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   BGH, 04.10.1995 - XII ZR 41/94   

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https://dejure.org/1995,6818
BGH, 04.10.1995 - XII ZR 41/94 (https://dejure.org/1995,6818)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1995 - XII ZR 41/94 (https://dejure.org/1995,6818)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1995 - XII ZR 41/94 (https://dejure.org/1995,6818)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Spätere Ausübung eines vor dem Eigentumserwerb vertraglich eingeräumten Gestaltungsrechts - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 571 Abs. 1 § 578
    Pflichtenbindung bei Erwerb eines Hausgrundstücks mit bestehendem Mietverhältnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1995, 2115
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XII ZR 41/94
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 15.11.1965 - VIII ZR 288/63

    Erfüllung der Verpflichtungen aus Mietverträgen - Ausübung eines vertraglich

    Auszug aus BGH, 04.10.1995 - XII ZR 41/94
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß der Erwerber deshalb auch an Pflichten gebunden ist, die sich erst ergeben, wenn der Mieter ein ihm vor dem Eigentumserwerb vertraglich eingeräumtes Gestaltungsrecht später ausübt (Urteil vom 15. November 1965 - VIII ZR 288/63 - MDR 1966, 229; vgl. auch Staudinger/Emmerich a.a.O.; MünchKomm BGB Voelskow, 3. Aufl. § 578 Rdn. 2; RGRK-BGB/Gelhaar, 12. Aufl. § 578 Rdn. 1; Soergel/Kummer, BGB 11. Aufl. § 578 Rdn. 4).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 2 U 71/14

    Veräußerung einer vermieteten Gewerbefläche: Identität von Veräußerer und

    Ähnlich ist es, wenn der Mietvertrag unter einer zur Zeit des Eigentumserwerbs noch nicht eingetretenen aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde; auch dann tritt der Erwerber in das unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossene Rechtsgeschäft ein, weil die daraus resultierenden Rechte und Pflichten beim Eigentumsübergang schon begründet waren (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 1995 - XII ZR 41/94 -, WM 1995, 2115).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, von der abzuweichen für den Senat keine Veranlassung besteht, tritt der Erwerber, wenn der Mietvertrag unter einer zur Zeit des Eigentumserwerbs noch nicht eingetretenen aufschiebenden Bedingung abgeschlossen worden ist, in das unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossene Rechtsgeschäft ein (Beschluss vom 4. Oktober 1995 - XII ZR 41/94 -, WM 1995, 2115, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 15. November 1965 - VIII ZR 288/63 -, MDR 1966, 229 [zu §§ 578, 571 BGB a.F. für die Ausübung eines Gestaltungsrechts bei bereits bestehendem Mietverhältnis], u.a.).

  • OLG Brandenburg, 05.01.2011 - 3 U 55/10

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume, Wirksamkeit der

    bb) Geht man von einem aufschiebend bedingten Mietvertrag zwischen der Firma ... und dem Sohn der Beklagten als Eigentümer der Liegenschaft aus, so ist die Klägerin gem. § 566 BGB, § 57 ZVG mit dem Zuschlag auf Vermieterseite in diesen Vertrag eingetreten: Ist ein Mietvertrag unter einer zur Zeit des Eigentumserwerbs noch nicht eingetretenen aufschiebenden Bedingung geschlossen worden, tritt der Erwerber in das unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossene Rechtsgeschäft ein (so zu § 571 BGB BGH, WM 1995, S. 2115; vgl. zu einer anderen Fallkonstellation auch OLG Brandenburg, Urt. v. 24.3.2010, 3 U 117/09).
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