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   BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15   

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https://dejure.org/2017,51326
BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15 (https://dejure.org/2017,51326)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2017 - 2 StR 219/15 (https://dejure.org/2017,51326)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 2 StR 219/15 (https://dejure.org/2017,51326)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 176 StGB; § 46 Abs. 1 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: zeitlicher Abstand zwischen Tat und Urteil); tatrichterliche Beweiswürdigung (Erforderlichkeit eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens; erforderliche Darstellung bei Sexualdelikten: Entstehung einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 1 StGB, § 78 Abs 1 Nr 1 StGB, § 176 StGB, § 244 Abs 4 S 1 StPO
    Sexueller Kindesmissbrauch: Auswirkung des zeitlichen Abstandes zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung; Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens

  • IWW

    § 176 Abs. 1 StGB, § 176 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 StGB, § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB, §§ 174 bis 174c, 176 bis 178, 180 Abs. 3, §§ 182, 225, 226a, 237 StGB, § 176 StGB, § 176a Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern für die Strafzumessung; Begründung der Zumessung der Einzelstrafe; Bedeutung des Anzeige- und Aussageverhaltens von Opfern des sexuellen Missbrauchs im Kindes- oder Jugendalter

  • rewis.io

    Sexueller Kindesmissbrauch: Auswirkung des zeitlichen Abstandes zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung; Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedeutung des Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern für die Strafzumessung; Begründung der Zumessung der Einzelstrafe; Bedeutung des Anzeige- und Aussageverhaltens von Opfern des sexuellen Missbrauchs im Kindes- oder Jugendalter

  • rechtsportal.de

    StGB § 176 Abs. 1 ; StGB § 176a Abs. 2
    Bedeutung des Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern für die Strafzumessung; Begründung der Zumessung der Einzelstrafe; Bedeutung des Anzeige- und Aussageverhaltens von Opfern des sexuellen Missbrauchs im Kindes- oder Jugendalter

  • datenbank.nwb.de

    Kindesmissbrauch: Auswirkung des zeitlichen Abstandes zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung; Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussagen kindlicher Zeugen - und die Erforderlichkeit eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - und der zeitliche Abstand zwischen Tat und Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 71
  • StV 2018, 226
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen

    Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15
    Er setzt die Hauptverhandlung fort, nachdem der Große Senat des Bundesgerichtshofs für Strafsachen durch Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17 (NJW 2017, 3537 ff., für BGHSt bestimmt) über die Vorlage entschieden hat.

    Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juni 2017 - GSSt 2/17 - in Abänderung der vom Landgericht zitierten Entscheidung des 1. Strafsenats beschlossen: "Dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt im Rahmen der Strafzumessung bei Taten, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben, die gleiche Bedeutung zu wie bei anderen Straftaten.' Danach kann entgegen der früheren Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nicht mehr generell davon ausgegangen werden, dass der Zeitablauf zwischen Tat und Urteil in Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern eine andere Bedeutung für die Strafzumessung habe, als sie bei anderen Delikten anzunehmen ist.

  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 465/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung im Urteil bei

    Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15
    Gerade bei Sexualdelikten sind die Entstehung und die Entwicklung der belastenden Aussage von besonderer Bedeutung (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 StR 465/16, NStZ-RR 2017, 319 f.).
  • BGH, 06.04.2016 - 2 StR 408/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15
    Die Urteilsgründe müssen dann für das Revisionsgericht genau erkennen lassen, dass das Tatgericht alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zuungunsten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in einer Gesamtschau gewürdigt hat (vgl. Senat, Urteil vom 6. April 2016 - 2 StR 408/15).
  • BGH, 20.07.2016 - 2 StR 59/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen)

    Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15
    Hat die Geschädigte zum Teil Angaben gemacht, der das Tatgericht nicht folgt, ist besondere Vorsicht bei der Beweiswürdigung hinsichtlich der übrigen Aussageteile geboten (vgl. Senat, Urteil vom 20. Juli 2016 - 2 StR 59/16).
  • BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05

    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die

    Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15
    Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist nur dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242 f.).
  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 403/10

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Vermutungen; mangelnde

    Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15
    Durch Detailarmut wird aber die Bedeutung des Beurteilungskriteriums der Aussagekonstanz vermindert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, StV 2000, 123, 124; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 2 StR 403/10).
  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15
    Durch Detailarmut wird aber die Bedeutung des Beurteilungskriteriums der Aussagekonstanz vermindert (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, StV 2000, 123, 124; Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 2 StR 403/10).
  • BGH, 17.11.2016 - 3 StR 342/15

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Berücksichtigung des Abstands

    Auszug aus BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15
    Der Senat hat durch Beschluss vom 6. April 2016 die Revisionshauptverhandlung im Hinblick auf das Anfrage- und Vorlageverfahren des 3. Strafsenats in der Sache 3 StR 342/15 unterbrochen.
  • BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15

    Strafzumessung (zeitlicher Abstand zwischen Tat und Verurteilung bei sexuellem

    Danach ist der zeitliche Abstand zwischen Tat und Urteil im Rahmen der Strafzumessung nicht mehr deliktsgruppenspezifisch, sondern einzelfallbezogen zu würdigen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 219/15, Rn. 16 f.).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 447/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen:

    Hierbei hätte sie insbesondere in den Blick nehmen müssen, dass die Detailarmut die Bedeutung des Beurteilungskriteriums der Aussagekonstanz, auf den die Strafkammer ihre Überzeugungsbildung stützt, vermindern kann (Senat, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 219/15, juris Rn. 24, BGH, Beschluss vom 28. Oktober 1999 - 4 StR 370/99, NStZ 2000, 217).
  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

    Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist darum nur ausnahmsweise geboten, wenn die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts zur Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit ausreicht (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 219/15 - juris Rn. 32).
  • BGH, 25.01.2018 - 5 StR 511/17

    Bedeutung des Abstands zwischen Taten und Urteil im Rahmen der Strafzumessung

    Von einer derartigen generellen Relativierung infolge Zeitablaufs ist der Große Senat für Strafsachen jedoch abgerückt, indem er eine am Einzelfall ausgerichtete Bewertung der Strafzumessungskriterien als geboten erachtet hat (zur näheren Begründung BGH, Beschluss vom 12. Juni 2017 - GSSt 2/17, NJW 2017, 3537, 3538 ff.; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 219/15).
  • BGH, 27.07.2021 - 1 StR 201/21

    Würdigung von Zeugenaussagen (Erforderlichkeit eines aussagepsychologischen

    Das Einholen eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist nur dann geboten, wenn die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Urteil vom 4. Oktober 2017 - 2 StR 219/15 Rn. 32; Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 Rn. 7).
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