Rechtsprechung
BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
Mord (Heimtücke, niedrige Beweggründe); tatrichterlicher Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit) - lexetius.com
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 211 StGB, § 212 StGB, § 261 StPO
Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag: Heimtücke und Zweifelsgrundsatz; sonstige niedrige Beweggründe - Wolters Kluwer
Abstellen auf die besonders akzentuierte Persönlichkeit des Angeklagten durch die Schwurgerichtskammer i.R. der gebotenen Gesamtwürdigung zur Ablehnung niedriger Beweggründe; Revisionrechtliche Überprüfung der Ablehnung des Mordmerkmals der Heimtücke
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Abstellen auf die besonders akzentuierte Persönlichkeit des Angeklagten durch die Schwurgerichtskammer i.R. der gebotenen Gesamtwürdigung zur Ablehnung niedriger Beweggründe; Revisionrechtliche Überprüfung der Ablehnung des Mordmerkmals der Heimtücke - rechtsportal.de
StPO § 261
Abstellen auf die besonders akzentuierte Persönlichkeit des Angeklagten durch die Schwurgerichtskammer i.R. der gebotenen Gesamtwürdigung zur Ablehnung niedriger Beweggründe; Revisionrechtliche Überprüfung der Ablehnung des Mordmerkmals der Heimtücke - datenbank.nwb.de
Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag: Heimtücke und Zweifelsgrundsatz; sonstige niedrige Beweggründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 29.10.2014 - 1 Ks 801 Js 16507/13
- BGH, 04.08.2015 - 1 StR 53/15