Rechtsprechung
BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 222 StGB; § 32 StGB; § 212 StGB; § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG
Fahrlässige Körperverletzung (Pflichtwidrigkeit; eigenverantwortliche Selbstgefährdung); Notwehr (Erforderlichkeit; Gebotenheit: vorwerfbare, sozialethisch verwerfliche Tatprovokation; Abwehrprovokation; unerlaubtes Führen einer Waffe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32 StGB, § 52 Abs 3 Nr 1 WaffG
Notwehr: Veranlassung des Angriffs durch rechtlich gebotenes Tun; Abwehr des Angriffs mit unberechtigt mitgeführter Waffe - Wolters Kluwer
Provokation einer Notwehrlage nach Einladung zu einer Schlägerei und Verursachung einer Schlägerei durch aggressive verbale Angriffe; Rechtfertigung des Einsatzes einer unberechtigt mitgeführten Waffe i.S.d. § 52 Abs. 3 Nr. 1 Waffengesetz (WaffG) i.R.d. Notwehr
- rewis.io
Notwehr: Veranlassung des Angriffs durch rechtlich gebotenes Tun; Abwehr des Angriffs mit unberechtigt mitgeführter Waffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 32; WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 1
Provokation einer Notwehrlage nach Einladung zu einer Schlägerei und Verursachung einer Schlägerei durch aggressive verbale Angriffe; Rechtfertigung des Einsatzes einer unberechtigt mitgeführten Waffe i.S.d. § 52 Abs. 3 Nr. 1 Waffengesetz ( WaffG ) i.R.d. Notwehr - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (3)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Sozialethische Einschränkung der Notwehr
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Provokations-Fall
§ 32 StGB
Notwehr, Gebotenheit, Provokation, "sonst" schuldhafte Herbeiführung der Notwehrlage - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Einlenken zu bewegen
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.11.2009 - 111-18/08
- BGH, 04.08.2010 - 2 StR 118/10
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 82
- StV 2011, 156
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14
Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei …
Der Angeklagte wusste nicht nur bzw. hätte wissen können, dass er den Nebenkläger durch sein Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlassen konnte (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959; Senatsbeschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83). - BGH, 26.06.2018 - 1 StR 208/18
Notwehr (Einschränkung des Notwehrrechts bei Provokation des Angriffs: …
Denn die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich allein nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen solchen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 32 Rn. 43). - BGH, 01.07.2014 - 5 StR 134/14
Notwehr (Erforderlichkeit: tödlicher Einsatz eines Messers; Gebotenheit: …
cc) Danach kann dahinstehen, ob hier das Notwehrrecht des Angeklagten außerdem unter dem Gesichtspunkt der Gebotenheit der Verteidigung eine Einschränkung erfahren musste, wie das Landgericht gemeint hat, ohne allerdings zu prüfen, ob das Vorverhalten des Angeklagten als sozialethisch verwerflich zu werten ist (vgl. zur Einschränkung der Notwehr nach Provokation BGH, Urteile vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 f., vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 f. und vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83 mwN).
- BGH, 17.01.2019 - 4 StR 456/18
Notwehr (Gebotenheit; Notwehrprovokation: Abgrenzung zwischen Absichtsprovokation …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine Notwehreinschränkung vielmehr voraus, dass die tatsächlich bestehende Notwehrlage durch ein rechtswidriges, jedenfalls aber sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten des Angegriffenen verursacht worden ist und zwischen diesem Vorverhalten und dem rechtswidrigen Angriff ein enger zeitlicher und räumlicher Zusammenhang besteht (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332; vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452;… vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 22 jeweils mwN). - BGH, 10.11.2010 - 2 StR 483/10
Notwehr (Voraussetzungen der Notwehrprovokation; Gebotenheit: sozialethische …
Denn ein für sich genommen erlaubtes Tun führt nicht allein deshalb zu Einschränkungen der Notwehr, weil der Täter wusste oder wissen konnte, dass andere durch dieses Verhalten zu einem rechtswidrigen Angriff veranlasst werden könnten (vgl. BGH NJW 2003, 1955, 1959; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10). - BGH, 03.03.2021 - 4 StR 318/20
Notwehr (Notwehrprovokation; Verteidigungswille: Verfolgung auch anderer Ziele; …
Die bloße Kenntnis oder die ("billigende') Annahme, ein bestimmtes eigenes Verhalten werde eine andere Person zu einem rechtswidrigen Angriff provozieren, kann für sich genommen nicht zu einer Einschränkung des Rechts führen, sich gegen einen Angriff mit den erforderlichen und gebotenen Mitteln zur Wehr zu setzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Juni 2018 - 1 StR 208/18, StV 2020, 290, 291 und vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, NStZ 2011, 82, 83; Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 237/05, NStZ 2006, 332, 333 und vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02, NJW 2003, 1955, 1959). - BGH, 20.02.2019 - 3 StR 400/18
Keine Rechtfertigung von Erwerb und Besitz einer später zu Verteidigungszwecken …
Nach § 32 StGB waren daher nicht nur die fahrlässige Körperverletzung (durch die Schienbeinverletzung infolge der Warnschüsse in den Boden), der Totschlag, der versuchte Totschlag und die gefährliche Körperverletzung gerechtfertigt, sondern auch der Verstoß gegen das Waffengesetz, soweit er unmittelbar mit den Verletzungshandlungen zusammenfiel (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10, BGHR StGB § 222 Pflichtverletzung 10;… vom 26. Oktober 1990 - 2 StR 310/90, juris Rn. 7). - BGH, 13.02.2013 - 2 StR 556/12
Beweiswürdigung (Beweisaufnahme außerhalb der Hauptverhandlung; Inbegriffsrüge; …
Die Aufhebung der Verurteilung wegen des Tötungsdelikts zieht die Aufhebung des Gesamtstrafenausspruchs sowie auch der darauf bezogenen Entscheidungen im Adhäsionsverfahren nach sich, für die mit der Aufhebung des ihnen zugrunde liegenden Schuldspruchs die Grundlage entfallen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2002 - 2 StR 1/02; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 118/10).