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   BGH, 04.10.2005 - VII ZB 21/05   

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https://dejure.org/2005,1912
BGH, 04.10.2005 - VII ZB 21/05 (https://dejure.org/2005,1912)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2005 - VII ZB 21/05 (https://dejure.org/2005,1912)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - VII ZB 21/05 (https://dejure.org/2005,1912)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 798a Zivilprozessordnung (ZPO) auf Unterhaltsansprüche feststellende Vollstreckungstitel; Anpassung eines Unterhaltsanspruchs auf Grund von geänderten Preisverhältnissen und Lebensverhältnissen im Wege einer Abänderungsklage; Urteil mit einer ...

  • zvi-online.de

    ZPO § 798a; BGB § 1612a
    Keine Vollstreckbarkeit von vor dem 1. 7. 1998 für minderjährige Unterhaltsgläubiger ergangene Rahmentitel bei Umstellung auf Ansprüche nach Volljährigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 798 a; ; BGB § 1612 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 798a; BGB § 1612a
    Vollstreckung älterer Unterhaltstitel

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Vollstreckung von Unterhaltstiteln nach altem oder neuem Recht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckung aus Unterhaltstiteln bei weggefallener Minderjährigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 217
  • MDR 2006, 353
  • FamRZ 2005, 2066
  • WM 2006, 299
  • Rpfleger 2006, 26
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 28.12.1998 - 15 WF 578/98

    Antrag auf Änderung eines Unterhaltstitels auf Grund Änderung der Höhe des

    Auszug aus BGH, 04.10.2005 - VII ZB 21/05
    Die Alttitel konnten dabei nicht nur hinsichtlich der Dynamisierung, sondern auch bezüglich der Laufzeit dem neuen Recht angepasst werden (vgl. OLG Stuttgart, FamRZ 1999, 659).
  • OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16

    Zulässigkeit der Befristung eines Unterhaltstitels zu Gunsten einer

    Der Bundesgerichtshof (FamRZ 2005, 2066, 2067) hat unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung hervorgehoben, dass das minderjährige Kind - im Gegensatz zu dem den früheren Regelunterhalt nach § 1615l BGB a.F. festsetzenden und bis zur Volljährigkeit befristeten Beschluss - mit der Einführung des § 1612a BGB in die Lage versetzt wird, den Unterhalt über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus geltend zu machen und einen unbefristet tenorierten Titel erlangen zu können.
  • OLG Bamberg, 14.05.2018 - 2 UF 14/18

    Anspruch auf unbefristeten Titel über Kindesunterhalt

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 04.10.2005 (Az.: VII ZB 21/05) entgegen, die zum damals geltenden § 798 a ZPO ergangen ist.
  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR bei Löschung

    Die erteilte Klausel hinderte das Vollstreckungsorgan nicht - und damit auch nicht das Grundbuchamt bei einer Eintragung nach § 867 ZPO - daran, den Titel etwa darauf zu überprüfen, ob er überhaupt ein vollstreckbarer Titel ist (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - VII ZB 21/05, NJW-RR 2006, 217 f.) und ob er einen vollstreckbaren Inhalt hat (Zöller/Stöber, ZPO, 28. Aufl., § 724 Rn. 14).
  • OLG Bamberg, 20.04.2018 - 2 UF 14/18

    Zur Befristung von Kindesunterhaltstiteln

    Dem steht auch nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 04.10.2005 (Az.: VII ZB 21/05) entgegen, die zum damals geltenden § 798 a ZPO ergangen ist.
  • OLG Koblenz, 31.01.2006 - 9 UF 16/06

    Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Nach der Absicht des Gesetzgebers sollte auf diese Weise ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet werden, einen unbefristet tenorierten Titel zu erlangen, damit das minderjährige Kind nicht nach Eintritt der Volljährigkeit gezwungen ist, sich einen neuen Titel zu beschaffen (BGH, Beschluss vom 04.10.2005 - VII ZB 21/05, BeckRS 2005 Nr. 12977).
  • OLG Bamberg, 21.10.2008 - 2 WF 110/08
    Die vom Antragsteller zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.10.2005 ( NJW-RR 2006, 217 [BGH 04.10.2005 - VII ZB 21/05]) betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • AG Halberstadt, 03.04.2006 - 9 F 82/06

    Vollstreckung in das Vermögen eines Unterhaltspflichtigen für Zeiträume nach

    Die Entscheidung des BGH (VII ZB 21/05) in FamRZ 2005, 2066 könnte in gleicher Weise verstanden werden, auch wenn sie sich konkret allein auf die nach der früheren Regelunterhaltsverordnung und § 1615f BGB entstandenen Titel bezieht.
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