Rechtsprechung
   BGH, 04.11.1958 - 5 StR 441/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,536
BGH, 04.11.1958 - 5 StR 441/58 (https://dejure.org/1958,536)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1958 - 5 StR 441/58 (https://dejure.org/1958,536)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1958 - 5 StR 441/58 (https://dejure.org/1958,536)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,536) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 129
  • NJW 1959, 156
  • MDR 1959, 226
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Der Tatrichter hat insoweit keine Zweifel gehabt, so dass der in BGHSt 12, 129, 134 ausgesprochene Grundsatz, im Zweifelsfalle müsse Erwachsenenstrafrecht gelten, keine Anwendung finden kann.
  • BGH, 25.01.1966 - 5 StR 533/65

    Verurteilung des Angeklagten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher bei

    Zur Verurteilung des Angeklagten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher, wenn die erste der beiden vorausgegangenen Verurteilungen auf Jugendstrafe lautet und jetzt zwei vorsätzliche Taten festgestellt worden sind (vgl. BGHSt 12, 129).

    Die Auffassung der Strafkammer, die formalen Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 Satz 2 StGB seien auch dann erfüllt, wenn eine der beiden früheren Verurteilungen auf Jugendstrafe lautet, entspricht der Rechtsansicht, die der Senat in seinem Urteil BGHSt 12, 129 vertreten hat.

  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Wenn sich, wie die Strafkammer meint (UA 47), hier nicht eindeutig erkennen läßt, daß das Schwergewicht bei der vom Angeklagten als Heranwachsenden begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftat liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (BGHSt 12, 129, 134; 37, 34, 36; vgl. Eisenberg JGG 6. Aufl. § 32 Rdn. 17).
  • BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72

    Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der

    Zuletzt hat sich der 5. Strafsenat dafür ausgesprochen, der schwereren Strafdrohung des § 122 Abs. 3 StGB auch den Mittäter zu unterwerfen, der keine eigenhändige Gewalttat begeht, aber mit einem anderen Meuterer bei dessen körperlichem Angriff auf Anstaltsbeamte so eng zusammenwirkt, daß er sich die Gewaltanwendung als seine Tat zurechnen lassen muß (BGHSt 12, 129).

    Jedenfalls aber schließt sich der Senat der in BGHSt 12, 129 zum Ausdruck gelangten Ansicht an, daß es bei engem Zusammenwirken der Meuterer für die Anwendung von § 122 Abs. 3 StGB nicht darauf ankommen kann, ob gemeinsam geplante und allseits gebilligte Gewalttätigkeiten auch jeweils eigenhändig begangen worden sind.

  • LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20

    Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen

    Er ist vor der hier gegenständlichen Tat, begangen am 21.10.2020, wegen einer Katalogtat im Sinne des § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 a) StGB bzw. des § 66 Abs. 3 S. 1 StGB, nämlich wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, mit Urteil des Landgerichts D. vom 13.07.2018 in Verbindung mit Urteil des Landgerichts D. vom 01.08.2019, rechtskräftig seit 09.08.2019, Az. 1 KLs 8 Js 208/18 jug, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren, dort zu einer Jugendstrafe von Jugendstrafe von 3 Jahren 8 Monaten, verurteilt worden (siehe hierzu im Einzelnen unter A.I.4., BZR Ziffer 4); bei der Verurteilung zu einer Jugendstrafe handelt es sich um eine taugliche Vorverurteilung (vgl. BGH, Urteil vom 04.11.1958, Az. 5 StR 441/58; Beschluss vom 20.12.2001, Az. 2 StR 513/01).
  • BGH, 10.12.1965 - 4 StR 578/65
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.03.1975 - 1 StR 63/75

    Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung bei Jugendhaft -

    Zwar ist davon auszugehen, daß auch die Jugendstrafe eine Freiheitsstrafe i.S. des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 StGB aF darstellt (so schon zu § 20 a StGB aF BGHSt 12, 129, 132 f; jetzt Dreher StGB 35. Aufl. § 66 Anm. 2 A b; Lackner StGB 9. Aufl. § 66 Anm. 3 b;LK StGB 9. Aufl. § 42 e Anm. 20 a; Schönke-Schröder, StGB 17. Aufl. § 42 e Rdnr. 12; ebenso BT-Drucks. V/4094 S. 19).
  • BGH, 03.12.1968 - 1 StR 528/68

    Anwendung des § 20 a Strafgesetzbuch (StGB) auf einen Hangtäter

    Ob die am 20. Mai 1960 verhängte Jugendstrafe als förmliches Erfordernis genügt, (vgl. BGHSt 12, 129, 132 f [BGH 04.11.1958 - 5 StR 441/58] und 21, 11), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 17.03.1959 - 5 StR 24/59

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in seinem in BGHSt 12, 129, 132 [BGH 04.11.1958 - 5 StR 441/58] abgedruckten Urteil vom 4. November 1958 inzwischen dargelegt hat, steht eine Verurteilung zu Jugendgefängnis im Sinne des § 20 a Abs. 1 StGB einer Gefängnisstrafe gleich.
  • BGH, 19.12.1967 - 1 StR 581/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer

    Es kann dahingestellt bleiben, inwieweit ein meuternder Gefangener, der keine eigene Gewalttat begeht, sondern nur mit anderen Meuterern bei deren Angriffen auf die körperliche Unversehrtheit eines Anstaltsbeamten mitwirkt, sich die von den anderen verübten Gewalttätigkeiten anrechnen lassen muß und deshalb wie diese nach § 122 Abs. 3 StGB strafbar sein kann (vgl. einerseits BGHSt 12, 129, 131 [BGH 04.11.1958 - 5 StR 441/58], anderseits RGSt 69, 289, 294; BGHSt 5, 344).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht