Rechtsprechung
BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG § 17; BNotO § 19; BGB §§ 535, 566
Belehrungspflicht des Notars bei vermietetem Kaufobjekt
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung; Vorliegen von aus prozesswirtschaftlichen Gründen zuzulassenden Ausnahmen zu § 559 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Amtspflichtverletzung des Notars; Hinweis- und Belehrungspflicht bei Abschluss eines Kaufvertrages über eine unrichtig als "vermietet" bezeichnete leerstehende Wohnung
- Judicialis
BeurkG § 17 Abs. 1; ; BNotO § 14 Abs. 1 Satz 2; ; BNotO § 14 Abs. 3; ; BNotO § 19 Abs. 1; ; ZPO § 559 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 19 Abs. 1
Amtshaftung des Notars bei Nichtbestehen eines Mietverhältnisses hinsichtlich einer als vermietet verkauften Eigentumswohnung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Notarrecht - Belehrungspflicht des Notars bei vermietetem Kaufobjekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Amtshaftung des Notars bei Nichtbestehen eines Mietverhältnisses hinsichtlich einer als vermietet verkauften Eigentumswohnung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Notar haftet nicht für die Angaben der Parteien zur Vermietung des Grundbesitzes (IMR 2009, 20)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 20.12.2006 - 11 O 401/05
- OLG Celle, 18.09.2007 - 16 U 16/07
- BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07
Papierfundstellen
- BauR 2008, 2093
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.2001 - XII ZR 162/99
Berücksichtigung neuer Tatsachen in der Revisionsbegründung
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07
Hiervon hat die Rechtsprechung zwar aus prozesswirtschaftlichen Gründen nicht wenige Ausnahmen zugelassen, um zu verhindern, dass die vom Tatsachenausschluss betroffene Partei einen weiteren Rechtsstreit, gegebenenfalls durch mehrere Instanzen, führen muss (BGH, Urteil vom 21. November 2001 - XII ZR 162/99 - NJW 2002, 1130, 1131 m.w.N.). - BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07
Beschränkung der Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 04.09.2008 - III ZR 331/07
Die Revisionszulassung ist, wie sich aus ihrer Begründung ergibt (vgl. zur Beschränkung der Rechtsmittelzulassung aufgrund der Entscheidungsbegründung z.B: BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - NJW 2008, 2351 f, Rn. 15 f m.w.N.), beschränkt auf die Aufklärungs- beziehungsweise Belehrungspflichtverletzungen, die die Kläger dem Beklagten im Zusammenhang mit der Beurkundung des Kaufvertrags vorwerfen.
- BGH, 15.01.2009 - III ZR 28/08
Fehlerhafte Anlageberatung - Zum Schadensersatz wegen Abschlusses eines …
Damit sollte erkennbar nur diese, die Höhe und Berechnung der Schadenersatzforderung betreffende, rechtliche Beurteilung einer höchstrichterlichen Entscheidung zugänglich gemacht werden (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 4. September 2008 - III ZR 331/07 - WuM 2008, 681, 682 Rn. 8).