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   BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22   

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https://dejure.org/2022,26738
BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,26738)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2022 - 5 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,26738)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2022 - 5 StR 175/22 (https://dejure.org/2022,26738)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB
    Erforderlichkeit der Notwehr bei lebensgefährlichen Messerstichen (mildestes Abwehrmittel; objektive ex ante-Betrachtung; Zeitpunkt der Verteidigungshandlung; endgültige Beseitigung der Gefahr; unzweifelhafte Abwehrwirkung; Androhung lebensgefährlicher Verteidigung; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 32 StGB, § 32 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat; Sofortiger, das Leben des Angreifers gefährdender Einsatz eines Messers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat; Sofortiger, das Leben des Angreifers gefährdender Einsatz eines Messers

  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung einer in einer Notwehrlage verübten Tat; Sofortiger, das Leben des Angreifers gefährdender Einsatz eines Messers

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 156
  • StV 2023, 311
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 363/18

    Notwehr (Erforderlichkeit: Androhung des Gebrauchs eines Messers)

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ-RR 2016, 271; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; jeweils mwN).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10; Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; jeweils mwN).

    Denn es geht bei der Prüfung der Erforderlichkeit des Abwehrmittels im Sinne von § 32 Abs. 2 StGB nicht darum, ob eine weitere Eskalation der Situation heraufbeschworen wird; maßgeblich ist vielmehr die Frage, ob in der zugespitzten Angriffssituation gewährleistet ist, dass der Angriff endgültig beendet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 15).

  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 197/12

    Notwehr (Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung: ex-ante-Betrachtung, Einsatz

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ-RR 2016, 271; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; jeweils mwN).

    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10; Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).

    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; jeweils mwN).

  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 118/16

    Notwehr (Erforderlichkeit eines sofortigen, lebensgefährlichen Messereinsatzes);

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Angesichts der geringen Kalkulierbarkeit des Fehlschlagrisikos dürfen an die in einer zugespitzten Situation zu treffende Entscheidung für oder gegen eine weniger gefährliche Verteidigungshandlung keine überhöhten Anforderungen gestellt werden (BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; Urteile vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 118/16; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12; jeweils mwN).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 138/16

    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei lebensgefährlichem Waffeneinsatz

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Ob dies der Fall ist, muss auf der Grundlage einer objektiven ex ante-Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Verteidigungshandlung beurteilt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18; vom 22. Juni 2016 - 5 StR 138/16, NStZ-RR 2016, 271; Urteil vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, BGHR StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit 20 Rn. 8; jeweils mwN).
  • BGH, 12.04.2016 - 2 StR 523/15

    Notwehr (Erforderlichkeit der Notwehrhandlung bei mehreren möglichen

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10; Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage

    Auszug aus BGH, 04.08.2022 - 5 StR 175/22
    Der Angegriffene muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 - 2 StR 363/18 Rn. 10; vom 12. April 2016 - 2 StR 523/15 Rn. 10; Urteile vom 8. Juni 2016 - 5 StR 564/15 Rn. 11; vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12).
  • BGH, 25.10.2022 - 5 StR 276/22

    Notwehr durch lebensgefährliche Schüsse auf den Oberkörper (Geeignetheit;

    Er muss auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur zurückgreifen, wenn deren Abwehrwirkung unzweifelhaft ist und ihm genügend Zeit zur Abschätzung der Lage zur Verfügung steht (siehe nur BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 5 StR 175/22 mwN).
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