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   BGH, 04.09.2013 - V ZA 27/13   

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https://dejure.org/2013,26175
BGH, 04.09.2013 - V ZA 27/13 (https://dejure.org/2013,26175)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2013 - V ZA 27/13 (https://dejure.org/2013,26175)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2013 - V ZA 27/13 (https://dejure.org/2013,26175)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.2007 - V ZB 118/06

    Verfahren nach Versagung des Zuschlags an ein wegen Rechtsmissbrauchs

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - V ZA 27/13
    Hat nämlich das Vollstreckungsgericht den Zuschlag im ersten Termin nach § 85a Abs. 1 ZVG - ohne dass dies angefochten worden ist - versagt, obwohl es das Gebot wegen Rechtsmissbrauchs nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen, so richtet sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidung (Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 118/06, Rpfleger 2007, 617 Rn. 10; Beschluss vom 19. November 2009 - V ZB 118/09, NJW 2010, 2217 Rn. 27).
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 25/11

    Zuschlagsbeschwerde: Verfahrensfehlerhafte Verkündung des Zuschlags bei drohender

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - V ZA 27/13
    Eine sittenwidrige Härte aufgrund einer Verschleuderung des Grundbesitzes verneint das Beschwerdegericht mit eingehender und nachvollziehbarer Begründung, die mit der ständigen Rechtsprechung des Senats im Einklang steht (vgl. nur Beschluss vom 14. Juli 2011- V ZB 25/11, NJW-RR 2011, 1434 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 19.11.2009 - V ZB 118/09

    Erteilung eines Zuschlags von Amts wegen nach einer rechtsfehlerhaften

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - V ZA 27/13
    Hat nämlich das Vollstreckungsgericht den Zuschlag im ersten Termin nach § 85a Abs. 1 ZVG - ohne dass dies angefochten worden ist - versagt, obwohl es das Gebot wegen Rechtsmissbrauchs nach § 71 Abs. 1 ZVG hätte zurückweisen müssen, so richtet sich das weitere Verfahren nicht danach, wie bei richtiger Beurteilung zu verfahren gewesen wäre, sondern nach der formell rechtskräftig gewordenen, wenn auch falschen Zwischenentscheidung (Senat, Beschluss vom 5. Juli 2007 - V ZB 118/06, Rpfleger 2007, 617 Rn. 10; Beschluss vom 19. November 2009 - V ZB 118/09, NJW 2010, 2217 Rn. 27).
  • BGH, 16.03.2017 - V ZA 11/17

    Zwangsversteigerungsverfahren: Versagung des Zuschlags wegen unrichtiger

    Der Vollstreckungsschutz setzt regelmäßig voraus, dass die Beschwerde nach summarischer Einschätzung zulässig ist, in der Sache nicht ohne Erfolgsaussichten erscheint und dem Beschwerdeführer durch die Vollstreckung irreparable oder jedenfalls größere Nachteile drohen als dem Beschwerdegegner (vgl. Senat, Beschluss vom 4. September 2013 - V ZA 27/13, juris Rn. 9 mwN).
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