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   BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97   

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https://dejure.org/1997,4349
BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97 (https://dejure.org/1997,4349)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1997 - 5 StR 185/97 (https://dejure.org/1997,4349)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1997 - 5 StR 185/97 (https://dejure.org/1997,4349)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der Untreue, Hinterziehung von Grunderwerbssteuern - Fragen der Strafbarkeit der Aufspaltung von Grundstücksgeschäften in Erwerb und Projektierung bei mehreren Firmen - Projektvertrag als Scheinvertrag zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266; AO § 370

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Der Angeklagte S hat als Geschäftsführer und als Mitgesellschafter der Firma G gegenüber dieser Firma (vgl. BGHSt 34, 379 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86]; 35, 333) - und gegenüber dem Mitgesellschafter Z (vgl. RGSt 73, 299, 300) - eine Vermögensbetreuungspflicht, die er pflichtwidrig verletzt hätte, wenn er die Aufteilung des Grundstückskaufpreises in einen Anteil für die Grundstückskosten und einen für die Projektierungskosten nur deswegen angeordnet hätte, um durch einen vorgetäuschten Projektvertrag eine Reduzierung des Kaufpreises zu erreichen.

    Durch diese Handlung wäre dem Vermögen der G - für den Angeklagten Fremdvermögen (vgl. BGHSt 34, 379, 384) [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86] -, aber auch dem Vermögen des Mitgesellschafters Z, ein Nachteil entstanden, da in Höhe der durch die Firma S der Firma A in Rechnung gestellten Projektierungskosten - wenn denen tatsächliche Leistungen nicht zugrunde lagen - der Firma G und somit auch den Gesellschaftern ein Schaden entstanden wäre: Nach den Urteilsfeststellungen war die Firma A bereit, für den Erwerb des Grundstücks insgesamt 171, 50 DM pro Quadratmeter zu zahlen.

    Ein Einverständnis aller Gesellschafter, auch des Mitgesellschafters Z, das diesem Verhalten möglicherweise den Vorwurf des Mißbrauchs und der Pflichtwidrigkeit nehmen könnte, lag nicht vor (es kommt deshalb nicht darauf an, ob ein solches Einverständnis diese Wirkungen entfalten könnte: vgl BGHSt 34, 379, 384 ff., 387, 388 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86]; fortführend: BGHSt 35, 333).

  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Der Angeklagte S hat als Geschäftsführer und als Mitgesellschafter der Firma G gegenüber dieser Firma (vgl. BGHSt 34, 379 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86]; 35, 333) - und gegenüber dem Mitgesellschafter Z (vgl. RGSt 73, 299, 300) - eine Vermögensbetreuungspflicht, die er pflichtwidrig verletzt hätte, wenn er die Aufteilung des Grundstückskaufpreises in einen Anteil für die Grundstückskosten und einen für die Projektierungskosten nur deswegen angeordnet hätte, um durch einen vorgetäuschten Projektvertrag eine Reduzierung des Kaufpreises zu erreichen.

    Ein Einverständnis aller Gesellschafter, auch des Mitgesellschafters Z, das diesem Verhalten möglicherweise den Vorwurf des Mißbrauchs und der Pflichtwidrigkeit nehmen könnte, lag nicht vor (es kommt deshalb nicht darauf an, ob ein solches Einverständnis diese Wirkungen entfalten könnte: vgl BGHSt 34, 379, 384 ff., 387, 388 [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86]; fortführend: BGHSt 35, 333).

  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Schriftliche Urteilsgründe müssen aus sich heraus verständlich sein (BGHSt 33, 59, 60 [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; BGH StV 1981, 396).

    Deshalb ist die Bezugnahme auf andere Schriftstücke und Erkenntnisquellen grundsätzlich unzulässig, sofern dadurch die gebotene eigene Sachdarstellung ersetzt werden soll (BGHSt 33, 59, 60 [BGH 05.11.1984 - AnwSt R 11/84]; Hürxthal in KK 3. Aufl. § 267 Rdn. 3).

  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, können in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatrichters begründen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urt. vom 2. Dezember 1994 2 StR 362/94 - vgl. auch BGH, Urt. vom 1. Dezember 1992 - 5 StR 544/92 -).
  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 362/94

    Submissionsabsprache - Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, können in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatrichters begründen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urt. vom 2. Dezember 1994 2 StR 362/94 - vgl. auch BGH, Urt. vom 1. Dezember 1992 - 5 StR 544/92 -).
  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 544/92

    Zulässigkeit des allein auf Vermutungen gestützten Zweifels an der Schuld des

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Einzelne Belastungsindizien, die für sich genommen zum Beweis der Täterschaft nicht ausreichen, können in ihrer Gesamtheit die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Tatrichters begründen (BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urt. vom 2. Dezember 1994 2 StR 362/94 - vgl. auch BGH, Urt. vom 1. Dezember 1992 - 5 StR 544/92 -).
  • BGH, 29.10.1986 - 3 StR 422/86

    Erfüllung des Missbrauchstatbestandes des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) durch das

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Auch wenn die Firma S aufgrund des Projektvertrages mit der Firma A tatsächlich Projektierungsleistungen erbracht haben sollte, könnte der objektive Tatbestand einer Untreuehandlung (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Mißbrauch 1) und einer Steuerhinterziehung vorliegen, wenn der Wert der Projektierungsleistungen beträchtlich hinter dem vereinbarten Honorar zurückgeblieben wäre.
  • BGH, 27.02.1991 - 3 StR 449/90

    Beweiswürdigung - Unwiderlegbarkeit - Unwiderlegbarkeit innerer Tatsachen -

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Zudem gilt folgendes: Von der Unwiderlegbarkeit vorsatzausschließender innerer Tatsachen darf in der Regel erst dann ausgegangen werden, wenn der äußere Tathergang erschöpfend aufgeklärt worden ist (BGH MDR 1991, 658).
  • BGH, 05.03.1992 - 1 StR 716/91

    Drohung - Geschlechtsverkehr - Zufügung erheblicher Schmerzen - Androhung -

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist fehlerhaft (BGHR StGB § 176 Abs. 1 Handlungen 3; BGH wistra 1993, 339; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; vgl. die Nachw. bei Hürxthal in KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 49, 51; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 337 Rdn. 26 ff.).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 04.08.1997 - 5 StR 185/97
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist fehlerhaft (BGHR StGB § 176 Abs. 1 Handlungen 3; BGH wistra 1993, 339; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; vgl. die Nachw. bei Hürxthal in KK 3. Aufl. § 261 Rdn. 49, 51; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 337 Rdn. 26 ff.).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

  • BGH, 20.07.1993 - 5 StR 226/93

    Umstellung des Guthabens von in der DDR ansässigen Unternehmen im Verhältnis 2:1

  • BFH, 10.02.1988 - X R 16/82

    - Zu den Tatbeständen der "Leistung gegen Entgelt" und des "Entgelts für die

  • RG, 22.08.1939 - 4 D 503/39

    1. Untreue durch Verletzung von Bertragspflichten. 2. Untreue des

  • OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10

    Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge

    Ist dies nicht der Fall, so liegt darin - jedenfalls auch - ein zur Aufhebung des Urteils führender sachlich-rechtlicher Mangel (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Januar 1988 - 5 Ss (Owi) 456/87 - 339/87 I, zitiert nach juris Rn. 5; Engelhardt, in Karlsruher Kommentar, 6. Aufl. 2008, § 267 Rn. 3 und 47; vgl. für den Fall der Unverständlichkeit wegen unzulässiger Bezugnahme auf externe Erkenntnisquellen: BGH, Urteil vom 11. September 1980 - 4 StR 16/80 -, zitiert nach juris Rn. 7; Urteil vom 4. August 1997 - 5 StR 185/97 -, zitiert nach juris Rn. 22; OLG Saarbrücken, NJW 1960, 590; OLG Bamberg, Beschluss vom 27. Mai 2008 - 2 Ss Owi 87/08 -, zitiert nach juris Rn. 6 f.).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Das Landgericht hat es jedoch rechtsfehlerhaft unterlassen, die einzelnen Belastungsindizien zusammenfassend in einer Gesamtschau zu würdigen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urteil vom 5. August 1997 - 5 StR 185/97).
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