Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,40608
BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18 (https://dejure.org/2018,40608)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2018 - 3 StR 283/18 (https://dejure.org/2018,40608)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 (https://dejure.org/2018,40608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,40608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 231c StPO; § 263 StGB; § 73 StGB; § 73d StGB; § 421 BGB; § 818 BGB
    Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend auszuübendes Ermessen; sorgfältige Abwägung; Prognose; keine Auswirkungen auf den den beurlaubten Angeklagten betreffenden Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch; keine Berücksichtigung des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 263 Abs. 1, 2, §§ ... 22, 25 Abs. 2 StGB, § 154a Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 230 Abs. 1, §§ 140, 145 StPO, § 263 Abs. 5 StGB, § 267 Abs. 4 StGB, § 231c StPO, § 261 StPO, § 231c Satz 1 StPO, § 146 StGB, § 267 Abs. 1 Variante 3 StGB, § 269 StGB, § 154a StPO, § 154a Abs. 1 Satz 3 StPO, § 263 StGB, § 488 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB, § 340e Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 253 Abs. 4 HGB, § 24 Abs. 2 StGB, § 53 StGB, § 52 Abs. 1 Alternative 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 818 Abs. 3 BGB, § 73d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 73d Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 StGB, § 459g Abs. 5 Satz 1 StPO, § 73e Abs. 1 StGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 263 Abs. 1 StGB, § 826 BGB, § 840 Abs. 1, §§ 421 ff., §§ 249 ff. BGB, § 421 Satz 2 BGB, §§ 421 ff. BGB

  • Wolters Kluwer

    Erschleichen von Bankkrediten mit Hilfe gefälschter Einkommensauskünfte; Vermögensminderung infolge der Täuschung als Vermögensschaden; Rücktritt vom versuchten Betrug bei Fehlschlag wegen fehlender Auszahlung des Darlehens

  • rewis.io

    Strafverfahren: Entbindung des Angeklagten und des Verteidigers von der Anwesenheitspflicht in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erschleichen von Bankkrediten mit Hilfe gefälschter Einkommensauskünfte; Vermögensminderung infolge der Täuschung als Vermögensschaden; Rücktritt vom versuchten Betrug bei Fehlschlag wegen fehlender Auszahlung des Darlehens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Beurlaubung des Angeklagten?

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beurlaubung des Mitangeklagten und seines Verteidigers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1473
  • NStZ 2019, 144
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83

    Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Es muss zweifelsfrei feststehen, dass sich die Frage, die in dem betreffenden Verfahrensabschnitt verhandelt werden soll, unter Berücksichtigung aller verfahrensbedeutsamen Umstände, namentlich der Beweislage, als deutlich abgrenzbarer, den abwesenden Angeklagten nicht betreffender Verhandlungsgegenstand darstellt, sodass sich das Ergebnis des in Rede stehenden Verhandlungsteils - wie immer es ausfällt - nicht auf ihn auswirkt (vgl. zur vorübergehenden Abtrennung eines Verfahrens BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 298/83, BGHSt 32, 100, 102).

    (2) Nach diesen Grundsätzen wird eine Befreiung in der Regel in Betracht kommen, wenn im betreffenden Verhandlungsabschnitt eine andere prozessuale Tat, welche dem beurlaubten Angeklagten nicht zur Last gelegt wird, verhandelt wird (siehe nur BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 298/83, aaO S. 101 f.).

    Anders wird es indes liegen, wenn zwischen den verschiedenen Taten ein Zusammenhang besteht und eine für diesen Zusammenhang relevante Tatsache aufgeklärt werden soll (BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 298/83, aaO S. 101 f.).

    Indes hat es an der Beteiligung des Angeklagten an den Betrugstaten keine Zweifel gehabt; dies hat es als gesichertes Beweisergebnis erachtet, unabhängig davon wie sich die weitere Beweislage in den anderen beiden Tatkomplexen "Führerscheine' und "Falschgeld' darstellen würde (zu einer solchen Konstellation vgl. BGH, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 298/83, aaO S. 103).

  • BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18

    Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Es ist nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen oder Dritte weitergab (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, NStZ-RR 2018, 335, 336 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).

    Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen lassen die Urteilsergänzung zu (§ 354 Abs. 1 StPO analog; BGH, Urteil vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18, NStZ-RR 2018, 335).

  • BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15

    Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Bankübliche Bewertungsansätze für die Wertberichtigung können im Ausgangspunkt berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 mwN).

    Dadurch, dass das "normale' Ausfallrisiko auf die beschriebene Art und Weise eingepreist ist, begegnet es dabei indes regelmäßig keinen Bedenken, den Rückzahlungsanspruch bei einem nicht durch Täuschung erschlichenen Kreditvertrag mit 100 % des ausgereichten Darlehensbetrages zu bewerten (BGH, Urteil vom 26. November 2015 - 3 StR 247/15, wistra 2016, 228, 229 f. mwN).

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 245/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Tenorierung)

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Dass in den Fällen II. 1. bis II. 3. der Urteilsgründe der Mittäter bislang nicht identifiziert wurde, steht der Kennzeichnung der Gesamtschuldnerschaft nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 12.07.2018 - 3 StR 144/18

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung eines

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Es ist nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen oder Dritte weitergab (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, NStZ-RR 2018, 335, 336 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).
  • BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98

    Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Denn bei der Gesamtsaldierung bleiben solche Vermögensmehrungen außer Betracht, die nicht aus der Verfügung resultieren, sondern auf einem anderen rechtlich selbständigen Grund wie etwa einem Versicherungsschutz beruhen (BGH, Urteil vom 4. März 1999 - 5 StR 355/98, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 54).
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 176/84

    Verurteilung wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellen Handlungen an

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Ebenso wenig verhilft es der Sachrüge zum Erfolg, dass das Landgericht - was von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmen ist - die Beschränkung der Strafverfolgung nicht durch gesonderten Beschluss, sondern im Urteil ausgesprochen (dazu BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 176/84, NStZ 1984, 468, 469; vom 5. Dezember 1995 - 1 StR 140/95, BGHR StPO § 154a Beschränkung 4) sowie erst in den Urteilsgründen die erforderliche und im Schlussvortrag erteilte Zustimmung der Staatsanwaltschaft dokumentiert hat (§ 154a Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • BGH, 30.07.2009 - 3 StR 562/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande); Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Solches ist etwa bei einem gemeinsamen Grundsachverhalt (LR/Becker, aaO Rn. 5), insbesondere beim Vorwurf von Bandentaten (dazu nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - 3 StR 562/08, BGHR StPO § 231c Betroffensein 2; vom 6. August 2008 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290), anzunehmen.
  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08

    Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Solches ist etwa bei einem gemeinsamen Grundsachverhalt (LR/Becker, aaO Rn. 5), insbesondere beim Vorwurf von Bandentaten (dazu nur BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2009 - 3 StR 562/08, BGHR StPO § 231c Betroffensein 2; vom 6. August 2008 - 3 StR 547/08, NStZ 2010, 289, 290), anzunehmen.
  • BGH, 11.12.1984 - 1 StR 609/84

    Mißbrauch von Titeln und Berufsbezeichnungen - Vernehmung von Zeugen in

    Auszug aus BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18
    Will das Tatgericht die Überführung des schweigenden oder bestreitenden Angeklagten vornehmlich auf die Belastung durch den Mitangeklagten stützen und vernimmt es zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit von dessen Einlassung und dessen Glaubwürdigkeit Zeugen, ist der abwesende Angeklagte betroffen, auch wenn die Zeugen zu anderen ihm nicht vorgeworfenen Taten aussagen (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 1984 - 1 StR 609/84, juris Rn. 26 f.).
  • BGH, 05.12.1995 - 1 StR 140/95

    Pflicht zur umfassenden rechtlichen Würdigung des festgestellten Sachverhalts

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 462/11

    Beurlaubung eines Angeklagten (den Angeklagten nicht betreffender Teil der

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18

    Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden;

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Eine Berücksichtigung der sich aus § 459g Abs. 4 und 5 StPO ergebenden Vollstreckungshindernisse bereits im Rahmen der materiellen Einziehungsentscheidung ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 04.10.2018 - 3 StR 283/18, juris Rn. 35; Beschluss vom 06.02.2020 - 5 ARs 20/19, juris Rn. 26).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Dies könnte ? auch bei fortbestehendem Eigentum am Leasinggut und der Zahlungsbereitschaft des gegenüber dem Leasingunternehmen nicht verpflichteten Angeklagten ? zu einem erhöhten Ausfallrisiko, damit zu einer Abwertung des Nominalwerts der Forderung und somit, im Vergleich zum Geldwert der von der Leasinggeberin eingegangen Verpflichtung, zu einem Schaden auf deren Seite führen (vgl. Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 344/14, NStZ-RR 2016, 341, 343; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 4 StR 66/17, aaO; vgl. auch Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18, juris Rn. 10 f. und 3 StR 283/18, juris Rn. 22).

    Trotz der vertraglich geschuldeten Anzahlung zu Gunsten des Autohauses kann der Senat der Gesamtheit der Urteilsgründe entnehmen, dass das Sicherungseigentum an dem im Besitz des vertragsuntreuen Darlehensnehmers befindlichen Fahrzeugs angesichts der geringen Differenz zwischen dem Händlerverkaufspreis und dem Nettodarlehensbetrag keine das Ausfallrisiko des Schuldners abdeckende Sicherheit darstellt, die den Minderwert des Rückzahlungsanspruchs vollständig kompensiert (vgl. BGH, Urteile vom 2. Februar 2016 - 1 StR 437/15, NStZ 2016, 286, 287; vom 4. Oktober 2018 ? 3 StR 283/18, juris Rn. 22).

  • BGH, 16.12.2021 - 4 StR 61/21

    Betrug (Vermögensschaden); Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Zulässigkeit)

    Das Landgericht hat die Vermögensschäden der kreditgebenden Banken im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB zutreffend unter Zugrundelegung der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei Darlehensgewährungen zu beachtenden Grundsätze (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, wistra 2013, 268; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349; Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, NStZ 2019, 144) ermittelt und hierfür im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die Werte der jeweiligen Darlehensrückzahlungsansprüche der Banken gegen die Konzerngesellschaften der H. Gruppe zum Zeitpunkt der Vermögensverfügungen durch Schätzung bestimmt.
  • BGH, 04.04.2019 - 3 StR 31/19

    Umfang des Anfechtungswillen bei von der Staatsanwaltschaft eingelegtem

    Nach dem insoweit maßgeblichen Sinn der Revisionsbegründung hat die Beschwerdeführerin zu erkennen gegeben, dass sie sich allein gegen die Strafzumessung sowie die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung wendet, indes die auf §§ 73, 73c StGB gestützten Einziehungsentscheidungen nicht angreift; diese sind somit wirksam von dem Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. Senat, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17, StV 2019, 17; vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, juris Rn. 32 ff., BGH, Urteil vom 21. November 2018 - 2 StR 262/18, juris Rn. 5 jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - 1 StR 402/19

    Betrug (Vermögensschaden: Bestimmung bei betrügerisch erlangter

    a) Vermögensschaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB ist die Vermögensminderung infolge der Täuschung, also der Unterschied zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach der täuschungsbedingten Vermögensverfügung (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 395/19 Rn. 11; Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 Rn. 22).

    Es ist grundsätzlich zu ermitteln, was die Rückzahlungsforderung am Markt wert ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 Rn. 22).

  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer

    Ihr steht nicht entgegen, dass nicht alle Tatbeteiligten identifiziert worden sind; der individuellen Benennung der anderen Gesamtschuldner bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2020 - 3 StR 308/20, juris Rn. 3; Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, NZWiSt 2019, 225, 229; Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 StR 245/18, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 496/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

    Erforderlich für die konkrete Feststellung des Werts der Rückzahlungsansprüche (nebst Zinsforderungen) im Zeitpunkt der Vermögensverfügungen sind vielmehr das vorhandene Unternehmensvermögen und die zu prognostizierende Unternehmensentwicklung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20), die - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - nach wirtschaftswissenschaftlichen Bewertungsverfahren beziffert und in den Urteilsgründen dargelegt werden müssen (vgl. BVerfGE 126, 170, 224 f., 230 f.; 130, 1, 47 f.; BGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 Rn. 22 und vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 Rn. 10; Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20; vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12 und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12 Rn. 16).
  • BGH, 19.05.2021 - 1 StR 528/20

    Betrug (Vermögensschaden wegen Wertlosigkeit von Zahlungsansprüchen: kein

    Erforderlich für die konkrete Feststellung des Werts der Rückzahlungsansprüche (nebst Zinsforderungen) im Zeitpunkt der Vermögensverfügungen sind vielmehr das vorhandene Unternehmensvermögen und die zu prognostizierende Unternehmensentwicklung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20), die - gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe - nach wirtschaftswissenschaftlichen Bewertungsverfahren beziffert und in den Urteilsgründen dargelegt werden müssen (vgl. BVerfGE 126, 170, 224 f., 230 f.; 130, 1, 47 f.; BGH, Urteile vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 Rn. 22 und vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 Rn. 10; Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 5 StR 510/13 Rn. 20; vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10 Rn. 12 und vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12 Rn. 16).
  • BGH, 10.11.2020 - 3 StR 308/20

    Berichtigung des Urteilstenors (Mittäterschaft; Gesamtschuldnerschaft bei

    Die Kennzeichnung der Gesamtschuldnerschaft in der Urteilsformel dient dazu, das mehrfache Einziehen der Taterträge zu verhindern; ihr steht nicht entgegen, dass nicht alle Tatgenossen identifiziert worden sind (s. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18, NZWiSt 2019, 225, 229 mwN).
  • BGH, 24.06.2020 - 3 StR 100/20

    Einziehungsentscheidung (ergänzende Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung)

    Dem steht nicht entgegen, dass eine entsprechende Einziehungsentscheidung gegen die Gesellschaft im Urteil nicht getroffen wurde (vgl. Senat NStZ-RR 2018, 335, 336, 337; Senat, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 283/18 - juris Rdn. 39; Senat, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 - juris Rdn. 29; Senat, Beschluss vom 2. April 2019 - 3 StR 24/19 - juris Rdn. 3).'.
  • BGH, 15.07.2021 - 6 StR 182/21

    Betrug (Vermögensverfügung; Vermögensschaden: schadensgleiche

  • BGH, 06.03.2019 - 3 StR 30/19

    Ergänzung der Einziehungsanordnung um die gesamtschuldnerische Haftung

  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht