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   BGH, 04.10.2007 - X ZB 21/06   

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https://dejure.org/2007,9197
BGH, 04.10.2007 - X ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,9197)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2007 - X ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,9197)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - X ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,9197)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit neuer Tatsachenaufklärung bei nachträglich geändertem Patent; Verletzung des Anspruchs des Einsprechenden auf rechtliches Gehör; Änderung des Streitgegenstands bei Neufassung von Patentansprüchen

  • Judicialis

    ZPO § 227 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 283; ; PatG § 91; ; PatG § 97 Abs. 1 Satz 1; ; PatG § 99 Abs. 1; ; PatG § 109 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 100 Abs. 3 Nr. 3
    Rechtliches Gehör im Verfahren vor dem Bundespatentgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.07.2006 - 1 BvR 618/96

    Umfang des rechtlichen Gehörs in Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 04.10.2007 - X ZB 21/06
    Ein Verfahrensbeteiligter kann den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch allerdings nur wahren, wenn er bei der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung des Gerichts in der Sache ankommen kann (BVerfG, Beschl. v. 17.07.2006 - 1 BvR 618/96 m.w.N.).

    Die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs muss den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen bleiben (BVerfG, Beschl. v. 17.07.2006 - 1 BvR 618/96 m.w.N.).

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 04.10.2007 - X ZB 21/06
    Denn die Partei hat die Möglichkeit, gemäß § 227 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Verbindung mit § 99 Abs. 1 PatG Vertagung (Sen.Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 212/02, GRUR 2004, 354 - Vertagung) oder gemäß § 283 ZPO in Verbindung mit § 99 Abs. 1 PatG einen ausreichenden Schriftsatznachlass zu beantragen, um die gebotenen Ermittlungen anzustellen und auf dieser Grundlage ihr Begehren zu rechtfertigen.

    Erst wenn das Gericht derartige Anträge zurückweist, kann die Gewährung rechtlichen Gehörs in Frage stehen (vgl. Sen.Urt. v. 13.01.2004, aaO).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BGH, 04.10.2007 - X ZB 21/06
    So kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes im Verwaltungsprozess nur in Betracht, wenn im Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die betreffende weitere Sachaufklärung hingewirkt worden ist oder sich dem Gericht die Notwendigkeit dieser Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261/97, NJW 1997, 3328 m.w.N.; v. 10.07.2007 - 4 BN 26/07).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BGH, 04.10.2007 - X ZB 21/06
    Unter diesen Umständen bot der Anspruch der Einsprechenden auf rechtliches Gehör auch keinen Anlass zu einem der richterlichen Hinweise, welche die Rechtsbeschwerde vermisst hat (vgl. BVerfGE 84, 188, 190).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98

    Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BGH, 04.10.2007 - X ZB 21/06
    Das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht verlangt unter anderem, dass alle Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren Gelegenheit haben, sich zu dem zugrunde liegenden Sachverhalt und dem Vorbringen des Gegners äußern zu können (allgemeine Meinung, vgl. z.B. Sen.Urt. v. 01.02.2000 - X ZB 27/98 - Kupfer-Nickel-Legierung).
  • BGH, 24.03.1992 - X ZB 15/91
    Auszug aus BGH, 04.10.2007 - X ZB 21/06
    Wenn der Patentinhaber sein Patentbegehren im Einspruchsverfahren ändert, mag hiernach zu einer Patentrecherche in den Fällen Anlass bestehen, in denen das Patentgericht aufgrund der Erörterung in der mündlichen Verhandlung oder anderer Erkenntnis Anhaltspunkte für die Annahme hat, dass dem geänderten Patent eine bisher nicht ermittelte druckschriftliche oder in sonstiger Weise offenbarte Lehre zum technischen Handeln entgegenstehen könnte (vgl. Sen.Beschl. v. 25.03.1992 - X ZB 15/91, BlPMZ 1992, 496 - Entsorgungsverfahren).
  • BGH, 02.12.2008 - X ZB 33/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Außer durch ein - im Streitfall nicht geltend gemachtes - Übergehen von Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten kann der Anspruch auf rechtliches Gehör hiernach auch dadurch verletzt werden, dass das Gericht seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt, zu dem sich eine Partei zwar grundsätzlich hätte äußern können, zu dem vorzutragen für sie jedoch keine Veranlassung bestand, weil die (mögliche) Entscheidungserheblichkeit dieses Gesichtspunkts auch bei Anwendung der von ihr zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennbar war (BVerfGE 84, 188, 190; 86, 133, 144; Sen.Beschl. v. 4.10.2007 - X ZB 21/06, Tz. 11; Sen.Beschl. v. 25.1.2000 - X ZB 7/99, GRUR 2000, 792 - Spiralbohrer).
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