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   BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14   

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https://dejure.org/2014,30045
BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,30045)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - 1 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,30045)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - 1 StR 70/14 (https://dejure.org/2014,30045)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 306 StGB; § 154a StPO; § 46 StGB; Art. 6 EMRK
    Brandstiftung (Anwendung auf eine Unterstellhalle: Carport); gerichtliche Hinweispflicht; Berücksichtigung prozessordnungsgemäß festgestellter aber nicht mehr verfolgter Sachverhaltsteile in der Strafzumessung

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 154a StPO
    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Berücksichtigung von durch Verfahrenseinstellung ausgeschiedener Straftatteile

  • IWW

    § 154a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 306 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 154a StPO

  • Wolters Kluwer

    Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung durch Beschränkung der Strafverfolgung bzgl. der abgebrannten Unterstellhalle

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Brandstiftung: Berücksichtigung von durch Verfahrenseinstellung ausgeschiedener Straftatteile

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung durch Beschränkung der Strafverfolgung bzgl. der abgebrannten Unterstellhalle

  • rechtsportal.de

    StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 ; StPO § 154a
    Wegfall der Verurteilung wegen Brandstiftung durch Beschränkung der Strafverfolgung bzgl. der abgebrannten Unterstellhalle

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausgeschiedener Tatsachenstoff kann bei Strafzumessung zu berücksichtigen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 368
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die vorgenommene Ausscheidung von Verfahrensstoff gemäß § 154a StPO nicht dazu, dass die mit ihm zusammenhängenden Tatsachen nicht (mehr) anhängig sind, deshalb aus der richterlichen Kognition ausscheiden und aus diesem Grund für die Urteilsfindung außer Betracht bleiben müssten; vielmehr ist das Tatgericht nicht gehindert, auch solchen Tatsachenstoff zu berücksichtigen, wenn er zumindest mittelbar für die Beurteilung von Tat oder Täter von Bedeutung ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153 mwN).

    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).

  • BGH, 15.06.1993 - 4 StR 287/93

    Möglichkeit des Treffens einer Kostenentscheidung bei einer Beschränkung der

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 3. November 1998 - 4 StR 428/98).
  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 292/03

    Verwertbarkeit prozessordnungsgemäß festgestellter, wegen Verjährung aber nicht

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).
  • BGH, 29.06.2010 - 1 StR 157/10

    Strafschärfende Berücksichtung ausgeschiedener Taten und Gesetzesverletzungen

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Dieser Hinweis ergeht, damit nicht das Vertrauen des Angeklagten erweckt wird, die Zerstörung der Unterstellhalle könne nicht mehr im Rahmen der Strafzumessung zu seinem Nachteil verwertet werden (zum Erfordernis eines Hinweises vgl. BGH, Beschluss vom 23. September 2003 - 1 StR 292/03, NStZ 2004, 277, und Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, wistra 1985, 153; vgl. auch BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, wistra 2010, 409).
  • BGH, 03.11.1998 - 4 StR 428/98

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit bei Konsum von Heroin, Kokain und Cannabis;

    Auszug aus BGH, 04.09.2014 - 1 StR 70/14
    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 3. November 1998 - 4 StR 428/98).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22

    Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis;

    Für 9 10 11 12 eine (isolierte) Kostenund Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16; vom 4. September 2014 - 1 StR 70/14).
  • BGH, 22.02.2017 - 2 StR 15/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Anforderungen an Urteilsgründe:

    Für eine Kosten- und Auslagenentscheidung hinsichtlich der Verfolgungsbeschränkung ist hier kein Raum (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 1993 - 4 StR 287/93, BGHR StPO § 154a Kostenentscheidung 1, und vom 4. September 2014 - 1 StR 70/14, NStZ-RR 2014, 368).
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