Rechtsprechung
BGH, 04.09.2012 - 2 ARs 327/12, 2 AR 218/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 67e Abs. 1 Satz 1 StGB; § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
Örtliche und sachliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die weitere Fortdauer einer Maßregel (Befasstsein bei außerplanmäßiger Überprüfung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 462a Abs 1 S 1 StPO, § 63 StGB, § 67 Abs 6 S 1 StGB, § 67e Abs 1 S 1 StGB
Maßregelvollstreckung: Fortbestehende Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer nach Verlegung des Untergebrachten in ein anderes psychiatrisches Krankenhaus - Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung eines Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rewis.io
Maßregelvollstreckung: Fortbestehende Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer nach Verlegung des Untergebrachten in ein anderes psychiatrisches Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67e Abs. 1 S. 1
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung eines Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus - datenbank.nwb.de
Maßregelvollstreckung: Fortbestehende Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer nach Verlegung des Untergebrachten in ein anderes psychiatrisches Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg - StVK 423/08
- OLG Bamberg, 23.05.2012 - 1 Ws 309/12
- BGH, 04.09.2012 - 2 ARs 327/12, 2 AR 218/12
Papierfundstellen
- NStZ 2013, 301
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 167/12
Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen zu Führungsaufsicht …
Auszug aus BGH, 04.09.2012 - 2 ARs 327/12
War eine - wie hier - örtlich und sachlich zuständige Strafvollstreckungskammer vor Verlegung eines Untergebrachten mit einer Sache bereits befasst i.S.d. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, bleibt sie zuständig, bis sie die konkrete Sachfrage abschließend entschieden hat (BGHSt 56, 252; Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 167/12;… Appl in KK-StPO 6. Aufl. § 462a Rn. 16 und 23 m.w.N.). - BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11
Befasstsein der für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB …
Auszug aus BGH, 04.09.2012 - 2 ARs 327/12
War eine - wie hier - örtlich und sachlich zuständige Strafvollstreckungskammer vor Verlegung eines Untergebrachten mit einer Sache bereits befasst i.S.d. § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, bleibt sie zuständig, bis sie die konkrete Sachfrage abschließend entschieden hat (BGHSt 56, 252; Senatsbeschluss vom 16. Mai 2012 - 2 ARs 167/12;… Appl in KK-StPO 6. Aufl. § 462a Rn. 16 und 23 m.w.N.).
- OLG Bamberg, 20.12.2017 - 1 Ws 735/17
Vollständige Anrechnung der vollstreckten Unterbringung im psychiatrischen …
Auch entspricht es gefestigter Rechtsprechung, dass ein einmal bestehendes Befasstsein bis zur abschließenden Entscheidung in dieser Frage einen Zuständigkeitswechsel verhindert (BGH Beschluss vom 28.07.2015 - 2 ARs 141/15 BeckRS 2015, 14730; BGH NStZ 2013, 301; OLG Bamberg Beschluss vom 08.01.2013 - 2 Ws 167/13 BeckRS 2013, 01136;… KK-StPO/Appl 7. Auflage § 462a Rn. 16). - OLG Bamberg, 12.03.2013 - 2 Ws 19/13
Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei …
Bei der Frage des Befasstseins sowie dessen Auswirkungen auf die Frage der Zuständigkeit für Widerrufsentscheidungen geht es um schwierige Rechtsfragen, die immer wieder Gegenstand von zum Teil unterschiedlichen obergerichtlichen Entscheidungen waren und sind (vgl. z.B. BGH NStZ-RR 2012, 358; BGH, Beschluss vom 04.09.2012 - 2 ARs 327/12 [bei juris]; OLG Bamberg, Beschluss vom 08.01.2013 - 2 Ws 167/12 [bei juris]).