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   BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84   

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https://dejure.org/1984,5089
BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84 (https://dejure.org/1984,5089)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1984 - 4 StR 429/84 (https://dejure.org/1984,5089)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1984 - 4 StR 429/84 (https://dejure.org/1984,5089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung eines wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Richters bei dem Urteil - Verweigerung des Fragerechts des Angeklagten - Verweisung des Angeklagten auf eine indirekte Befragung über seinen Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 2
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84
    Die mehrfachen teilweise schwerwiegenden Verstöße gegen das Verfahrensrecht durch den Vorsitzenden konnten auch bei verständiger Würdigung der Sache im Angeklagten den Eindruck erwecken, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen werde (vgl. BGHSt 21, 334, 341), so daß er kein gerechtes Urteil mehr erwarten könne.
  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 203/57

    Gegen Willkür des Richters

    Auszug aus BGH, 04.10.1984 - 4 StR 429/84
    Der dadurch möglicherweise auf den Angeklagten ausgeübte Druck, auf sein Recht, keine Angaben zu machen, zu verzichten, stellte einen massiven Verstoß gegen einen fundamentalen Grundsatz des geltenden Strafverfahrensrechts (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO) dar, der im Angeklagten berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Vorsitzenden entstehen lassen konnte (vgl. BGH NJW 1959, 55).
  • BGH, 18.11.2008 - 1 StR 541/08

    Unbegründete Befangenheitsanträge gegen vorbefasste Mitglieder des 1. Strafsenats

    Auch grobe, insbesondere objektiv willkürliche oder auf Missachtung grundlegender Verfahrensrechte von Prozessbeteiligten beruhende Verstöße gegen das Verfahrensrecht können aus der Sicht eines Angeklagten die Befangenheit eines Richters begründen (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 1984 - 4 StR 429/84).
  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 455/11

    Ablehnung eines Vorsitzenden wegen Besorgnis der Befangenheit

    Der Umstand jedoch, dass er in diesem Zusammenhang den Vorwurf erhob, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft verhalte sich mit seiner Weigerung "unanständig" und nehme die anderen Verteidiger "in Sippenhaft", musste dieser als unzulässigen Druck verstehen, zum Zwecke einer schnellen Verfahrenserledigung gegen seine Überzeugung bereits vor abgeschlossener Befragung des Angeklagten den vom Vorsitzenden gewünschten Zeugenverzicht zu erklären (s. dazu BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1984 - 4 StR 429/84, wistra 1985, 27, 28).
  • BayObLG, 25.10.1994 - 1 ObOWi 446/94

    Richterablehnung im Bußgeldverfahren - Druckausübung gegen schweigenden

    Die Aussagefreiheit ist ein fundamentaler Grundsatz des geltenden Strafverfahrensrechts (§ 136 Abs. 1 Satz 2, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO ); sie wird auch in Art. 14 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte vom 19.12.1966 (BGBl. 1973 11, 1533) ausdrücklich gewährleistet (vgl. BVerfGE 56, 37 = NJW 1981, 1431 ; BGHSt 5, 332/334; 34, 39/46; BGH StV 1985, 2; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 136 Rn. 7 m.w.Nachw.).

    massive Verstöße gegen den Grundsatz der Aussagefreiheit können bei einem Betroffenen berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters entstehen lassen (BGH StV 1985, 2/3).

  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88

    Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung -

    Der Angeklagte hatte somit Grund zu der Annahme, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (BGHSt 21, 334, 341; BGH StV 1985, 2).
  • BayObLG, 11.10.2001 - 3 ObOWi 68/01

    Verfahrensrüge wegen Zurückweisung einer Frage des Mitbetroffenen

    Zwar können massive Verstöße gegen fundamentale Grundsätze des Strafverfahrensrechts und andere fehlerhafte Entscheidungen vergleichbarer Art beim Betroffenen Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters aufkommen lassen (vgl. etwa BGH StV 1985, 2; NJW 1984, 1907; BayObLG DRiZ 1977, 244; OLG Köln StV 1991, 292).
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