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   BGH, 04.08.2015 - 5 StR 263/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22887
BGH, 04.08.2015 - 5 StR 263/15 (https://dejure.org/2015,22887)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2015 - 5 StR 263/15 (https://dejure.org/2015,22887)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2015 - 5 StR 263/15 (https://dejure.org/2015,22887)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 349 Abs 2 StPO, § 349 Abs 3 S 2 StPO
    Revisionsverfahren: Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung vor Ablauf der zweiwöchigen Gegenerklärungsfrist

  • IWW

    § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibversehens

  • rewis.io

    Revisionsverfahren: Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung vor Ablauf der zweiwöchigen Gegenerklärungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 3 S. 2
    Berichtigung eines Senatsbeschlusses wegen eines offensichtlichen Schreibversehens

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Revisionsverfahren: Zulässigkeit einer gerichtlichen Entscheidung vor Ablauf der zweiwöchigen Gegenerklärungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2015, 758 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1981 - 4 StR 506/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Abgabe einer

    Auszug aus BGH, 04.08.2015 - 5 StR 263/15
    Zum Schriftsatz vom 24. Juli 2015 bemerkt der Senat, dass es rechtlich zulässig und durchaus übliche Praxis ist, nach Eingang einer schriftlichen Gegenerklärung zur Zuschrift des Generalbundesanwalts, in der nicht weitere Ausführungen vorbehalten werden, auch schon vor Ablauf der in § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO bezeichneten Frist zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 4 StR 506/81, MDR 1982, 283 (bei Holtz); LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 349 Rn. 20 mwN; allg. M.).
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