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   BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77   

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BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77 (https://dejure.org/1977,2331)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1977 - 1 StR 192/77 (https://dejure.org/1977,2331)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 (https://dejure.org/1977,2331)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes und dadurch bedingtes Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung - Vorherige Tätigkeit des Richters in derselben Sache als Beamter der Staatsanwaltschaft - Abzeichnung einer Verfügung des Sachbearbeiters der ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.08.1973 - 1 StR 219/73

    Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).

    § 22 Nr. 4 StPO umfaßt jede Art von amtlicher Tätigkeit, gleichgültig, ob der Beamte die Sache selbst bearbeitet oder eine von einem anderen Beamten entworfene Verfügung unterzeichnet oder abgezeichnet hat (BGH NJW 1952, 1149 Nr. 30; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).

    Maßgebend sind deshalb die Umstände des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).

    Deshalb erweitert sich der durch einen einzelnen Straffall begründete Ausschluß eines Richters von selbst auf sämtliche angeklagten Strafsachen (BGHSt 14, 219, 222; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).

  • BGH, 25.05.1956 - 2 StR 96/56
    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).

    Sachgleichheit im Sinne des § 22 Nr. 4 StPO kann deshalb nicht ausnahmslos als Tatgleichheit nach § 264 StPO verstanden werden (RGSt 28, 53, 54; BGHSt 9, 193, 194; BGH GA 1968, 280).

  • BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    Die auf eine zulässige Verfahrensrüge hin von Amts wegen vorgenommene Prüfung (vgl. BGHSt 10, 278, 280, 281) hat ergeben, daß gegen den Angeklagten auf Grund eines Eröffnungsbeschlusses verhandelt worden ist, der nicht als rechtsgültig angesehen werden kann.

    Werden jedoch mehrere Strafsachen gemeinsam angeklagt und durch einen zwar anfechtbaren, aber nicht von vornherein nichtigen Eröffnungsbeschluß (vgl. dazu BGHSt 10, 278, 281) der gemeinsamen Aburteilung zugeführt, so liegt nunmehr ein einheitliches Strafverfahren vor.

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 283/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    Wegen des nunmehr erkannten Fehlens einer Prozeßvoraussetzung ist die Einstellung des Verfahrens geboten (RGSt 55, 113; BGH, Urteil vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54).
  • RG, 09.11.1920 - II 944/20

    Welche Folge hat die Teilnahme eines von der Ausübung des Richteramts nach § 22

    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    Wegen des nunmehr erkannten Fehlens einer Prozeßvoraussetzung ist die Einstellung des Verfahrens geboten (RGSt 55, 113; BGH, Urteil vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54).
  • BGH, 04.11.1959 - 2 StR 421/59

    Unterschlagung durch Verpfändung einer gemieteten Schreibmaschine - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    Deshalb erweitert sich der durch einen einzelnen Straffall begründete Ausschluß eines Richters von selbst auf sämtliche angeklagten Strafsachen (BGHSt 14, 219, 222; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    Richterliche Tätigkeit erfordert Neutralität und Distanz des Richters gegenüber den Verfahrensbeteiligten (BVerfGE 21, 139, 145).
  • BGH, 08.08.1952 - 1 StR 334/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    § 22 Nr. 4 StPO umfaßt jede Art von amtlicher Tätigkeit, gleichgültig, ob der Beamte die Sache selbst bearbeitet oder eine von einem anderen Beamten entworfene Verfügung unterzeichnet oder abgezeichnet hat (BGH NJW 1952, 1149 Nr. 30; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).
  • RG, 19.06.1925 - I 243/25

    1. Ist ein Beamter der Staatsanwaltschaft, der sich mit einer Strafsache nur zum

    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    Sinn und Zweck der Vorschrift liegen darin, die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens dadurch zu wahren, daß der Anschein eines Verdachts der Parteilichkeit eines Richters vermieden wird (RGSt 59, 267, 268; BGHSt 9, 193, 195; BGH, Urteil vom 7. August 1973 - 1 StR 219/73).
  • RG, 06.12.1895 - 3051/95

    Kommt es bei der Frage, ob bei der Urteilsfällung ein Gerichtsassessor mitwirken

    Auszug aus BGH, 04.10.1977 - 1 StR 192/77
    Sachgleichheit im Sinne des § 22 Nr. 4 StPO kann deshalb nicht ausnahmslos als Tatgleichheit nach § 264 StPO verstanden werden (RGSt 28, 53, 54; BGHSt 9, 193, 194; BGH GA 1968, 280).
  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Die in Betracht kommenden Urteile hatten sich mit Verfahren zu befassen, bei denen ohne Behebung von Mängeln des Eröffnungsbeschlusses eine tatrichterliche Sachentscheidung erging (RGSt 10, 56, 57; 43, 217, 218 f; 55, 113; 65, 250, 251; 68, 105, 106 f, 108; vgl. auch BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77).

    Hat die auf den mangelhaften Eröffhungsbeschluß gestützte Revision Erfolg, so muß nach Aufhebung und Zurückverweisung der Tatrichter über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens ordnungsgemäß erneut entscheiden (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - S. 10).

  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrage erklärt, daß er, soweit Entscheidungen dieses Senats der hier vertretenen Rechtsauffassung entgegenstehen sollten (vgl. Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54, bei Herlan MDR 1954, 656, und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), er an ihnen nicht festhält.

    Der im Urteil des erkennenden Senats vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 327/79 (S) - enthaltene Hinweis auf das Urteil des 1. Strafsenats vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 - war für die Entscheidung ohne Bedeutung.

  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 575/78

    Verurteilung wegen Zuhälterei - Ausschluss eines Richters von der Ausübung des

    Ob die hier allein in Betracht kommende Mitwirkung eines bereits in diesem Verfahrensstadium von Gesetzes wegen ausgeschlossenen Richters auch ohne dahingehende Verfahrensrüge zu überprüfen wäre (vgl. RGSt 55, 113; BGH, Urteile vom 9. Juli 1954 - 1 StR 283/54 - und vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77; unentschieden BGHSt 10, 278, 280; ablehnend Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 22 Rdn. 95), kann dahingestellt bleiben.

    Daraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, § 22 Nr. 4 StPO u.U. auch anzuwenden, wenn es an der für den Normalfall vorausgesetzten Verfahrenseinheit fehlt (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77).

    Der Verdacht der Parteilichkeit kann jedoch bei mehreren für eine einheitliche Behandlung in Betracht zu ziehenden Verfahren vernünftigerweise nur aufkommen, wenn zumindest ein enger und für die zu treffende Entscheidung bedeutsamer Sachzusammenhang besteht (vgl. BGHSt 9, 193; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77).

  • BGH, 29.04.1983 - 2 StR 709/82

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Daß Sachgleichheit nicht Verfahrensidentität bedeutet, hat der Bundesgerichtshof zu § 22 Nr. 4 StPO bereits mehrfach entschieden (vgl. BGHSt 9, 193; BGH GA 1968, 280; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 und BGHSt 28, 262, 265; a.A. Dünnebier in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 22 Rdn. 31 ff).
  • OLG Naumburg, 06.12.1995 - 2 Ss 375/95

    Einstellung des Verfahrens durch Urteil wegen eines Verfahrenshindernisses unter

    Ebenso hat der Bundesgerichtshof im Jahre 1980 -unter Bezugnahme auf ein Urteil vom 4. Oktober 1977 (1 StR 192/77)entschieden, daß im Falle der mit der Revision gerügten Mangelhaftigkeit des Eröffnungsbeschlusses kein Einstellungsurteil ergehen dürfe, sondern der Tatrichter -nach Aufhebung und Zurückverweisung- über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung des Hauptverfahrens ordnungsgemäß erneut entscheiden müsse (BGHSt 29, 224, 228).
  • BGH, 31.03.1994 - 1 StR 680/93

    Darstellungsmangel - Beweisbehauptung - Aufklärungsrüge - Widersprüchliche

    Eine Zurückverweisung der Sache kommt insoweit nicht in Frage (BGH NStZ 1981, 448; 1986, 276; 1987, 239; BGH, Urt. vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 327/79

    Gezieltes Einwirken auf Angehörige der Bundeswehr und andere Sicherheitsorgane -

    Ihrem Fehlen steht es gleich, wenn sie mit einem schweren formellen oder sachlichen (funktionellen) Mangel behaftet sind, so wenn die Strafkammer den Eröffnungsbeschluß nur mit zwei Richtern gefaßt hat (BGHSt 10, 278, 279); wenn an dem Beschluß ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77), oder wenn die Anklageschrift den Verfahrensgegenstand in persönlicher und sachlicher Hinsicht so ungenau wiedergibt, daß unklar bleibt, auf welchen konkreten Sachverhalt sie sich bezieht und welchen Umfang die Rechtskraft eines entsprechenden Urteils haben würde (Urteil des Senats vom 3. Mai 1972 - 3 StR 49/72 - GA 1973, 111; vgl. auch BGHSt 5, 225, 227; BGH NJW 1954, 360, 361).
  • BGH, 03.11.1981 - 1 StR 711/81

    Gesetzlicher Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes bei Tätigkeit als

    Maßgebend ist, ob der Richter zuvor als Beamter der Staatsanwaltschaft irgendetwas zur Erforschung des Sachverhalts oder zur Beeinflussung des Ganges des Verfahrens getan hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1977 - 1 StR 192/77 -).
  • BGH, 03.08.1982 - 1 StR 131/82

    Versagung einer Entschädigung für ein vorläufiges Berufsverbot eines grob

    Die Kostenfolge des Senatsurteils vom 4. Oktober 1977 (1 StR 192/77) bleibt ausdrücklich unberührt.
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