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   BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94   

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https://dejure.org/1995,1311
BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94 (https://dejure.org/1995,1311)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1995 - XI ZR 83/94 (https://dejure.org/1995,1311)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1995 - XI ZR 83/94 (https://dejure.org/1995,1311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242, § 607; HGB § 355
    Rückzahlung von Staatsbankkrediten durch ehemaligen Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften in der ehemaligen DDR

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 131, 44
  • NJW 1996, 584 (Ls.)
  • ZIP 1996, 103
  • MDR 1996, 275
  • NJ 1996, 200
  • WM 1995, 2176
  • ZfBR 1996, 38
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.1994 - XI ZR 189/93

    Anpassung von Altkreditschulden einer VEB-Nachfolge-GmbH

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94
    Diese planwirtschaftliche Finanzierungsregelung änderte auch nach DDR-Recht nichts an der schuldrechtlichen Beziehung der Kreditvertragspartner (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1994 - XI ZR 189/93 = WM 1994, 2075, 2076 = ZIP 1994, 1724 zu I. 1., insoweit in BGHZ 127, 212, 214 nicht abgedruckt).

    b) Die nach DDR-Recht begründeten Kreditnehmerverpflichtungen sind mit dem Ende des planwirtschaftlichen Systems nicht untergegangen, sondern nur im Verhältnis 2: 1 umgestellt worden (Senatsurteile BGHZ 124, 1; 127, 212; Senatsbeschluß vom 3. Mai 1995 - XI ZR 195/94 = WM 1995, 1055).

    aa) Zwar ist auch bei DDR-Altkrediten eine Vertragsanpassung gemäß § 242 BGB nicht ausgeschlossen (BGHZ 127, 212, 217/218).

    Zu den Voraussetzungen einer Vertragsanpassung nach § 242 BGB gehört es, daß ein Festhalten an der vereinbarten Regelung zu einem untragbaren Ergebnis führen würde und der betroffenen Partei daher nicht zuzumuten ist (BGHZ 127, 212, 218 m.w.Nachw.).

  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94
    Er sieht auch im vorliegenden Fall keinen Anlaß zu einem Abweichen von seiner bisherigen Rechtsprechung, zumal das Bundesverfassungsgericht inzwischen in seiner Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der befristeten Fortgeltung der Mietpreisbindung (WM 1995, 219) ausdrücklich davon ausgegangen ist, daß die Wohnungsbaugenossenschaften mit den Altschulden belastet blieben (aaO. S. 222 zu II. 1. b) bb) (2)).

    Eine Beurteilung aus dem Gesamtzusammenhang ist gerade auch im Bereiche der Einigungsgesetzgebung geboten (vgl. BVerfG WM 1995, 219, 221).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94
    Auch wird hierdurch der Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG berührt; denn die Eigentumsgarantie sichert den konkreten Bestand in der Hand des einzelnen Eigentümers (BVerfGE 74, 264, 281, 283 m.w.Nachw.).

    Zwar gilt der Gesichtspunkt der Surrogation nicht uneingeschränkt (vgl. BVerfGE 74, 264, 283/284).

  • OLG Dresden, 28.03.1994 - 2 U 1531/93

    Tilgung von Staatsbankkrediten der vormaligen DDR

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94
    Das Berufungsgericht hat zur Begründung seines Urteils (veröffentlicht WM 1994, 734) ausgeführt:.
  • BGH, 01.12.1994 - VII ZR 215/93

    Anforderungen an ein Schuldanerkenntnis

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94
    Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Frage des intertemporalen Rechts bisher nicht Stellung genommen (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1994 - VII ZR 215/93 = WM 1995, 402, 404).
  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 222/92

    Verpflichtung einer LPG zur Tilgung ihrer Altschulden aus Staatsbankkrediten

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94
    b) Die nach DDR-Recht begründeten Kreditnehmerverpflichtungen sind mit dem Ende des planwirtschaftlichen Systems nicht untergegangen, sondern nur im Verhältnis 2: 1 umgestellt worden (Senatsurteile BGHZ 124, 1; 127, 212; Senatsbeschluß vom 3. Mai 1995 - XI ZR 195/94 = WM 1995, 1055).
  • BGH, 03.05.1995 - XI ZR 195/94

    Höhe des Verzugsschadens von Banken

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94
    b) Die nach DDR-Recht begründeten Kreditnehmerverpflichtungen sind mit dem Ende des planwirtschaftlichen Systems nicht untergegangen, sondern nur im Verhältnis 2: 1 umgestellt worden (Senatsurteile BGHZ 124, 1; 127, 212; Senatsbeschluß vom 3. Mai 1995 - XI ZR 195/94 = WM 1995, 1055).
  • OLG Dresden, 08.07.1993 - 1 AR 73/93

    Zuständigkeit für Klagen auf Feststellung einer Forderung zur

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94
    Die - im angefochtenen Urteil nicht näher begründete (vgl. aber OLG Dresden DtZ 1994, 32; zust. Palandt/Putzo BGB 54. Aufl. Art. 232 § 1 EGBGB Rdn. 8) - Auffassung des Berufungsgerichts steht im Widerspruch zu älterer Rechtsprechung, die in einem Anerkenntnis eine bloße Weiterentwicklung des alten Schuldverhältnisses gesehen und daher das alte Recht angewendet hat (RG JW 1905, 132; zust. Soergel/Hartmann 11. Aufl. Art. 170 EGBGB Rdn. 2).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94
    Auf diesen Zusammenhang zwischen Entziehungs- und Zuteilungstatbestand hat das Bundesverfassungsgericht schon früher in einem Fall abgestellt, in dem es um die Zulässigkeit eines Gesetzes ging, das privatrechtliche Ansprüche durch gesetzliche ersetzte (BVerfGE 42, 263, 299/300).
  • LG Neuruppin, 20.11.2007 - 5 O 184/06

    Anspruch auf Rückzahlung von DDR-Wohnungsbaudarlehen: Nachhaftung der Gemeinde

    Das Anerkenntnis begründet keine neue Verbindlichkeit, sondern entzieht nur die ohnehin bestehenden Altschulden weiterem Streit der Kreditvertragsparteien (vgl. BVerfG WM 2000, 61; BGH VIZ 1996, 83).

    Die Erklärung zur Höhe der Altkredite kann neuen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung für die Zeit vor dem 31.12.1993 entgegenstehen (vgl. BGH VIZ 1996, 83 (84)).

    Es stand jedem Wohnungsunternehmen frei, von dem Angebot staatlicher Hilfe mit Rücksicht auf das geforderte Schuldanerkenntnis keinen Gebrauch zu machen und gerichtlich klären zu lassen, ob und in welchem Umfang die Staatsbank überhaupt Ansprüche gegen den Kreditempfänger erworben hatte und ob diese nicht aufgrund des Wirtschaftssystemwechsels untergegangen sind (vgl. BGH VIZ 1996, 83 (84)).

  • BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2132/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Altschuldenhilfe-Gesetz

    Nach der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Verpflichtung zur Rückzahlung und Verzinsung der nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik begründeten Kredite mit dem Ende des planwirtschaftlichen Systems nicht untergegangen (vgl. BGHZ 124, 1; 127, 212; 131, 44).

    Das Anerkenntnis begründet keine neue Verbindlichkeit, sondern entzieht nur die nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte ohnehin bestehenden Altschulden weiterem Streit der Kreditvertragsparteien (vgl. BGHZ 131, 44 [51]).

  • LG Neuruppin, 18.12.2007 - 5 O 84/07
    Das Anerkenntnis begründet keine neue Verbindlichkeit, sondern entzieht nur die ohnehin bestehenden Altschulden weiterem Streit der Kreditvertragsparteien (vgl. BVerfG WM 2000, 61; BGH VIZ 1996, 83).

    Die Erklärung zur Höhe der Altkredite kann neuen Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abrechnung für die Zeit vor dem 31.12.1993 entgegenstehen (vgl. BGH VIZ 1996, 83 (84)).

    Es stand jedem Wohnungsunternehmen frei, von dem Angebot staatlicher Hilfe mit Rücksicht auf das geforderte Schuldanerkenntnis keinen Gebrauch zu machen und gerichtlich klären zu lassen, ob und in welchem Umfang die Staatsbank überhaupt Ansprüche gegen den Kreditempfänger erworben hatte und ob diese nicht aufgrund des Wirtschaftssystemwechsels untergegangen sind (vgl. BGH VIZ 1996, 83 (84)).

  • OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97

    Ansprüche aus dem Diebstahl eines zur Vermittlung eines Verkaufes auf einem

    Dennoch stellt aber eine selbständige, vom Schuldgrund losgelöste Schuldverpflichtung einen Ausnahmefall dar, der noch in einem höheren Maße als der in einem deklaratorischen Anerkenntnis liegende und im Zweifelsfall gerade nicht gewollte Einwendungsverzicht (vgl. insoweit BGH in DtZ 1996, 46 ff.) einer besonders sorgfältigen Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles und der Interessenlagen beider Parteien bedarf (BGH in NJW-RR 1995, 1391 ff.).
  • OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde in Grundschuld: Abwehrklage des

    Die Kreditinstitute sind verpflichtet, sich nachhaltig um die Vorlage entsprechender Jahresabschlüsse bzw. eines Vermögensstatus mit ergänzenden Angaben zu bemühen und die weitere Kreditgewährung von einer solchen Vorlage abhängig zu machen, den Kredit also zu kündigen, wenn ihnen die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtung durch das Verhalten ihres Kunden unmöglich gemacht wird (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 1. März 1994 - XI ZR 83/94 -).
  • OLG Brandenburg, 15.07.1998 - 13 U 2/98

    Die Genossenschaftsbank Berlin als Rechtsnachfolgerin der Bank für Landwirtschaft

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  • AG Bonn, 02.04.2013 - 109 C 273/12

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

    Dabei bedarf es eines restriktiven Maßstabes (BGH DtZ 1996, 46 f.; BAG ZIP 1997, 289, 295).
  • BVerwG, 27.07.2011 - 3 B 18.11

    Zulässigkeit der Rücknahme sowie Rückforderung eines Bescheids der Kreditanstalt

    Dies stünde in der Tat im Widerspruch zu den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, das sich im Anschluss an ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Oktober 1995 - XI ZR 83/94 - (BGHZ 131, 44 ) auf den Standpunkt stellt, ein solches Anerkenntnis schaffe keine neue Verbindlichkeit, sondern entziehe nur die ohnehin bestehenden Altschulden weiterem Streit der Kreditvertragsparteien.
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 264/95

    Übergang von DDR-Bankenforderungen

    Der Senat verbleibt bei seiner Auffassung, daß die gegen die Altschuldengesetzgebung des Einigungsgesetzgebers vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken nicht durchgreifen (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1995 - XI ZR 83/94 = ZIP 1996, 103, 105, zur Veröffentlichung in BGHZ 131, 44 bestimmt, zu II. 2. b).
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 93/96

    Mahnungen und Kündigungen des Zessionars einer Forderung gegenüber dem Schuldner

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Zinsanpassungsschreiben der Klägerin (dazu BGHZ 131, 44, 54) deshalb ins Leere gingen, weil der Beklagten bis zum Erhalt des Schreibens der GBB vom 23. März 1994 ein Leistungsverweigerungsrecht zustand.
  • OLG Jena, 12.06.2001 - 5 U 1382/00

    Altforderungen der Staatsbank der ehemaligen DDR

  • OLG Naumburg, 18.11.1997 - 9 U 260/96
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