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   BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93   

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BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93 (https://dejure.org/1994,245)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1994 - LwZR 11/93 (https://dejure.org/1994,245)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1994 - LwZR 11/93 (https://dejure.org/1994,245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kreispachtbetrieb - LPG - Schadensersatzanspruch - Kreispachtvertrag

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Haftung der neuen Bundesländer - sondern der LPG - für Schadensersatzansprüche aus Kreispachtverträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 127, 297
  • NJW 1995, 600 (Ls.)
  • ZIP 1995, 79
  • MDR 1995, 324
  • NJ 1995, 310
  • WM 1995, 169
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

    a) Die für Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten entwickelten Regeln (vgl. BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) gelten grundsätzlich auch, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unter Einschaltung des Rats der Gemeinde einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Nutzung überlassen worden ist.

    Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe zwar schuldhaft seine anwaltlichen Pflichten verletzt, weil er bei der an der Rechtsprechung zu den sog. Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) ausgerichteten Klage gegen die Rechtsnachfolgerin der LPG nicht berücksichtigt habe, daß nach dieser Rechtsprechung ein derartiger Anspruch spätestens am 31. Juli 1995 verjährt sei; der Kläger habe jedoch durch die Pflichtverletzung des Beklagten keinen Schaden erlitten, weil ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Verlusts des Inventars zugestanden habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in den Fällen der sog. Kreispachtverträge keine Ansprüche des Eigentümers gegen die heutigen Landkreise oder das jeweilige Bundesland; die jetzt zuständige Kreisbehörde hat jedoch dem Eigentümer einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, in deren Nutzung sich der Betrieb befand, (bzw. deren Rechtsnachfolger) abzutreten, wobei in der Entgegennahme einer Kündigung durch die Kreisbehörde in der Regel eine entsprechende stillschweigende Abtretung zu sehen ist (BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Im Streitfall war die LPG nach den Nutzungsverträgen vom 6. Juli 1954 und 1. September 1959 (dort jeweils Nr. 3) dem Rat der Gemeinde gegenüber zu einer - nach den in der DDR jeweils geltenden Maßstäben - ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung verpflichtet (vgl. BGHZ 127, 297, 315).

    Der Rat der Gemeinde war seinerseits im Verhältnis zum Kläger als Pächter im Sinne des § 596 BGB anzusehen (vgl. BGHZ 127, 297, 312-314).

    Nach der neuen Kommunalverfassung ist bei Kreispachtverhältnissen der Landkreis (Landrat) als "zuständige Kreisbehörde" im Sinne des § 51 LwAnpG (BGHZ 121, 88, 90; 127, 297, 317 f; vgl. auch Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764, 1765) verpflichtet, in Abwicklung der früheren Rechtsverhältnisse zugunsten des Staates entstandene Schadensersatzansprüche an den Eigentümer abzutreten (BGHZ 127, 297, 314 f).

    Im letzteren Fall wäre schon in der Entgegennahme der Kündigung des Klägers durch die Gemeinde U. und der im Schreiben der "Gemeindeverwaltung" vom 3. August 1990 ausgesprochenen "Ungültigerklärung" des Nutzungsvertrags eine stillschweigende Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die LPG bzw. deren Rechtsnachfolgerin zu sehen (vgl. BGHZ 127, 297, 318).

    Wie in den Fällen der Kreispachtverträge (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 127, 297, 315 ff) kam danach für den Kläger ein aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Rat der Gemeinde und der LPG oder deren Rechtsnachfolgerin hergeleiteter Schadensersatzanspruch wegen Nichtrückgabe des Inventars in Betracht.

    Dazu gehörte die Verpflichtung, das überlassene Inventar in den Grenzen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung zu erhalten und eine Schätzwertdifferenz bei Rückgabe auszugleichen ("eisernes Inventar"; vgl. BGHZ 127, 297, 315).

    In zwei Urteilen vom 4. November 1994 entschied der Bundesgerichtshof, daß der Eigentümer eines Kreispachtbetriebs zwar gegen die jeweilige Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft keinen Schadensersatzanspruch aus eigenem Recht habe, daß er sich aber vom zuständigen Landkreis als unterer Landesbehörde etwaige Schadensersatzansprüche wegen Nichtrückgabe oder Verschlechterung der Pachtsache abtreten lassen könne (BGHZ 127, 285; 127, 297).

    In dem Urteil BGHZ 127, 297, das ab Januar 1995 in den Fachzeitschriften veröffentlicht wurde (ZIP 1995, 79 [13. Januar 1995]; AgrarR 1995, 15 [Januar 1995]; VIZ 1995, 165 [10. März 1995]; DtZ 1995, 88 [15. März 1995]) führte der Bundesgerichtshof u.a. aus, daß sich Pachtverhältnisse aufgrund von Verträgen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik geschlossen worden waren, von diesem Zeitpunkt an nach den §§ 581 bis 597 BGB richteten (BGHZ 127, 297, 312).

  • BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter

    Jedenfalls ist die Abtretung mit Schreiben vom 14. Juli 1995 durch den dazu befugten (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 312; 129, 282, 286) Altmarkkreis S. vorgenommen worden.

    Mit dem Untergang des Rates des Kreises infolge des Inkrafttretens der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 ist der Ersatzanspruch nicht erloschen; er wird vielmehr als fortbestehend behandelt (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 307).

    Mit den Senatsentscheidungen vom 4. November 1994 (BGHZ 127, 285 und BGHZ 127, 297) war diese Unklarheit beseitigt.

  • BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95

    Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Das Berufungsgericht vertritt die Auffassung, die vom Senat mit Urteil vom 4. November 1994 (BGHZ 127, 297 = WM 1995, 169 = AgrarR 1995, 15) entwickelten Grundsätze zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Eigentümers gegen die LPG aus abgetretenem Recht des RdK seien auf den hier vorliegenden umgekehrten Fall der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für von der LPG vorgenommene werterhöhende bauliche Maßnahmen nicht übertragbar.

    Auch § 44 Abs. 2 LPGG (1982) ist nicht anwendbar, und zwar auch nicht entsprechend (BGHZ 127, 297, 310).

    Sie stand fortan nur noch in einem Rechtsverhältnis zum RdK (BGHZ 127, 297, 306) und war den Grundsätzen der sozialistischen Volkswirtschaft verpflichtet.

    Der - ohne Rechtsnachfolge untergegangene (BGHZ 127, 285, 288 ff und 297, 301 ff) - RdK wäre im Falle seines Fortbestandes bei Beendigung des Kreispachtverhältnisses aus dem als Wirtschaftsvertrag im Sinne des Vertragsgesetzes zu behandelnden Nutzungsvertrag (BGHZ 127, 297, 317) verpflichtet gewesen, der Klägerin für bauliche Investitionen Ersatz zu leisten, soweit hierdurch eine Werterhöhung der Gebäude eingetreten ist (Enzmann u.a., Vertragsgesetz, 1989, § 72 Anm 2.4).

    Da die LPG nach Auflösung des Kreispachtverhältnisses durch die Rückgabe des Betriebes nicht besser, aber auch nicht schlechter stehen darf, als wenn sie den Betrieb dem RdK zurückgegeben hätte, ist es in entsprechender Anwendung der von dem Senat für die Schadensersatzansprüche des Eigentümers entwickelten Grundsätze (BGHZ 127, 297, 318) nur folgerichtig, daß der RdK aus dem Nutzungsvertrag mit der Klägerin zur Abtretung etwaiger Ersatzansprüche gegen den Eigentümer verpflichtet gewesen wäre und der Landkreis als der mit der Auflösung der Kreispachtverhältnisse betrauten unteren Landesbehörde (BGHZ 127, 297, 318) diese Abtretung mit der Auflösung der Kreispachtverhältnisse auch konkludent erklärt hat.

    Hierunter fallen auch Pachtverhältnisse, die in der DDR noch unter der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs begründet worden sind (BGHZ 127, 297, 312).

    Denn für diese war auch nachher weiter das alte Vertragsrecht maßgebend, soweit das ZGB nicht entgegenstand (BGHZ 127, 297, 312).

    Denn die LPG war gemäß § 10 Abs. 1 Buchst. d LPGG 1959 nicht nur berechtigt, Gebäude abzureißen, Neubauten zu errichten und bauliche Veränderungen vorzunehmen, sondern "entsprechend den Anforderungen einer komplexen Reproduktion der Grundfonds " (BGHZ 127, 297, 317) auch verpflichtet, die von einem Pächter oder Nutzer normalerweise geschuldeten gewöhnlichen Ausbesserungsarbeiten sowie die den Verpächter oder Überlasser treffenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen, die bei ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung zur Beseitigung von Hemmnissen erforderlich wurden, um die Sache effektiv nutzen zu können (Wenzel, Agrarrecht 1996, 37, 40).

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

    Gleichzeitig wurde durch die Aufhebung der Art. 41, 43 sowie 81 bis 85 der DDR-Verfassung sowie des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen der DDR vom 4. Juli 1985 (GBl. I S. 213) das gesamte System der örtlichen Staatsorgane beseitigt und die Kommunalverfassung auf eine völlig neue Grundlage gestellt (BGHZ 127, 285, 289; 127, 297, 301; BGH, Urteile vom 28. Juni 1995 - VIII ZR 250/94, WM 1995, 1724, 1725).
  • OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00

    Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 04.11.1994, LwZR 11/93, AgrarR 1995, 15) stehen dem Eigentümer eines sogenannten Kreispachtbetriebes gegen die den Betrieb bewirtschaftende LPG wegen des Verlustes von eingebrachtem Inventar zwar vertragliche Ansprüche aus eigenem Recht nicht zu.

    Der Rat des Kreises hatte aber seinerseits wegen der Nichtherausgabe oder Verschlechterung des Inventars gegen die LPG einen Ersatzanspruch gemäß §§ 104, 105 Abs. 2 des Vertragsgesetzes der DDR vom 25.03.1982 (GBl.-DDR I S. 293), denn diese war auf Grund des Nutzungsvertrages dem Rat des Kreises gegenüber zu einer - nach den in der DDR jeweils geltenden Maßstäben (vgl. BGHZ 122, 391, 394) - ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung verpflichtet (vgl. BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Dazu gehörte die Verpflichtung, das überlassene Inventar in den Grenzen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung zu erhalten (vgl. BGHZ 127, 297, 315).

    In der Kündigung oder der Entgegennahme einer solchen durch die Kreisbehörde ist vielmehr eine entsprechende stillschweigende Abtretung eines etwaigen Schadensersatzanspruch gegen die LPG zu sehen (vgl. BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Dass sich der Anspruchserwerb, der in der Regel auf einer Abtretung durch den Rat des Kreises beruhte, im vorliegenden Fall später vollzog, weil der Rat des Kreises unterging und erst der Landkreis die Nutzungsverhältnisse auflöste, ändert daran nichts, wie sich nicht zuletzt aus der in § 51 LwAnpG zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers ergibt (BGHZ 127, 297, 312 ff.).

    Eine Verpflichtung zur Herausgabe käme dann nicht mehr in Betracht, wenn der zwischen dem Rat des Kreises und dem Eigentümer bestehende Pachtvertrag nach der "internen Richtlinie über die weitere Gestaltung der Pachtverträge (...) vom 01.07.1972" durch Vertrag in ein Nutzungsverhältnis gegen Übernahme der öffentlichen Lasten umgewandelt und dabei vereinbart worden wäre, dass das Eigentum an dem Inventar gegen Zahlung von erhöhten Nutzungsgebühren auf den Rat des Kreises übergehen und Volkseigentum werden sollte (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.1994, LwZR 11/93, a.a.O. S. 18; Wenzel, Aktuelle Rechtsfragen der (...) Ansprüche aus Kreispachtverträgen, AgrarR 1996, 37, 39).

    Die pauschale Behauptung der Beklagten, dass die LPG hinsichtlich der Verwendung von Arbeitskräften und Baumaterialien nur im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplans tätig werden konnte, und dass Instandsetzungsmittel für den streitgegenständlichen Betrieb nicht bereitgestellt werden durften, reichen zur Entlastung nicht aus (vgl. BGH, Urt. V. 04.11.1994, LwZR 11/93, AgrarR 1995, 15).

    Auf die Frage, ob die Entstehung der Schäden an den Gebäuden auf einer Verletzung der Pflicht der Rechtsvorgängerinnen der Beklagten zur Erhaltung des Wertes der Gebäude und baulichen Anlagen beruht (vgl. BGHZ 127, 297, 316 f.) oder ob sie trotz Ausnutzung aller durch die sozialistischen Produktionsverhältnisse gegebenen Möglichkeiten unvermeidbar gewesen ist (vgl. BGH, VIZ 1996, 220, 221), kommt es deshalb nicht an.

  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 101/97

    Beseitigung von baulichen Veränderungen durch den Mieter oder Pächter auf dem

    Eine (weiter geltende, vgl. BGHZ 127, 297, 312 f.) vertragliche Regelung, daß der Mieter bauliche Veränderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses zu beseitigen habe, enthält der Mietvertrag der Parteien nicht.
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Im Übrigen ist eine "Entscheidung in der Hauptsache" angenommen worden, wenn das erstinstanzliche Gericht den Rechtsweg ausdrücklich oder auch nur stillschweigend - durch Sachentscheidung - bejaht hat (stRspr, BGHZ 127, 297, 300; BGH vom 18.9.2008 - V ZB 40/08 - NJW 2008, 3572, 3573 mwN; BAGE 92, 1, 3; BVerwG vom 22.11.1997 - 2 B 104/97 - BayVBl 1998, 603 mwN; zustimmend Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl 2010, § 17 RdNr 47) .
  • BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94

    Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs

    1. Wie der Senat mit seinem - nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 4. November 1994 (LwZR 11/93, WM 1995, 169 = AgrarR 1995, 15) grundsätzlich ausgeführt hat, stehen allerdings dem Eigentümer eines sog. Kreispachtbetriebes - um einen solchen handelt es sich auch hier - gegen die den Betrieb bewirtschaftende LPG wegen des Verlustes von eingebrachtem Inventar vertragliche Ansprüche aus eigenem Recht nicht zu.

    Eine Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge für die hier in Betracht kommenden Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis zur LPG ist nicht eingetreten (vgl. Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 11/93 aaO. unter A II; Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 12/93, WM 1995, 208 = AgrarR 1995, 20 = ZIP 1995, 74 unter C I 1).

    Denn der für die Auflösung der hinsichtlich der Kreispachtbetriebe bestehenden Rechtsverhältnisse nach § 51 LwAnpG zuständige Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 11/93 aaO. unter B IV 4) war nicht dazu berufen, den Ersatzanspruch selbst geltend zu machen.

    Dies ist in bezug auf die Verantwortlichkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften für Ansprüche wegen mangelnder Instandhaltung oder sonstiger Verschlechterung der Kreispachtbetriebe durch § 2 Abs. 3 Satz 2 VwRehaG vom 23. Juni 1994 (BGBl I, S. 1311) sowie durch das Senatsurteil vom 4. November 1994 (LwZR 12/93, WM 1995, 208 = AgrarR 1995, 20) und hinsichtlich einer die LPG betreffenden Haftung erst durch das Senatsurteil vom 4. November 1994 (LwZR 11/93 aaO.) geschehen.

  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des

    Hat das erstinstanzliche Gericht, die Zulässigkeit des Rechtsweges ausdrücklich oder unausgesprochen bejaht, muss das mit der Hauptsache befasste Rechtsmittelgericht dies daher hinnehmen (std. Rspr.: BGHZ 114, 1, 3; 127, 297, 300; BAGE 92, 1, 3; BFHE 184, 266, 272; BSG, SozR 4-2500, § 132a SGB V, Nr. 2 Tz 35; BVerwG NVwZ-RR 1995, 301, 392).
  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

    Da die Besitzentziehung als Begründung eines fortdauernden tatsächlichen Herrschaftsverhältnisses dessen ständige Aufrechterhaltung voraussetzt, kann die Besitzentziehung ab dem 3. Oktober 1990 mit Untergang der DDR (BGH, Urt. v. 4. November 1994, LwZR 11/93, ZIP 1995, 79, 80 = BGHZ 127, 297 ff) nicht mehr auf deren Verwaltungshandeln beruhen.
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 4/04

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Verbindlichkeiten der ehemaligen DDR

  • BGH, 28.06.1995 - VIII ZR 250/94

    Rechtsnachfolge des Rates eines Bezirkes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

  • BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93

    Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 4156/18

    Verdienstausfall auf Grund einer Maßnahme der Heilbehandlung -

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

  • BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02

    Eintrittspflicht einer LPG für Schäden an im Rahmen von Kreispachtverträgen

  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96

    Ansprüche des Eigentümers eines in Volkseigentum übergegangenen

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 90/95

    Fortbestehen der Befugnis der Landkreise zur Abwicklung der Rechtsverhältnisse am

  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 54.13

    Schriftsatzfrist; Sitzungsprotokoll; Landwirtschaftliche

  • KG, 12.02.2004 - 20 U 206/02

    Staatshaftung: Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Behandlungsfehler in

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 6/97

    Besitzrecht einer LPG; Ersatz tatsächlich gezogener und schuldhaft nicht

  • BGH, 08.12.1995 - LwZR 3/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines LPG -Nachfolgeunternehmens

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 165/94

    Rechtsnachfolge in Verbindlichkeiten der Deutschen Bauakademie

  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 172/95

    Zuordnung des Eigentums bei Teilung eines Grundstücks durch den Eigentümer;

  • BGH, 28.06.1995 - VIII ZR 251/94

    Klage auf Zahlung des Kaufpreises für Röntgenbildverstärker in den neuen

  • OLG Naumburg, 10.06.1999 - 2 U (Lw) 8/98

    Wirksamkeit von Pachtverträgen vor Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland (BRD);

  • BGH, 12.01.2000 - XII ZR 37/98

    Beseitigung von Veränderungen einer Mietsache bei einem zu Zeiten der ehemaligen

  • BGH, 18.12.1997 - X ZR 35/95

    Ansprüche einer ostdeutschen Werft gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • BGH, 15.12.1995 - V ZR 110/94

    Wirksamkeit eines mit dem Rat der Stadt am 17.5.1990 geschlossenen Vertrages über

  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Schadensersatz- und

  • OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 3/97

    Haftung einer LPG für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von im Rahmen eins sog.

  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93

    Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz in nicht streitigen

  • KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03

    Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen

  • BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96

    Gerichtsverfassungrecht - Mitwirkung von Proberichtern an Entscheidungen von

  • BGH, 04.12.1997 - III ZR 270/96

    Begriff des Handelns für einen anderen; Erwerb von Anpflanzungseigentum durch

  • BGH, 08.12.1994 - V ZB 21/94

    Rechtsweg für Streitigkeiten über Nutzungsverträge betreffend

  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 36/06

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 64/96

    Übertragung von Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum

  • BGH, 25.01.1996 - V ZR 198/95

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers aus einem Kreispachtverhältnis

  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 38/06

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 90/17
  • OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • LSG Baden-Württemberg, 07.09.2011 - L 3 AS 5361/10
  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94

    Streitigkeiten nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes -

  • BGH, 19.05.1995 - V ZR 293/93

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einem Kreispachtvertrag wegen mangelhafter

  • OLG Naumburg, 09.02.1995 - 2 U (Lw) 3/94

    Ersatzleistung wegen Pflichtverletzung zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung;

  • OLG Rostock, 14.01.1997 - 12 U (Lw) 4/96

    Kreispachtverträge: Schadensersatz wegen Verschlechterung der durch den Rat des

  • OLG Dresden, 14.12.1995 - 4 U 402/94
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