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   BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10   

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https://dejure.org/2010,9168
BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10 (https://dejure.org/2010,9168)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10 (https://dejure.org/2010,9168)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2010 - 5 AR (VS) 22/10 (https://dejure.org/2010,9168)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 6 Nr 2 BtMG, § 454b Abs 2 StPO
    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten Strafe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erreichen einer früheren Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1, 3 Nr. 2 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtMG) durch Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge; Einordnung einer nach § 454b Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) unterbrochenen, nicht gemäß ...

  • rewis.io

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten Strafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der Vollstreckung bei einer nach Teilverbüßung zu vollstreckenden zurückgestellten Strafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erreichen einer früheren Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 , 3 Nr. 2 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln ( BtMG ) durch Umkehr der Vollstreckungsreihenfolge; Einordnung einer nach § 454b Abs. 2 Strafprozessordnung ( StPO ) unterbrochenen, nicht ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 55, 243
  • NJW 2010, 3314
  • StV 2010, 694
  • Rpfleger 2011, 44
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 02.11.1999 - 2 Ws 1168/99

    Reihenfolge der Strafvollstreckung bei möglicher Zurückstellung)

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im angefochtenen Beschluss (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28, 29 f.; Kornprobst in MünchKommStGB Nebenstrafrecht I § 35 BtMG Rdn. 130) stellt dabei die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafen gemäß § 35 BtMG hindert (in diesem Sinne auch OLG München NStZ 2000, 223; KG, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09; Körner aaO § 35 Rdn. 316).
  • BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84

    Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10
    Nach allgemeiner Meinung darf die Strafvollstreckung nicht gemäß § 35 BtMG zurückgestellt werden, wenn gegen den Verurteilten schon im Zeitpunkt der Zurückstellungsentscheidung eine weitere Freiheitsstrafe zu vollstrecken ist, mithin der Widerrufsgrund nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG gegeben ist (vgl. BGHSt 33, 94, 95 f.; Körner, BtMG 6. Aufl. § 35 Rdn. 116 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2008 - 4 Ws 202/08

    Strafvollstreckung: Anspruch auf vollständige Verbüßung einer Strafe zur

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im angefochtenen Beschluss (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28, 29 f.; Kornprobst in MünchKommStGB Nebenstrafrecht I § 35 BtMG Rdn. 130) stellt dabei die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafen gemäß § 35 BtMG hindert (in diesem Sinne auch OLG München NStZ 2000, 223; KG, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09; Körner aaO § 35 Rdn. 316).
  • KG, 03.04.2009 - 1 Zs 459/09

    Strafvollstreckung bei Betäubungmittelabhängigen: Zurückstellung der

    Auszug aus BGH, 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10
    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main im angefochtenen Beschluss (im Ergebnis ebenso OLG Stuttgart NStZ-RR 2009, 28, 29 f.; Kornprobst in MünchKommStGB Nebenstrafrecht I § 35 BtMG Rdn. 130) stellt dabei die nach § 454b Abs. 2 StPO in ihrer Vollstreckung unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, die die Zurückstellung der weiteren Strafen gemäß § 35 BtMG hindert (in diesem Sinne auch OLG München NStZ 2000, 223; KG, Beschluss vom 3. April 2009 - 4 VAs 3/09; Körner aaO § 35 Rdn. 316).
  • BGH, 09.02.2012 - 5 AR (VS) 40/11

    Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf

    Die Regelung dient dem Zweck, hinsichtlich der Reste sämtlicher Strafen eine einheitliche Entscheidung über die Aussetzung zur Bewährung nach §§ 57, 57a StGB zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2010 - 5 AR (VS) 22 und 23/10, BGHSt 55, 243, 246 f. und NStZ-RR 2010, 353, 354; Regierungsentwurf in BT-Drucks. 10/2720 S. 9, 15).
  • BayObLG, 21.09.2020 - 203 VAs 215/20

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigkeit und

    Eine nach § 454b StPO unterbrochene, nicht gemäß § 35 BtMG zurückstellungsfähige Strafe stellt nämlich eine im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG zu vollstreckende Strafe dar, welche die Zurückstellung einer weiteren Strafe nach § 35 BtMG hindert, solange die Vollstreckung des Strafrestes noch nicht zur Bewährung ausgesetzt ist (BGHSt 55, 243; KG, NStZ-RR 2011, 260; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. § 454b Rn. 19; Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, 9. Aufl. 2019, BtMG § 35 Rn. 283, Rn. 291).
  • OLG Karlsruhe, 17.11.2014 - 2 VAs 11/14

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

    Sollte in dem Verfahren, das dem Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 17.12.2002 zugrunde liegt, eine Zurückstellung der Strafvollstreckung erfolgen, wird zugleich die Sperrwirkung nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG im Verfahren betreffend das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29.04.2011 entfallen (BGHSt 55, 243).
  • OLG Bamberg, 17.03.2014 - VAs 1/14

    Ausschluss von § 35 BtMG bei nicht zurückstellungsfähiger unterbrochener

    Dies gilt auch für grundsätzlich zurückstellungsfähige Freiheitsstrafen, solange die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen für deren Zurückstellung nach § 35 Abs. 3 Nr. 2 BtMG nicht erfüllt sind (Anschluss an BGH, Beschluss vom 04.08.2010 - 5 AR [VS] 22/10 = BGHSt 55, 243 ff. = NJW 2010, 3314 f. = StV 2010, 694 ff. = Rpfleger 2011, 44 ff.).

    Sie ist deshalb eine "zu vollstreckende" im Sinne des § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG (vgl. zuletzt im gleichen Sinne BGH, Beschluss vom 04.08.2010 - 5 AR (VS) 22/10 [juris] = BGHSt 55, 243 ff. = NJW 2010, 3314 f. = StV 2010, 694 ff. = Rpfleger 2011, 44 ff. m.w.N.).

  • OLG Hamm, 07.11.2019 - 5 Ws 453/19

    Absehen von der Unterbrechung von Freiheitsstrafen; gesonderter Beschlusses über

    War dagegen von mehreren Freiheitsstrafen eine nicht nach § 35 BtMG zurückstellungsfähig, wurde nach herrschender Auffassung § 35 BtMG durch § 454b StPO gesperrt (Zurückstellungshindernis nach § 35 Abs. 6 Nr. 2 BtMG), bis entweder alle Strafen vollstreckt waren oder eine einheitliche Entscheidung nach § 57 StGB getroffen wurde (vgl. BGH, NJW 2010, 3314; BeckOK StPO/Coen, 34. Ed. 1.7.2019, StPO § 454b Rn. 8.1, m.w.N.).
  • KG, 04.11.2010 - 4 VAs 53/10

    Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen gegen einen

    Aufgrund dieser eindeutigen Entscheidung des Gesetzgebers scheidet die vom Antragsteller erstrebte vollständige Vorabvollstreckung der nicht zurückstellungsfähigen Strafe aus (BGH, Beschluss vom 4. August 2010 - 5 AR (VS) 22/10 -, insoweit in Übereinstimmung mit dem OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 3 VAs 7/10 - [= NStZ-RR 2010, 185]).
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