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   BGH, 04.10.1988 - 4 StR 457/88   

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https://dejure.org/1988,4013
BGH, 04.10.1988 - 4 StR 457/88 (https://dejure.org/1988,4013)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - 4 StR 457/88 (https://dejure.org/1988,4013)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 4 StR 457/88 (https://dejure.org/1988,4013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Vollziehung der Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 4 StR 457/88
    Das wäre aber notwendig gewesen, denn die Regelung des § 67 Abs. 2 StGB, nach der entsprechend verfahren werden kann, ist gerade auf Fälle wie den vorliegenden, in dem neben der Maßregel eine langfristige Freiheitsstrafe verhängt worden ist, zugeschnitten (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 1; Vorwegvollzug 2).
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

    Diese Ausführungen reichen nicht aus, um von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach der die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist (BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3, Zweckerreichung, leichtere 2, 4, 5), abzuweichen.
  • BGH, 13.04.1994 - 5 StR 120/94

    Verhängung - Zweckerreichung - Längere Freiheitsstrafe - Vorwegvollzug - Maßregel

    Bei einer längeren Strafe, wie sie hier verhängt wurde, hat der Tatrichter stets zu prüfen, ob das verfolgte Ziel auch durch den Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 2 und 3).
  • BGH, 17.09.1997 - 5 StR 450/97

    Möglichkeit eines Vollzugs der Freiheitsstrafe vor der Maßregel

    Das wäre aber notwendig gewesen, denn die Regelung des § 67 Abs. 2 StGB, nach der entsprechend verfahren werden kann, ist gerade auf Fälle wie den vorliegenden, in dem neben der Maßregel eine langfristige Freiheitsstrafe verhängt worden ist, zugeschnitten (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 3).
  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 271/90

    Zulässigkeit eines Vorwegvollzuges einer Haftstrafe vor dem Beginn der

    Diese Ausführungen reichen nicht aus, um von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist (BGHSt 33, 285, 287 [BGH 25.07.1985 - 1 StR 241/85]; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3; Zweckerreichung, leichtere 2, 4, 5), abzuweichen.
  • BGH, 27.08.1993 - 2 StR 422/93

    Voraussetzungen für eine Änderung der Reihenfolge der Vollstreckung;

    Bei einer längeren Strafe, wie sie hier verhängt wurde, hat das erkennende Gericht aber immer zu prüfen, ob das verfolgte Ziel auch durch den Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3; BGH, Beschl. v. 18. Juni 1991 - 1 StR 310/91; Beschl. v. 2. Juli 1991 - 1 StR 340/91).
  • BGH, 10.01.1996 - 5 StR 653/95
    Bei einer längeren Strafe, wie sie hier verhängt wurde, muß der Tatrichter, wenn er von der vom Gesetz regelmäßig vorgesehenen Vollstreckungsreihenfolge abweichen will, prüfen, ob das verfolgte Ziel auch durch den Vorwegvollzug eines Teiles der Strafe erreicht werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 2 und 3, vgl. auch BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3 und 7 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1992 - 4 StR 370/92

    Verwerfung der Revision - Anordnung einer Unterbringung in Sicherungsverwahrung -

    Zudem bedarf es stets der Erwägung, ob das verfolgte Ziel schon durch den Vorwegvollzug lediglich eines Teils der Strafe erreicht werden kann (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 312/92

    Anordnung eines Vorwegvollzugs der gesamten Strafe vor der Unterbringung in einer

    Maßgebend ist vielmehr, ob der Vorwegvollzug im Rehabilitationsinteresse des Verurteilten liegt und mit ihm der Zweck der Maßregel leichter erreicht werden kann (§ 67 Abs. 2 StGB; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 3; BGH NStZ 1990, 52).
  • BGH, 08.06.1989 - 1 StR 274/89

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Vollzug der Strafe vor der

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug 1, 2, 3; Vorwegvollzug, teilweiser 2; Zweckerreichung, leichtere 5; Maul/Lauven a.a.O. S. 400).
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