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   BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18   

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https://dejure.org/2019,23383
BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18 (https://dejure.org/2019,23383)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2019 - 4 StR 508/18 (https://dejure.org/2019,23383)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 4 StR 508/18 (https://dejure.org/2019,23383)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 239a Abs. 4 Satz 1 StGB; § 239b Abs. 2 StGB; § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO
    Geiselnahme (tätige Reue: Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen Lebensbereich); Verlesung der Erklärungen von Behörden und Sachverständigen (Verlesung eines ärztlichen Attests: Lesbarkeit der Unterschrift des Arztes; Verlesung einer Kopie)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 239a Abs. 2 StGB, § 239a Abs. 4 Satz 1 StGB, § 239a Abs. 4 StGB, § 239b Abs. 2 StGB, § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO, § 249 Abs. 1 StPO, § 250 StPO

  • Wolters Kluwer

    Milderung des Strafrahmens nach der Vorschrift über die tätige Reue i.R.d. Geiselnahme durch Freilassung unter der Abstandnahme von der nötigenden Einwirkung auf das Opfer

  • rewis.io

    Möglichkeit einer Strafrahmenmilderung bei Geiselnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 239a Abs. 4 S. 1; StGB § 239b Abs. 2
    Milderung des Strafrahmens nach der Vorschrift über die tätige Reue i.R.d. Geiselnahme durch Freilassung unter der Abstandnahme von der nötigenden Einwirkung auf das Opfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 285
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 293/16

    Erpresserischer Menschenraub (tätige Reue: Voraussetzungen)

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18
    Auf die von Staatsanwaltschaft und Verteidigung erörterte Frage, ob tätige Reue gemäß § 239a Abs. 4 Satz 1 StGB erst dann vorliegt, wenn der Täter vollständig von der erhobenen Forderung Abstand nimmt (so BGH, Beschluss vom 7. September 2016 - 1 StR 293/16, NJW 2017, 1124), kommt es für die entsprechende Anwendung dieser Vorschrift über § 239b Abs. 2 StGB für die Geiselnahme nicht an (Schluckebier in LK, StGB, 12. Aufl., § 239b Rn. 21).
  • BGH, 31.05.2001 - 1 StR 182/01

    Geiselnahme; Sich bemächtigen; Strafrahmenmilderung; Lebensbereich

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18
    Für ein Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen Lebensbereich genügt es, dass der Täter sein Opfer am Tatort freigibt und dieses seinen Aufenthaltsort wieder frei bestimmen kann (BGH, Beschluss vom 31. Mai 2001 - 1 StR 182/01, NJW 2001, 2895).
  • BGH, 21.05.2003 - 1 StR 152/03

    Erörterungspflicht bei der fakultativen Strafrahmenmilderungsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18
    Die in Rede stehende Regelung kann auch nach der Vollendung der Geiselnahme eingreifen (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 1 StR 152/03, NStZ 2003, 605); allerdings muss - wie bereits der Gesetzeswortlaut eindeutig ergibt - die Freilassung unter der Abstandnahme von der nötigenden Einwirkung auf das Opfer geschehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 aaO Rn. 4: "zum Zeitpunkt seiner Aufgabe'; Schluckebier in LK, StGB, 12. Aufl., § 239a Rn. 58: "vor oder bei der Freigabe des Opfers'; Renzikowski in MünchKomm-StGB, 3. Aufl., § 239b Rn. 44: "durch Freilassung der Geisel ... verzichtet').
  • BGH, 25.04.1985 - 4 ARs 1/85

    Begriff der Herausgabe von Gegenständen; Verletzung dinglicher Rechte an dem

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18
    Für die regelmäßige Verlesung von Schriftstücken im Urkundsbeweis gemäß § 249 Abs. 1 StPO ist es indes allgemein anerkannt, dass auch Abschriften und Ablichtungen statt des Originals als Beweismittel verwendet werden dürfen (BGH, Beschluss vom 25. April 1985 - 4 ARs 1/85, BGHSt 33, 196, 210: "unumstritten'; weitere Nachw. bei Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 249 Rn. 6).
  • RG, 08.07.1889 - 1580/89

    1. Was sind "ärztliche Atteste" im Sinne des §. 255 St.P.O.? 2. Ist die

    Auszug aus BGH, 04.07.2019 - 4 StR 508/18
    Wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat, ist als ausstellender Arzt Herr Dr. H. erkennbar; lesbar muss seine Unterschrift nicht sein (RGSt 19, 364; Stuckenberg in LR, StPO, 26. Aufl., § 256 Rn. 45).
  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    In systematischer Hinsicht könnte allerdings zu bedenken sein, dass die Vorschrift den Grundsatz der persönlichen Vernehmung nach § 250 StPO einschränkt und danach ein Bezug zu einer bestimmten Person zu verlangen sein könnte (vgl. zum Ausnahmecharakter des § 256 StPO etwa BGH, Beschluss vom 3. September 2019 - 3 StR 291/19, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Gutachten 2 Rn. 11, 12; Urteil vom 4. Juli 2019 - 4 StR 508/18, NStZ-RR 2019, 285, 286; zu einer individuellen Zuordnung BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 4; SSW-StPO/Franke, 5. Aufl., § 256 Rn. 11).
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