Rechtsprechung
BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB; § 211 StGB
Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die Heimtücke begründenden Umstände; objektives Bild des Tatgeschehens); niedrige Beweggründe; verminderte Schuldfähigkeit bei wahnhaften Störungen (direkte Beziehung von Tatmotiv und Tathandlung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 21 StGB, § 63 StGB, § 20 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 400 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Täters bei Begehung der Taten infolge einer wahnhaften Störung i.R.d. Prüfung der Annahme der verminderten Schuldfähigkeit; Beweiswürdigung hinsichtlich des Ausnutzungsbewusstseins i.R.d. heimtückischen Tatbegehung
- rewis.io
Keine verminderte Schuldfähigkeit allein aufgrund Diagnose einer wahnhaften Störung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 21
Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Täters bei Begehung der Taten infolge einer wahnhaften Störung i.R.d. Prüfung der Annahme der verminderten Schuldfähigkeit; Beweiswürdigung hinsichtlich des Ausnutzungsbewusstseins i.R.d. heimtückischen Tatbegehung - datenbank.nwb.de
Keine verminderte Schuldfähigkeit allein aufgrund Diagnose einer wahnhaften Störung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Annahme verminderter Schuldfähigkeit bei einer wahnhaften Störung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 29.05.2017 - 540 Ks 2/17
- BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 26
- NStZ-RR 2018, 345
Wird zitiert von ... (10)
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Coronavirus, SARS-CoV-2, Hauptverhandlung, Angeklagte, Freiheitsstrafe, …
Das Ausnutzungsbewusstsein kann bereits dem objektiven Bild des Geschehens entnommen werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter auf der Hand liegt (vgl. BGH, Beschluss vom 30.07.2013, Az. 2 StR 5/13; Urteil vom 15.11.2017, Az. 5 StR 338/17; Beschluss vom 16.05.2018, Az. 1 StR 123/18; Urteil vom 04.07.2018, Az. 5 StR 580/17; Beschluss vom 16.08.2018, Az. 1 StR 370/18; Urteil vom 11.05.2022, Az. 2 StR 445/21). - BGH, 11.11.2020 - 5 StR 124/20
Mord (Heimtücke; für die Tatausführung getroffene Vorkehrungen; Fortwirken; …
Das gilt in objektiv klaren Fällen selbst dann, wenn der Täter die Tat einer raschen Eingebung folgend begangen hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27 mwN; vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19). - BGH, 22.05.2019 - 2 StR 530/18
Verminderte Schuldfähigkeit (andere seelische Abartigkeit: Voraussetzungen und …
Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 ? 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27).
- BGH, 12.08.2021 - 1 StR 242/21
Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer wahnhaften Störung (Voraussetzung für …
Wahnhafte Störungen können sich zwar bei akuten psychotischen Phasen erheblich auf die Schuldfähigkeit - insbesondere das Einsichtsvermögen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 10;… Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 534/13 Rn. 5 …und vom 16. Mai 2012 - 3 StR 33/12 Rn. 5) - auswirken.Allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung ist aber regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 Rn. 11), wenn Tatmotiv und -handlung nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema stehen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 10 …und vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13 Rn. 10).
Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 …und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21;… Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9).
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21
Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung …
Erforderlich ist insoweit insbesondere eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 …und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21;… Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9). - BGH, 13.11.2019 - 5 StR 466/19
Mord (Ausnutzungsbewusstsein bei Heimtücke; Ableitung aus dem objektiven …
Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26). - BGH, 21.07.2021 - 4 StR 53/21
Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein, affektive Durchbrüche, heftige …
Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Tatgeschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter auf der Hand liegt (…vgl. BGH, Urteile vom 13. November 2019 - 5 StR 466/19, Rn. 14; vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27; Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 5/13, NStZ 2013, 709, 710). - BGH, 09.10.2019 - 5 StR 299/19
Ausnutzungsbewusstsein bei der Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit; …
Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26). - BGH, 11.05.2022 - 2 StR 445/21
Mord (heimtückespezifisches Ausnutzungsbewusstsein: Vorliegen, Ableitung aus dem …
Das Ausnutzungsbewusstsein kann im Einzelfall bereits aus dem objektiven Bild des Geschehens abgeleitet werden, wenn dessen gedankliche Erfassung durch den Täter zur Tatzeit auf der Hand liegt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27). - BGH, 20.04.2022 - 6 StR 126/22
Verwerfung der Revision als unbegründet
Unter diesen Vorzeichen ist es nicht zu beanstanden, dass das Landgericht aus dem äußeren Ablauf der Tat auf das Ausnutzungsbewusstsein geschlossen hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17, NStZ 2019, 26, 27; vom 22. Mai 2019 - 2 StR 530/18).