständige Mordtaten begangen und damit drei lebenslange Freiheitsstrafen verwirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

    Die große Zahl von Opfern ist aber ein gewichtiger, zu Lasten des Angeklagten AK sprechender Umstand (siehe BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Urteil vom 27. Juni 2012 - 2 StR 103/12, juris Rn. 11; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

    Hinzu kommt, dass der Angeklagte AK im Zusammenhang mit den drei Morden weitere schwere Straftaten begangen hat, was ebenfalls ein weiterer erheblicher, für die Annahme einer besonderen Schuldschwere sprechender Gesichtspunkt ist (siehe BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, juris Rn. 24; Beschluss vom 22. November 1994 - GSSt 2/94, BGHSt 40, 360, juris Rn. 36).

  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld kann dabei nur dann in Betracht kommen, wenn Umstände vorliegen, die besonderes Gewicht haben (BGH, Beschluss des Großen Senats für Strafsachen vom 22. November 1994, GSSt 2/94, Rn. 36; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018, 5 StR 46/18, Rn. 24; beides zitiert nach juris).
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21

    Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität;

    aa) Das mildere von zwei Gesetzen ist dasjenige, welches anhand des konkreten Falls nach einem Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts das dem Angeklagten günstigere Ergebnis zulässt (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ 2018, 652, 653 mwN).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

    Das Landgericht durfte aus den festgestellten Gesamtumständen der Tat auf die subjektive Seite schließen, weil es seine Beweiswürdigung (§ 261 StPO) auf eine tragfähige Tatsachengrundlage gestützt und hieraus mögliche Schlüsse gezogen hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18 Rn. 16; und vom 1. Oktober 2013 - 1 StR 403/13, NStZ 2014, 475).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Die Urteilsgründe müssen allerdings erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Tatgericht gezogenen Schlüsse nicht bloße Vermutungen sind (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Beschlüsse vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20, NJW 2021, 1767, 1768; vom 12. August 2020 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896, 2897; vom 17. März 2020 - 1 StR 631/19; Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 46/18, NStZ-RR 2018, 320, 321).
  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 390/21

    Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten keine Voraussetzung des

  • LG Amberg, 19.08.2021 - 11 Ks 100 Js 6315/20

    Zu den Mordmerkmalen der Heimtücke und niedriger Beweggründe

  • BGH, 08.08.2018 - 2 StR 210/16

    Marktmanipulation (keine Ahndungslücke bzw. Generalamnestie durch vorzeitige

  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 461/21

    Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (überragende Bedeutung der nicht geringen Menge

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2019 - 2 RVs 15/19

    Verfahrensrechtliche Erörterungspflicht bei Gesetzesänderung

  • BGH, 09.07.2019 - 3 StR 155/19

    Abschiebung des verteidigten Angeklagten regelmäßig kein Verfahrenshindernis im

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung

  • BGH, 28.07.2022 - 1 StR 470/21

    Steuerhinterziehung durch das pflichtwidrige Nicht-Verwenden von Steuerzeichen

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 399/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet

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