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   BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18   

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https://dejure.org/2019,22939
BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18 (https://dejure.org/2019,22939)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2019 - 4 StR 590/18 (https://dejure.org/2019,22939)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 4 StR 590/18 (https://dejure.org/2019,22939)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen; Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken; Verbindung zu einer materiellrechtlichen Tat)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zu den Konkurrenzverhältnisses bei mehrfachen Betäubungsmitteltaten

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 StGB, § 64 StGB, §§ 69, 69a StGB, § 73 Abs. 1, § 73c StGB, § 74 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73a StGB, § 73d Abs. 1 Satz 3 StGB, § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 132 Abs. 2, 3 GVG

  • Wolters Kluwer

    Stehen der Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken bei weiteren Gesetzesverstößen wegen der Teilidentität der Ausführungshandlungen zu dem in der Beförderung liegenden Betäubungsmittelhandel im Verhältnis der Tateinheit; Anordnung der erweiterten Einziehung des ...

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Bewertung des Konkurrenzverhältnisses bei mehrfachen Betäubungsmitteltaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 52 ; StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c
    Stehen der Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken bei weiteren Gesetzesverstößen wegen der Teilidentität der Ausführungshandlungen zu dem in der Beförderung liegenden Betäubungsmittelhandel im Verhältnis der Tateinheit; Anordnung der erweiterten Einziehung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Bewertung des Konkurrenzverhältnisses bei mehrfachen Betäubungsmitteltaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 114
  • StV 2020, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.06.2018 - 4 StR 569/17

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Voraussetzung: Beendigung der Tat im

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    bb) Bei der angeordneten Einziehung des Wertes von 0, 99 Bitcoin hat die Strafkammer - abgesehen davon, dass sie es versäumt hat, einen Geldbetrag zu bestimmen, der dem Wert des Erlangten entspricht - übersehen, dass der Vermögensgegenstand noch als solcher vorhanden ist und damit die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB nicht vorliegen (zur Einziehung von Bitcoins vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, NStZ 2018, 401; vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, wistra 2019, 98).

    Ferner ergeben die Urteilsgründe nichts zur Herkunft der 0, 99 Bitcoin, sodass die Voraussetzungen für eine Einziehung oder erweiterte Einziehung dieses Vermögensgegenstandes im vorliegenden Verfahren nicht belegt sind (zur Subsidiarität des § 73a StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6; vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 aaO).

  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    Zu der von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bislang unterschiedlich beantworteten Rechtsfrage, ob mehrere Taten der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine einheitliche, in ihren Ausführungshandlungen jeweils teilidentischen Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer materiellrechtlichen Tat verbunden werden, wird auf die Gründe der Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 2018 - 4 StR 647/17 und vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 395/17 verwiesen.
  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    Soweit sich das Einverständnis mit der Verwertung auf das anlässlich der Festnahme in Deutschland sichergestellte Bargeld in Höhe von 1.502,30 Euro bezieht, ist durch die Erklärung des Angeklagten nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, NJW 2019, 1692 Rn. 33 mwN; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 560/18 Rn. 4; vom 6. März 2019 - 5 StR 546/18 Rn. 8) der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe dieses Betrages erloschen und die Einziehung oder erweiterte Einziehung des Wertes von Taterlösen insoweit ausgeschlossen.
  • BGH, 02.07.2013 - 4 StR 187/13

    Unerlaubter Waffenbesitz (Vorderschaftrepetierflinte als Waffe i.S.d. § 2 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    Denn bei einer Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken (Einfuhrfahrt, Transportfahrt vom Lieferanten zum Depot, Fahrt zum Abnehmer etc.) stehen weitere Gesetzesverstöße, die der Täter durch das Führen des Transportfahrzeugs verwirklicht, wegen der Teilidentität der Ausführungshandlungen zu dem in der Beförderung liegenden Betäubungsmittelhandel im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, DAR 2017, 381; vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17 Rn. 9 f., insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 24).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 395/17

    Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    Zu der von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bislang unterschiedlich beantworteten Rechtsfrage, ob mehrere Taten der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine einheitliche, in ihren Ausführungshandlungen jeweils teilidentischen Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer materiellrechtlichen Tat verbunden werden, wird auf die Gründe der Senatsbeschlüsse vom 21. Juni 2018 - 4 StR 647/17 und vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 395/17 verwiesen.
  • BGH, 17.04.2019 - 5 StR 603/18

    Keine Erstreckung der erweiterten Einziehung auf Surrogate (fehlende gesetzliche

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    Anders als nach der früheren Regelung in § 73d Abs. 1 Satz 3 StGB aF i.V.m. § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB aF ist aber eine erweiterte Einziehung von Surrogaten in dem durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) neu gestalteten Vermögensabschöpfungsrecht gesetzlich nicht mehr vorgesehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18).
  • BGH, 31.01.2017 - 4 StR 597/16

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Fahruntüchtigkeit bei Rauschmittelkonsum:

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    Denn bei einer Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken (Einfuhrfahrt, Transportfahrt vom Lieferanten zum Depot, Fahrt zum Abnehmer etc.) stehen weitere Gesetzesverstöße, die der Täter durch das Führen des Transportfahrzeugs verwirklicht, wegen der Teilidentität der Ausführungshandlungen zu dem in der Beförderung liegenden Betäubungsmittelhandel im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321; vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, DAR 2017, 381; vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17 Rn. 9 f., insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2018, 24).
  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18

    Erweiterte Einziehung beim Angeklagten (Erlangung aus nicht im Einzelnen

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    Ferner ergeben die Urteilsgründe nichts zur Herkunft der 0, 99 Bitcoin, sodass die Voraussetzungen für eine Einziehung oder erweiterte Einziehung dieses Vermögensgegenstandes im vorliegenden Verfahren nicht belegt sind (zur Subsidiarität des § 73a StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18 Rn. 6; vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17 aaO).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    bb) Bei der angeordneten Einziehung des Wertes von 0, 99 Bitcoin hat die Strafkammer - abgesehen davon, dass sie es versäumt hat, einen Geldbetrag zu bestimmen, der dem Wert des Erlangten entspricht - übersehen, dass der Vermögensgegenstand noch als solcher vorhanden ist und damit die Voraussetzungen des § 73c Satz 1 StGB nicht vorliegen (zur Einziehung von Bitcoins vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2017 - 1 StR 412/16, NStZ 2018, 401; vom 6. Juni 2018 - 4 StR 569/17, wistra 2019, 98).
  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 546/18

    Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Geldbetrag; Leistung an Erfüllungs statt;

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
    Soweit sich das Einverständnis mit der Verwertung auf das anlässlich der Festnahme in Deutschland sichergestellte Bargeld in Höhe von 1.502,30 Euro bezieht, ist durch die Erklärung des Angeklagten nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, NJW 2019, 1692 Rn. 33 mwN; vom 6. Februar 2019 - 5 StR 560/18 Rn. 4; vom 6. März 2019 - 5 StR 546/18 Rn. 8) der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe dieses Betrages erloschen und die Einziehung oder erweiterte Einziehung des Wertes von Taterlösen insoweit ausgeschlossen.
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 177/17

    Adhäsionsverfahren (Umfang: prozessuale Tat, keine Beschränkung durch Schutzgüter

  • BGH, 06.02.2019 - 5 StR 560/18

    Einziehung von Taterträgen (Wertersatz; Verzicht des Angeklagten auf die Rückgabe

  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 367/23
    b) § 73a StGB sieht lediglich eine Einziehung derjenigen Gegenstände vor, die durch oder für eine rechtswidrige Tat erlangt sind, und enthält keine Rechtsgrundlage für die erweiterte Einziehung des mit dem Erlös aus einer anderen Straftat erworbenen Surrogats (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2022 - 4 StR 114/22; vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, NStZ-RR 2022, 12; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18).
  • BGH, 10.08.2023 - 3 StR 412/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Amphetamin als ein

    Die erweiterte Einziehung eines Surrogats ist nicht statthaft (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2022 - 3 StR 238/21, wistra 2023, 121 Rn. 14; Beschlüsse vom 21. September 2021 - 3 StR 158/21, BGHR StGB § 73a Abs. 1 Wertersatz 1 Rn. 14; vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 14; vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20, juris Rn. 4; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, juris Rn. 20; vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn. 4).
  • BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität; Wertersatz; Surrogat;

    Die Vorschrift des § 73a StGB sieht zwar die erweiterte Einziehung des Surrogats (§ 73 Abs. 3 StGB) nicht vor; denn das neue Vermögensabschöpfungsrecht hat die Regelung des § 73d Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB aF nicht übernommen (s. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn 4.; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, juris Rn. 20; vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20, juris Rn. 4; vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 14).
  • BGH, 09.12.2021 - 4 StR 277/21

    Beschränkung der Verfolgung; verbotene Kraftfahrzeugrennen (Beweiswürdigung);

    Bei ihrer konkurrenzrechtlichen Bewertung hat die Strafkammer übersehen, dass bei einer Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken weitere Gesetzesverstöße, die der Täter durch das Führen des Transportfahrzeugs verwirklicht, wegen der Teilidentität der Ausführungshandlungen zu dem in der Beförderung liegenden Betäubungsmittelhandel im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 mwN).
  • BGH, 03.11.2020 - 6 StR 258/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

    Sie hat auch beachtet, dass § 73a StGB keine rechtliche Grundlage für die Einziehung von Surrogaten darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, Rn. 20), so dass hinsichtlich der sichergestellten Rolex-Uhr nicht diese selbst, sondern in Bezug auf die für deren Kauf aufgewendete, aus rechtswidrigen Taten herrührende Geldsumme die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen anzuordnen war.
  • BGH, 21.06.2022 - 4 StR 133/22

    Betäubungsmitteldelikt: Konkurrenzrechtliche Bewertung von Gesetzesverstößen des

    Denn bei der Beförderung von Rauschgift in einem PKW zu Handelszwecken (Einfuhrfahrt, Transportfahrt von Lieferanten zum Depot, Fahrt zu Abnehmern o.ä.) stehen weitere Gesetzesverstöße, die der Täter durch das Führen des Transportfahrzeugs verwirklicht, wegen der Teilidentität der Ausführungshandlungen zu dem in der Beförderung liegenden Betäubungsmittelhandel im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 Rn. 11; Beschluss vom 14. September 2017 - 4 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 24; Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 StR 597/16, NStZ-RR 2017, 123, 124; Beschluss vom 2. Juli 2013 - 4 StR 187/13, NStZ-RR 2013, 320, 321).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 400/19

    Einziehung (Erlöschen des der Einziehung zugrunde liegenden Anspruchs)

    Soweit der Angeklagte einen wirksamen Verzicht gegenüber den Justizbehörden erklärt hätte, wäre der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73 Abs. 1, § 73e Abs. 1 StGB in Höhe des entsprechenden Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes von Taterträgen insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 Rn. 18; vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 33 und vom 6. März 2019 - 5 StR 546/18 Rn. 8 mwN); bei Anrechnung auf die verkürzten Tabaksteueransprüche käme ein Ausschluss nach § 73e Abs. 1 StGB in Betracht.
  • BGH, 20.06.2023 - 2 StR 31/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Abzug sichergestellten Bargelds

    Die Einziehung des Wertes von Taterträgen ist insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 311; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, juris Rn. 18; vom 11. November 2020 - 1 StR 415/20, juris Rn. 2; vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21, juris Rn. 4).
  • BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Anrechnung des Bargelds

    Das Landgericht hätte, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, bei Einziehung des Wertes des im ersten Fall vor Fahrtantritt vereinnahmten und mittlerweile ausgegebenen Kurierlohns in Höhe von 2.000 EUR (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 Alternative 2 StGB) nicht nur das sichergestellte ?legale? und vom Angeklagten zur Erfüllung freigegebene Bargeld in Höhe von 155 EUR, sondern auch die in gleicher Weise übereigneten, ebenfalls nicht ?inkriminierten? 30 Schweizer Franken anrechnen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 15 ff., 33, BGHSt 63, 305; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 Rn. 18 und vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 400/19 Rn. 8).
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2021 - 8 KLs 17/20
    Eine unmittelbare Einziehung der eingegangenen Kryptowährungen gemäß § 73 StGB, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar grundsätzlich zulässig ist (BGH, Beschluss vom 04. September 2019, Az. 4 StR 590/18), war hingegen vorliegend nicht (mehr) möglich, da die Angeklagten diese bereits teilweise in Euro umgetauscht, mehrfach weitergeleitet und mit anderen Beträgen vermischt oder ausgegeben hatten.
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