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   BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10   

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https://dejure.org/2010,4660
BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10 (https://dejure.org/2010,4660)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 2 StR 239/10 (https://dejure.org/2010,4660)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 2 StR 239/10 (https://dejure.org/2010,4660)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 22 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 lit. b StGB; § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 StGB; § 221 StGB; § 15 StGB
    Versuchter Verdeckungsmord (Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht; Tatentschluss; Vorsatz); schwerer Raub; lebensgefährdender besonders schwerer Raub; gefährliche Körperverletzung; Aussetzung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Verdeckungsmord: Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht bei bedingt vorsätzlicher Inkaufnahme des Todes des Opfers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB
    Verdeckungsmord: Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht bei bedingt vorsätzlicher Inkaufnahme des Todes des Opfers

  • Wolters Kluwer

    Verdeckungshandlung als Mittel der Verdeckung nach der Vorstellung des Täters als Voraussetzung für die Annahme einer Verdeckungsabsicht

  • rewis.io

    Verdeckungsmord: Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht bei bedingt vorsätzlicher Inkaufnahme des Todes des Opfers

  • rewis.io

    Verdeckungsmord: Voraussetzungen der Verdeckungsabsicht bei bedingt vorsätzlicher Inkaufnahme des Todes des Opfers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckungshandlung als Mittel der Verdeckung nach der Vorstellung des Täters als Voraussetzung für die Annahme einer Verdeckungsabsicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 34
  • NStZ-RR 2010, 372
  • NJ 2011, 399
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10
    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f.; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 57 Aufl., § 211 Rn. 79).
  • BGH, 23.11.1995 - 1 StR 475/95

    Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht, wenn vom Getöteten selbst die Entdeckung

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10
    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f.; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 57 Aufl., § 211 Rn. 79).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10
    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f.; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 57 Aufl., § 211 Rn. 79).
  • BGH, 20.05.2009 - 2 StR 85/09

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung bei der Verneinung eines

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10
    c) Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 85/09 (NJW 2010, 168) - aufgehoben, die Feststellungen zum äußeren Tatablauf aber aufrechterhalten.
  • BGH, 10.03.2000 - 1 StR 675/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Ehepaares wegen Mißhandlung von Pflegekindern

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10
    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f.; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 57 Aufl., § 211 Rn. 79).
  • BGH, 30.03.2004 - 5 StR 428/03

    Mord (Heimtücke: fehlende Arglosigkeit; Verdeckung einer Straftat); Verweigerung

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 2 StR 239/10
    Zwar kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGHSt 41, 358, 359 ff.; BGH NJW 1992, 583 f.; 1999, 1039 f.; 2000, 1730 f.; NStZ 2004, 495, 496), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt (vgl. Fischer, StGB, 57 Aufl., § 211 Rn. 79).
  • LG Hamburg, 19.02.2018 - 621 Ks 12/17

    Strafverfahren wegen tödlicher Pkw-Kollision im Ballindamm am 4. Mai 2017

    Die erforderliche (vorgestellte) Kausalität einer möglicherweise objektiv "verdeckenden" Handlung für den subjektiv angestrebten Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34) liegt hier vor.
  • BGH, 24.04.2018 - 1 StR 160/18

    Verdeckungsmord (Verdeckung einer anderen Tat: Bildung des Tötungsvorsatzes als

    So kommt die Annahme von Verdeckungsabsicht im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Tod des Opfers nicht mit direktem Vorsatz angestrebt, sondern nur bedingt vorsätzlich in Kauf genommen wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 174; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360 und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11 und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280; vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245; SSW-StGB/ Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80), wenn nicht im Einzelfall der Tod des Opfers sich als zwingend notwendige Voraussetzung einer Verdeckung darstellt.

    Wenn der Täter aber annimmt, eine Aufdeckung der anderen Straftat werde unabhängig von der Verdeckungshandlung und von deren Tötungserfolg nicht eintreten, fehlt es an der erforderlichen (vorgestellten) Kausalität einer möglicherweise objektiv "verdeckenden' Handlung für den subjektiv angestrebten Erfolg (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34).

  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 361/17

    Verdeckungsmord (Verdeckungsabsicht bei Eventualvorsatz); Eventualvorsatz

    a) Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass Verdeckungsabsicht und bedingter Tötungsvorsatz einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern auch zusammen bestehen können (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360).

    So ist Verdeckungsabsicht etwa anzunehmen, wenn der Täter durch Vornahme seiner Verdeckungshandlung vorsätzlich eine Person zu Tode bringt, von der ihm - wie er weiß - überhaupt keine Entdeckung droht (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360; und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11; und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280; vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245; SSW-StGB/Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80).

  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Wenn der Täter annimmt, eine Aufdeckung der anderen Straftat werde unabhängig von der Verdeckungshandlung und von deren Tötungserfolg nicht eintreten, fehlt es an der erforderlichen (vorgestellten) Kausalität einer möglicherweise objektiv "verdeckenden" Handlung für den subjektiv angestrebten Erfolg (vgl. BGH, NStZ 2011, 34 [BGH 04.08.2010 - 2 StR 239/10] ).
  • BGH, 29.01.2020 - 4 StR 564/19

    Mord (Verdeckungsabsicht: Verhältnis zu bedingtem Tötungsvorsatz; Absicht zur

    Zwar ist das Landgericht im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass Verdeckungsabsicht und bedingter Tötungsvorsatz einander nicht grundsätzlich ausschließen, sondern auch zusammen bestehen können (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, NStZ-RR 2018, 174, 175; Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; Urteil vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360).

    So ist Verdeckungsabsicht etwa anzunehmen, wenn der Täter durch die Vornahme seiner Verdeckunghandlung vorsätzlich eine Person zu Tode bringt, von der ihm - wie er weiß - überhaupt keine Entdeckung droht (vgl. BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 475/95, BGHSt 41, 358, 360; und vom 30. März 2004 - 5 StR 428/03, NStZ 2004, 495, 496; Beschlüsse vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, NStZ 2011, 34; vom 30. Juni 2011 - 4 StR 241/11; und vom 23. Juni 2016 - 5 StR 152/16, NStZ-RR 2016, 280; vgl. auch MüKo-StGB/Schneider, 3. Aufl., § 211 Rn. 245; SSW-StGB/Momsen, 3. Aufl., § 211 Rn. 80).

  • BGH, 16.02.2021 - 2 StR 391/20

    Mord (Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage im Hinblick auf die

    Geht der Täter dagegen davon aus, dass nur der Tod des Opfers zur Vortatverdeckung führt, können Verdeckungsabsicht und lediglich bedingter Tötungsvorsatz nicht nebeneinander angenommen werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2010 - 2 StR 239/10, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 1 StR 474/19, NJW 2021, 326, 328 f.; Beschlüsse vom 29. Januar 2020 - 4 StR 564/19, juris Rn. 6; vom 24. April 2018 - 1 StR 160/18, juris Rn. 12; Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 StR 361/17, juris Rn. 11, jew. mwN).
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Wenn der Täter annimmt, eine Aufdeckung der anderen Straftat werde unabhängig von der Verdeckungshandlung und von deren Tötungserfolg nicht eintreten, fehlt es an der erforderlichen (vorgestellten) Kausalität einer möglicherweise objektiv "verdeckenden" Handlung für den subjektiv angestrebten Erfolg (vgl. BGH, NStZ 2011, 34 ).
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