Rechtsprechung
BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 52 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen; Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken; Verbindung zu einer materiellrechtlichen Tat) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zu den Konkurrenzverhältnisses bei mehrfachen Betäubungsmitteltaten
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 52 StGB, § 64 StGB, §§ 69, 69a StGB, § 73 Abs. 1, § 73c StGB, § 74 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73a StGB, § 73d Abs. 1 Satz 3 StGB, § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 132 Abs. 2, 3 GVG
- Wolters Kluwer
- rewis.io
Bewertung des Konkurrenzverhältnisses bei mehrfachen Betäubungsmitteltaten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 52 ; StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c
Stehen der Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken bei weiteren Gesetzesverstößen wegen der Teilidentität der Ausführungshandlungen zu dem in der Beförderung liegenden Betäubungsmittelhandel im Verhältnis der Tateinheit; Anordnung der erweiterten Einziehung des ... - datenbank.nwb.de
Bewertung des Konkurrenzverhältnisses bei mehrfachen Betäubungsmitteltaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 17.07.2018 - 108 Js 9615/17
- BGH, 04.07.2019 - 4 StR 590/18
- LG Coburg, 20.12.2019 - 1 KLs 108 Js 9615/17
- BGH, 01.12.2020 - 4 StR 213/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2020, 114
- StV 2020, 370 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.12.2021 - 4 StR 277/21 Bei ihrer konkurrenzrechtlichen Bewertung hat die Strafkammer übersehen, dass bei einer Beförderung von Rauschgift zu Handelszwecken weitere Gesetzesverstöße, die der Täter durch das Führen des Transportfahrzeugs verwirklicht, wegen der Teilidentität der Ausführungshandlungen zu dem in der Beförderung liegenden Betäubungsmittelhandel im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 mwN).
- BGH, 03.11.2020 - 6 StR 258/20
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung
Sie hat auch beachtet, dass § 73a StGB keine rechtliche Grundlage für die Einziehung von Surrogaten darstellt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, Rn. 20), so dass hinsichtlich der sichergestellten Rolex-Uhr nicht diese selbst, sondern in Bezug auf die für deren Kauf aufgewendete, aus rechtswidrigen Taten herrührende Geldsumme die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen anzuordnen war. - BGH, 21.09.2021 - 3 StR 158/21 Die Vorschrift des § 73a StGB sieht zwar die erweiterte Einziehung des Surrogats (§ 73 Abs. 3 StGB) nicht vor; denn das neue Vermögensabschöpfungsrecht hat die Regelung des § 73d Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB aF nicht übernommen (…s. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 5 StR 603/18, BGHR StGB § 73a nF Abs. 1 Anwendungsbereich 1 Rn 4.; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18, juris Rn. 20;… vom 31. März 2021 - 2 StR 300/20, juris Rn. 4;… vom 26. Mai 2021 - 5 StR 529/20, juris Rn. 14).
- BGH, 09.10.2019 - 1 StR 400/19
Einziehung (Erlöschen des der Einziehung zugrunde liegenden Anspruchs)
Soweit der Angeklagte einen wirksamen Verzicht gegenüber den Justizbehörden erklärt hätte, wäre der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73 Abs. 1, § 73e Abs. 1 StGB in Höhe des entsprechenden Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes von Taterträgen insoweit ausgeschlossen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 Rn. 18;… vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 33 …und vom 6. März 2019 - 5 StR 546/18 Rn. 8 mwN); bei Anrechnung auf die verkürzten Tabaksteueransprüche käme ein Ausschluss nach § 73e Abs. 1 StGB in Betracht. - BGH, 11.11.2020 - 1 StR 415/20
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen unter Anrechnung des Bargelds …
Das Landgericht hätte, worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat, bei Einziehung des Wertes des im ersten Fall vor Fahrtantritt vereinnahmten und mittlerweile ausgegebenen Kurierlohns in Höhe von 2.000 EUR (§ 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 Alternative 2 StGB) nicht nur das sichergestellte ?legale? und vom Angeklagten zur Erfüllung freigegebene Bargeld in Höhe von 155 EUR, sondern auch die in gleicher Weise übereigneten, ebenfalls nicht ?inkriminierten? 30 Schweizer Franken anrechnen müssen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 15 ff., 33, BGHSt 63, 305; vom 4. Juli 2019 - 4 StR 590/18 Rn. 18 …und vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 400/19 Rn. 8).