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BGH, 04.08.2015 - 5 StR 263/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO
Gegenerklärung; Zuschrift des Generalbundesanwalts; Entscheidung vor Fristablauf - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 3 S 2 StPO
Revisionsverfahren: Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung vor Ablauf der zweiwöchigen Gegenerklärungsfrist - IWW
§ 349 Abs. 3 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
- rewis.io
Revisionsverfahren: Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung vor Ablauf der zweiwöchigen Gegenerklärungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 3 S. 2
Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibversehens
Papierfundstellen
- StV 2015, 758 (Ls.)