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   BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93   

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https://dejure.org/1994,245
BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93 (https://dejure.org/1994,245)
BGH, Entscheidung vom 04.11.1994 - LwZR 11/93 (https://dejure.org/1994,245)
BGH, Entscheidung vom 04. November 1994 - LwZR 11/93 (https://dejure.org/1994,245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kreispachtbetrieb - LPG - Schadensersatzanspruch - Kreispachtvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte der Eigentümer eines Kreispachtbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 127, 297
  • NJW 1995, 600 (Ls.)
  • ZIP 1995, 79
  • MDR 1995, 324
  • NJ 1995, 310
  • WM 1995, 169
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (32)

  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    Wie der Senat in seinem in der Parallelsache LwZR 12/93 ergangenen Urteil vom heutigen Tag ausgeführt hat, ist der RdK als ein im "Linienprinzip" nachgeordnetes örtliches Staatsorgan mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 - Kommunalverfassung - (GBl I S. 255) untergegangen.

    Auch insoweit besteht kein Unterschied zu den Landkreisen (vgl. hierzu Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 12/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Diese Aufgabenzuweisung beinhaltet zwar keine - gegenständlich beschränkte - Rechtsnachfolge der Landkreise in die Verbindlichkeiten aus den bestehenden Rechtsverhältnissen (Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 12/93, zur Veröffentlichung bestimmt), wohl aber die Befugnis zur Befriedigung des dem Kläger nach § 281 BGB zustehenden Anspruchs auf das stellvertretende commodum durch Abtretung des aus dem Nutzungsvertrag vom 17. Juni 1957 gegen die Beklagte zu 2 möglicherweise entstandenen Ersatzanspruchs (vgl. auch OLG Naumburg, AgrarR 1994, 239, 241 und 305, 307).

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 302/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    Soweit der Bundesgerichtshof Recht der DDR auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft hat (vgl. u.a. BGHZ 117, 35, 39; 123, 65; 124, 270; BGH, Urt. v. 9. Februar 1994, XII ZR 242/92, VIZ 1994, 416 m.w.N.), können die Entscheidungen nicht dahin verstanden werden, daß in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein durch staatlichen Rechtsetzungsakt der DDR geschaffener abgeschlossener Rechtszustand nachträglich einer am Grundgesetz orientierten Wirksamkeitskontrolle unterzogen werden soll.

    Soweit eine solche Prüfung für das Recht der DDR allgemein für erforderlich gehalten wird (Brunner, VIZ 1993, 285, 290; Drobnig, DtZ 1994, 86, 90 f; Nolting, EWiR 1993, 1029, 1030; vgl. Palandt/Edenhofer, BGB, 53. Aufl., Art. 235 § 1 EGBGB Rdn. 6), ist bereits zweifelhaft, ob dem nicht die Tatsache entgegensteht, daß der Einigungsgesetzgeber den vorgefundenen Rechtszustand in der DDR allgemein für die Vergangenheit unangetastet gelassen und die Anpassung an die grundgesetzliche Ordnung nur für die Zukunft vorgesehen hat.

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    1. Nach den insoweit maßgebenden interlokalen und intertemporalen Kollisionsregeln (BGHZ 121, 378, 385 f [BGH 25.02.1993 - VII ZR 24/92]; 124, 270, 272 m. Anm. Thode, JZ 1994, 468 ff) ist das Klagebegehren nach dem Recht der früheren DDR zu beurteilen.

    Soweit der Bundesgerichtshof Recht der DDR auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft hat (vgl. u.a. BGHZ 117, 35, 39; 123, 65; 124, 270; BGH, Urt. v. 9. Februar 1994, XII ZR 242/92, VIZ 1994, 416 m.w.N.), können die Entscheidungen nicht dahin verstanden werden, daß in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein durch staatlichen Rechtsetzungsakt der DDR geschaffener abgeschlossener Rechtszustand nachträglich einer am Grundgesetz orientierten Wirksamkeitskontrolle unterzogen werden soll.

  • BGH, 31.01.1955 - II ZR 234/53

    Haftung für Verbindlichkeiten Preußens

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    § 419 BGB ist wegen des anders gearteten Interessenkonfliktes und seiner Zweckrichtung auf öffentlich-rechtliche Vorgänge nicht anwendbar (vgl. BGHZ 16, 184, 187 [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53]; 48, 303, 306 [BGH 29.09.1967 - V ZR 40/66]m.w.N.).

    Das von der Rechtsprechung und Literatur nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches entwickelte Institut der Funktionsnachfolge (vgl. z.B. BGHZ 8, 169, 178 f; 16, 184, 187 ff [BGH 31.01.1955 - II ZR 234/53]; 36, 245, 249) greift schon deswegen nicht, weil das beklagte Land nicht die gleiche oder doch überwiegend gleiche Funktion wie der RdK ausübt.

  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    a) Das Vertragsgesetz, das für vor dem Beitritt begründete Schuldverhältnisse (BGHZ 120, 10, 17) [BGH 14.10.1992 - VIII ZR 91/91] und die sich daraus ergebenden Schadensersatzverpflicht.
  • BGH, 10.07.1963 - VIII ZR 204/61

    Verteilung der richterlichen Geschäfte nach dem zeitlichen Eingang der Sachen bei

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    Daß der RdK damit letztlich auch die Interessen des Eigentümers wahrte, verschafft diesem noch keinen unmittelbaren Anspruch gegen die LPG, andererseits aber auch dem RdK keinen Anspruch auf Liquidation des dem Eigentümer entstandenen Schadens (vgl. BGHZ 15, 224, 228; 25, 250, 259; 40, 91, 101).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes können Akte der Staatsgewalt der DDR, insbesondere Rechtsetzung und Rechtsanwendung, nicht am Maßstab des Grundgesetzes gemessen werden, weil sie von dessen zeitlichem und räumlichem Geltungsbereich nicht erfaßt werden und der Staatsgewalt der alten Bundesrepublik Deutschland nicht zuzurechnen sind (BVerfGE 84, 90, 122; BVerfG WM 1992, 1744 [BVerfG 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92]; WM 1993, 1936; DtZ 1993, 24; BGH, Urt. v. 4. März 1994, V ZR 287/92, WM 1994, 1263 [BGH 04.03.1994 - V ZR 287/92]; Senatsbeschl. v. 1. Juli 1994, BLw 113/93, WM 1994, 1767).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    Dadurch wurde jedoch die Rechtsordnung der DDR nicht mit echter Rückwirkung (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1987, 1749 [BVerfG 14.05.1986 - 2 BvL 2/83]) umgestaltet (vgl. Brunner, VIZ 1993, 285, 290), sondern nur für gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen an die neuen Grundsätze angeglichen.
  • BGH, 23.11.1954 - I ZR 78/53

    eingezogener LKW - Drittschadensliquidation, Obhut über Sachen Dritter

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    Daß der RdK damit letztlich auch die Interessen des Eigentümers wahrte, verschafft diesem noch keinen unmittelbaren Anspruch gegen die LPG, andererseits aber auch dem RdK keinen Anspruch auf Liquidation des dem Eigentümer entstandenen Schadens (vgl. BGHZ 15, 224, 228; 25, 250, 259; 40, 91, 101).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus BGH, 04.11.1994 - LwZR 11/93
    Das Gesetz kann daher auf Entschädigungsansprüche von Dritten nicht angewendet werden (Beschl. v. 24. November 1993, BLw 8/93, WM 1994, 255).
  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 242/92

    DDR - Freizeitgrundstück - Nutzungsvertrag - Beendigung

  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86

    Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

  • BGH, 04.05.1988 - VIII ZR 196/87

    Ermächtigung des Ladenangestellten zu Ankäufen

  • BGH, 04.03.1994 - V ZR 287/92

    Anfechtung eines Ausschlußurteils eines DDR-Kreisgerichts

  • BGH, 08.10.1993 - V ZR 156/92

    Anwendung des Moratoriums auf eine zu Erholungszwecken überlassene Bodenfläche

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 113/93

    Beschränkung der Rechtsbeschwerde zu Gunsten einzelner Beteiligter; Ansprüche

  • BVerfG, 14.08.1992 - 1 BvR 1026/92

    Annahme eines konkludent nach den §§ 98 ff. des Zivilgesetzbuches der ehemeligen

  • BVerfG, 26.07.1993 - 1 BvR 504/93

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Übergangsregelung bezüglich von

  • GemSOGB, 10.04.1986 - GmS-OGB 1/85

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Trägern der gesetzlichen

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 48/92

    Kein Anspruch auf Wiederherstellung entfernter Grenzzeichen

  • BGH, 21.05.1987 - IX ZR 77/86

    Kenntnis des Käufers von der Anordnung der Zwangsversteigerung des Grundstücks

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

  • BGH, 15.01.1992 - XII ZR 202/90

    Vermögensteilung bei Beendigung der Ehe nach DDR-Recht

  • BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52

    Funktionsnachfolge der Länder

  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 2/91

    Zuständiger OLG-Senat bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts in

  • BGH, 21.12.1961 - III ZR 157/60

    Funktionsnachfolge bei Haftentschädigungen nach Wiederaufnahme

  • BVerwG, 08.07.1994 - 7 C 36.93

    Rückübertragung eines Waldgrundstücks - Rückübertragung eines

  • BGH, 19.11.1993 - V ZR 269/92

    Überprüfung der Rechtswegentscheidung in der Berufungsinstanz

  • BGH, 04.02.1994 - V ZR 247/92

    Umfang des Nutzungsrechts einer LPG; Weiterverpachtung von Flächen an

  • BGH, 25.02.1993 - VII ZR 24/92

    Rechtsfolgen nach DDR-Vertragsgesetz bei Stillegung von Produktionsanlagen

  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

  • BGH, 29.09.1967 - V ZR 40/66

    Einziehung des KPD-Vermögens

  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

    a) Die für Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten entwickelten Regeln (vgl. BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) gelten grundsätzlich auch, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unter Einschaltung des Rats der Gemeinde einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Nutzung überlassen worden ist.

    Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte habe zwar schuldhaft seine anwaltlichen Pflichten verletzt, weil er bei der an der Rechtsprechung zu den sog. Kreispachtverträgen (BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) ausgerichteten Klage gegen die Rechtsnachfolgerin der LPG nicht berücksichtigt habe, daß nach dieser Rechtsprechung ein derartiger Anspruch spätestens am 31. Juli 1995 verjährt sei; der Kläger habe jedoch durch die Pflichtverletzung des Beklagten keinen Schaden erlitten, weil ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Verlusts des Inventars zugestanden habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in den Fällen der sog. Kreispachtverträge keine Ansprüche des Eigentümers gegen die heutigen Landkreise oder das jeweilige Bundesland; die jetzt zuständige Kreisbehörde hat jedoch dem Eigentümer einen etwaigen Schadensersatzanspruch gegen die Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft, in deren Nutzung sich der Betrieb befand, (bzw. deren Rechtsnachfolger) abzutreten, wobei in der Entgegennahme einer Kündigung durch die Kreisbehörde in der Regel eine entsprechende stillschweigende Abtretung zu sehen ist (BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Im Streitfall war die LPG nach den Nutzungsverträgen vom 6. Juli 1954 und 1. September 1959 (dort jeweils Nr. 3) dem Rat der Gemeinde gegenüber zu einer - nach den in der DDR jeweils geltenden Maßstäben - ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung verpflichtet (vgl. BGHZ 127, 297, 315).

    Der Rat der Gemeinde war seinerseits im Verhältnis zum Kläger als Pächter im Sinne des § 596 BGB anzusehen (vgl. BGHZ 127, 297, 312-314).

    Nach der neuen Kommunalverfassung ist bei Kreispachtverhältnissen der Landkreis (Landrat) als "zuständige Kreisbehörde" im Sinne des § 51 LwAnpG (BGHZ 121, 88, 90; 127, 297, 317 f; vgl. auch Urt. v. 16. Juni 2000 - LwZR 13/99, WM 2000, 1764, 1765) verpflichtet, in Abwicklung der früheren Rechtsverhältnisse zugunsten des Staates entstandene Schadensersatzansprüche an den Eigentümer abzutreten (BGHZ 127, 297, 314 f).

    Im letzteren Fall wäre schon in der Entgegennahme der Kündigung des Klägers durch die Gemeinde U. und der im Schreiben der "Gemeindeverwaltung" vom 3. August 1990 ausgesprochenen "Ungültigerklärung" des Nutzungsvertrags eine stillschweigende Abtretung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen die LPG bzw. deren Rechtsnachfolgerin zu sehen (vgl. BGHZ 127, 297, 318).

    Wie in den Fällen der Kreispachtverträge (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 127, 297, 315 ff) kam danach für den Kläger ein aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Rat der Gemeinde und der LPG oder deren Rechtsnachfolgerin hergeleiteter Schadensersatzanspruch wegen Nichtrückgabe des Inventars in Betracht.

    Dazu gehörte die Verpflichtung, das überlassene Inventar in den Grenzen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung zu erhalten und eine Schätzwertdifferenz bei Rückgabe auszugleichen ("eisernes Inventar"; vgl. BGHZ 127, 297, 315).

    In zwei Urteilen vom 4. November 1994 entschied der Bundesgerichtshof, daß der Eigentümer eines Kreispachtbetriebs zwar gegen die jeweilige Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft keinen Schadensersatzanspruch aus eigenem Recht habe, daß er sich aber vom zuständigen Landkreis als unterer Landesbehörde etwaige Schadensersatzansprüche wegen Nichtrückgabe oder Verschlechterung der Pachtsache abtreten lassen könne (BGHZ 127, 285; 127, 297).

    In dem Urteil BGHZ 127, 297, das ab Januar 1995 in den Fachzeitschriften veröffentlicht wurde (ZIP 1995, 79 [13. Januar 1995]; AgrarR 1995, 15 [Januar 1995]; VIZ 1995, 165 [10. März 1995]; DtZ 1995, 88 [15. März 1995]) führte der Bundesgerichtshof u.a. aus, daß sich Pachtverhältnisse aufgrund von Verträgen, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik geschlossen worden waren, von diesem Zeitpunkt an nach den §§ 581 bis 597 BGB richteten (BGHZ 127, 297, 312).

  • BGH, 29.11.1996 - LwZR 8/95

    Verwendungsersatzansprüche des Mieters oder Pächters zu Zeiten der ehemaligen DDR

    Das Berufungsgericht vertritt die Auffassung, die vom Senat mit Urteil vom 4. November 1994 (BGHZ 127, 297 = WM 1995, 169 = AgrarR 1995, 15) entwickelten Grundsätze zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Eigentümers gegen die LPG aus abgetretenem Recht des RdK seien auf den hier vorliegenden umgekehrten Fall der Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen für von der LPG vorgenommene werterhöhende bauliche Maßnahmen nicht übertragbar.

    Auch § 44 Abs. 2 LPGG (1982) ist nicht anwendbar, und zwar auch nicht entsprechend (BGHZ 127, 297, 310).

    Sie stand fortan nur noch in einem Rechtsverhältnis zum RdK (BGHZ 127, 297, 306) und war den Grundsätzen der sozialistischen Volkswirtschaft verpflichtet.

    Der - ohne Rechtsnachfolge untergegangene (BGHZ 127, 285, 288 ff und 297, 301 ff) - RdK wäre im Falle seines Fortbestandes bei Beendigung des Kreispachtverhältnisses aus dem als Wirtschaftsvertrag im Sinne des Vertragsgesetzes zu behandelnden Nutzungsvertrag (BGHZ 127, 297, 317) verpflichtet gewesen, der Klägerin für bauliche Investitionen Ersatz zu leisten, soweit hierdurch eine Werterhöhung der Gebäude eingetreten ist (Enzmann u.a., Vertragsgesetz, 1989, § 72 Anm 2.4).

    Da die LPG nach Auflösung des Kreispachtverhältnisses durch die Rückgabe des Betriebes nicht besser, aber auch nicht schlechter stehen darf, als wenn sie den Betrieb dem RdK zurückgegeben hätte, ist es in entsprechender Anwendung der von dem Senat für die Schadensersatzansprüche des Eigentümers entwickelten Grundsätze (BGHZ 127, 297, 318) nur folgerichtig, daß der RdK aus dem Nutzungsvertrag mit der Klägerin zur Abtretung etwaiger Ersatzansprüche gegen den Eigentümer verpflichtet gewesen wäre und der Landkreis als der mit der Auflösung der Kreispachtverhältnisse betrauten unteren Landesbehörde (BGHZ 127, 297, 318) diese Abtretung mit der Auflösung der Kreispachtverhältnisse auch konkludent erklärt hat.

    Hierunter fallen auch Pachtverhältnisse, die in der DDR noch unter der Geltung des Bürgerlichen Gesetzbuchs begründet worden sind (BGHZ 127, 297, 312).

    Denn für diese war auch nachher weiter das alte Vertragsrecht maßgebend, soweit das ZGB nicht entgegenstand (BGHZ 127, 297, 312).

    Denn die LPG war gemäß § 10 Abs. 1 Buchst. d LPGG 1959 nicht nur berechtigt, Gebäude abzureißen, Neubauten zu errichten und bauliche Veränderungen vorzunehmen, sondern "entsprechend den Anforderungen einer komplexen Reproduktion der Grundfonds " (BGHZ 127, 297, 317) auch verpflichtet, die von einem Pächter oder Nutzer normalerweise geschuldeten gewöhnlichen Ausbesserungsarbeiten sowie die den Verpächter oder Überlasser treffenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen, die bei ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung zur Beseitigung von Hemmnissen erforderlich wurden, um die Sache effektiv nutzen zu können (Wenzel, Agrarrecht 1996, 37, 40).

  • OLG Naumburg, 12.02.2002 - 2 U (Lw) 6/00

    Schadensersatzansprüche aus einem Kreispachtverhältnis

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 04.11.1994, LwZR 11/93, AgrarR 1995, 15) stehen dem Eigentümer eines sogenannten Kreispachtbetriebes gegen die den Betrieb bewirtschaftende LPG wegen des Verlustes von eingebrachtem Inventar zwar vertragliche Ansprüche aus eigenem Recht nicht zu.

    Der Rat des Kreises hatte aber seinerseits wegen der Nichtherausgabe oder Verschlechterung des Inventars gegen die LPG einen Ersatzanspruch gemäß §§ 104, 105 Abs. 2 des Vertragsgesetzes der DDR vom 25.03.1982 (GBl.-DDR I S. 293), denn diese war auf Grund des Nutzungsvertrages dem Rat des Kreises gegenüber zu einer - nach den in der DDR jeweils geltenden Maßstäben (vgl. BGHZ 122, 391, 394) - ordnungsmäßigen Wirtschaftsführung verpflichtet (vgl. BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Dazu gehörte die Verpflichtung, das überlassene Inventar in den Grenzen ordnungsmäßiger Wirtschaftsführung zu erhalten (vgl. BGHZ 127, 297, 315).

    In der Kündigung oder der Entgegennahme einer solchen durch die Kreisbehörde ist vielmehr eine entsprechende stillschweigende Abtretung eines etwaigen Schadensersatzanspruch gegen die LPG zu sehen (vgl. BGHZ 127, 285, 288 ff; 127, 297, 305 ff; 129, 282, 288).

    Dass sich der Anspruchserwerb, der in der Regel auf einer Abtretung durch den Rat des Kreises beruhte, im vorliegenden Fall später vollzog, weil der Rat des Kreises unterging und erst der Landkreis die Nutzungsverhältnisse auflöste, ändert daran nichts, wie sich nicht zuletzt aus der in § 51 LwAnpG zum Ausdruck kommenden Wertung des Gesetzgebers ergibt (BGHZ 127, 297, 312 ff.).

    Eine Verpflichtung zur Herausgabe käme dann nicht mehr in Betracht, wenn der zwischen dem Rat des Kreises und dem Eigentümer bestehende Pachtvertrag nach der "internen Richtlinie über die weitere Gestaltung der Pachtverträge (...) vom 01.07.1972" durch Vertrag in ein Nutzungsverhältnis gegen Übernahme der öffentlichen Lasten umgewandelt und dabei vereinbart worden wäre, dass das Eigentum an dem Inventar gegen Zahlung von erhöhten Nutzungsgebühren auf den Rat des Kreises übergehen und Volkseigentum werden sollte (vgl. BGH, Urt. v. 04.11.1994, LwZR 11/93, a.a.O. S. 18; Wenzel, Aktuelle Rechtsfragen der (...) Ansprüche aus Kreispachtverträgen, AgrarR 1996, 37, 39).

    Die pauschale Behauptung der Beklagten, dass die LPG hinsichtlich der Verwendung von Arbeitskräften und Baumaterialien nur im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplans tätig werden konnte, und dass Instandsetzungsmittel für den streitgegenständlichen Betrieb nicht bereitgestellt werden durften, reichen zur Entlastung nicht aus (vgl. BGH, Urt. V. 04.11.1994, LwZR 11/93, AgrarR 1995, 15).

    Auf die Frage, ob die Entstehung der Schäden an den Gebäuden auf einer Verletzung der Pflicht der Rechtsvorgängerinnen der Beklagten zur Erhaltung des Wertes der Gebäude und baulichen Anlagen beruht (vgl. BGHZ 127, 297, 316 f.) oder ob sie trotz Ausnutzung aller durch die sozialistischen Produktionsverhältnisse gegebenen Möglichkeiten unvermeidbar gewesen ist (vgl. BGH, VIZ 1996, 220, 221), kommt es deshalb nicht an.

  • BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter

    Jedenfalls ist die Abtretung mit Schreiben vom 14. Juli 1995 durch den dazu befugten (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 312; 129, 282, 286) Altmarkkreis S. vorgenommen worden.

    Mit dem Untergang des Rates des Kreises infolge des Inkrafttretens der Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990 ist der Ersatzanspruch nicht erloschen; er wird vielmehr als fortbestehend behandelt (vgl. Senat, BGHZ 127, 297, 307).

    Mit den Senatsentscheidungen vom 4. November 1994 (BGHZ 127, 285 und BGHZ 127, 297) war diese Unklarheit beseitigt.

  • BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04

    Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der

    Gleichzeitig wurde durch die Aufhebung der Art. 41, 43 sowie 81 bis 85 der DDR-Verfassung sowie des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen der DDR vom 4. Juli 1985 (GBl. I S. 213) das gesamte System der örtlichen Staatsorgane beseitigt und die Kommunalverfassung auf eine völlig neue Grundlage gestellt (BGHZ 127, 285, 289; 127, 297, 301; BGH, Urteile vom 28. Juni 1995 - VIII ZR 250/94, WM 1995, 1724, 1725).
  • BGH, 17.03.1999 - XII ZR 101/97

    Beseitigung von baulichen Veränderungen durch den Mieter oder Pächter auf dem

    Eine (weiter geltende, vgl. BGHZ 127, 297, 312 f.) vertragliche Regelung, daß der Mieter bauliche Veränderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses zu beseitigen habe, enthält der Mietvertrag der Parteien nicht.
  • BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94

    Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs

    1. Wie der Senat mit seinem - nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen - Urteil vom 4. November 1994 (LwZR 11/93, WM 1995, 169 = AgrarR 1995, 15) grundsätzlich ausgeführt hat, stehen allerdings dem Eigentümer eines sog. Kreispachtbetriebes - um einen solchen handelt es sich auch hier - gegen die den Betrieb bewirtschaftende LPG wegen des Verlustes von eingebrachtem Inventar vertragliche Ansprüche aus eigenem Recht nicht zu.

    Eine Gesamtrechts- oder Einzelrechtsnachfolge für die hier in Betracht kommenden Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis zur LPG ist nicht eingetreten (vgl. Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 11/93 aaO. unter A II; Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 12/93, WM 1995, 208 = AgrarR 1995, 20 = ZIP 1995, 74 unter C I 1).

    Denn der für die Auflösung der hinsichtlich der Kreispachtbetriebe bestehenden Rechtsverhältnisse nach § 51 LwAnpG zuständige Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde (Senatsurt. v. 4. November 1994, LwZR 11/93 aaO. unter B IV 4) war nicht dazu berufen, den Ersatzanspruch selbst geltend zu machen.

    Dies ist in bezug auf die Verantwortlichkeit der öffentlich-rechtlichen Körperschaften für Ansprüche wegen mangelnder Instandhaltung oder sonstiger Verschlechterung der Kreispachtbetriebe durch § 2 Abs. 3 Satz 2 VwRehaG vom 23. Juni 1994 (BGBl I, S. 1311) sowie durch das Senatsurteil vom 4. November 1994 (LwZR 12/93, WM 1995, 208 = AgrarR 1995, 20) und hinsichtlich einer die LPG betreffenden Haftung erst durch das Senatsurteil vom 4. November 1994 (LwZR 11/93 aaO.) geschehen.

  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Im Übrigen ist eine "Entscheidung in der Hauptsache" angenommen worden, wenn das erstinstanzliche Gericht den Rechtsweg ausdrücklich oder auch nur stillschweigend - durch Sachentscheidung - bejaht hat (stRspr, BGHZ 127, 297, 300; BGH vom 18.9.2008 - V ZB 40/08 - NJW 2008, 3572, 3573 mwN; BAGE 92, 1, 3; BVerwG vom 22.11.1997 - 2 B 104/97 - BayVBl 1998, 603 mwN; zustimmend Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl 2010, § 17 RdNr 47) .
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 40/08

    Bindung des Rechtsmittelgerichts an die Entscheidung über die Zulässigkeit des

    Hat das erstinstanzliche Gericht, die Zulässigkeit des Rechtsweges ausdrücklich oder unausgesprochen bejaht, muss das mit der Hauptsache befasste Rechtsmittelgericht dies daher hinnehmen (std. Rspr.: BGHZ 114, 1, 3; 127, 297, 300; BAGE 92, 1, 3; BFHE 184, 266, 272; BSG, SozR 4-2500, § 132a SGB V, Nr. 2 Tz 35; BVerwG NVwZ-RR 1995, 301, 392).
  • BGH, 28.06.1995 - VIII ZR 250/94

    Rechtsnachfolge des Rates eines Bezirkes auf dem Gebiet der ehemaligen DDR

    Es bedarf indessen keiner Entscheidung, ob zwischen dem Rechtsvorgänger der Klägerin und dem Rat des Bezirks S. oder - nach dessen Auflösung - der DDR ein Einfuhrvertrag zustande gekommen ist, da das beklagte Land weder Rechtsnachfolger des Rates des Bezirks S. noch - in seinem Teilgebiet - der DDR ist, die mit dem Wirksamwerden des Beitritts zur Bundesrepublik Deutschland untergegangen ist, und es deswegen nicht passiv legitimiert ist (vgl. BGHZ 127, 297, 301 zur fehlenden Rechtsnachfolge eines neuen Bundeslandes nach dem Rat des Kreises).

    Diese Bestimmungen enthalten keine Regelungen über die Rechtsnachfolge nach dem Rat des Bezirks (BGHZ 127, 297, 302 hinsichtlich des Rates des Kreises; vgl. auch Koch/Willingmann OLG-NL 1995, 25, 26 f).

    Voraussetzung für eine Haftung des neuen Rechtsträgers für Verbindlichkeiten des alten unter Kontinuitätsgesichtspunkten ist, daß beide die gleichen oder doch überwiegend gleichen Funktionen ausüben (vgl. BGHZ 127, 285, 295 [BGH 04.11.1994 - LwZR 12/93]; 127, 297, 304 m.w.Nachw.).

  • BGH, 02.02.1996 - V ZR 90/95

    Fortbestehen der Befugnis der Landkreise zur Abwicklung der Rechtsverhältnisse am

  • BGH, 25.04.1997 - LwZR 14/96

    Ansprüche des Eigentümers eines in Volkseigentum übergegangenen

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 4/04

    Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Verbindlichkeiten der ehemaligen DDR

  • BGH, 07.07.1995 - V ZR 46/94

    Ansprüche des Eigentümers eines durch das MfS bebauten Grundstücks

  • BGH, 15.11.2002 - LwZR 4/02

    Eintrittspflicht einer LPG für Schäden an im Rahmen von Kreispachtverträgen

  • BGH, 08.12.1994 - III ZR 105/93

    Erstattungsfähigkeit von durch die sowjetischen Streitkräfte verursachten

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 - L 6 U 4156/18

    Verdienstausfall auf Grund einer Maßnahme der Heilbehandlung -

  • BGH, 09.02.1995 - VII ZR 29/94

    Übergang von Werklohnverbindlichkeiten auf den Eigentümer eines ehemals

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

    Abwicklung einer LPG; Unterbrechung der Verjährung durch Streitverkündung

  • BGH, 08.12.1995 - LwZR 3/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines LPG -Nachfolgeunternehmens

  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 B 54.13

    Schriftsatzfrist; Sitzungsprotokoll; Landwirtschaftliche

  • KG, 12.02.2004 - 20 U 206/02

    Staatshaftung: Haftung der Bundesrepublik Deutschland für Behandlungsfehler in

  • OLG Naumburg, 10.06.1999 - 2 U (Lw) 8/98

    Wirksamkeit von Pachtverträgen vor Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland (BRD);

  • BGH, 28.06.1995 - VIII ZR 251/94

    Klage auf Zahlung des Kaufpreises für Röntgenbildverstärker in den neuen

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 6/97

    Besitzrecht einer LPG; Ersatz tatsächlich gezogener und schuldhaft nicht

  • BGH, 22.11.1995 - VIII ZR 165/94

    Rechtsnachfolge in Verbindlichkeiten der Deutschen Bauakademie

  • OLG Naumburg, 20.11.2002 - 2 Ww 55/02

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 3/97

    Haftung einer LPG für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung von im Rahmen eins sog.

  • BGH, 24.01.1997 - V ZR 172/95

    Zuordnung des Eigentums bei Teilung eines Grundstücks durch den Eigentümer;

  • BGH, 12.01.2000 - XII ZR 37/98

    Beseitigung von Veränderungen einer Mietsache bei einem zu Zeiten der ehemaligen

  • BGH, 18.12.1997 - X ZR 35/95

    Ansprüche einer ostdeutschen Werft gegen die Bundesrepublik Deutschland

  • BGH, 15.12.1995 - V ZR 110/94

    Wirksamkeit eines mit dem Rat der Stadt am 17.5.1990 geschlossenen Vertrages über

  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Schadensersatz- und

  • KG, 11.02.2005 - 25 U 169/03

    Mauer- und Grenzgrundstücke im Beitrittsgebiet: Verneinung eines Anspruchs gegen

  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 293/93

    Prüfung des Rechtswegs in der Rechtsmittelinstanz in nicht streitigen

  • BVerwG, 14.11.1996 - 3 C 27.96

    Gerichtsverfassungrecht - Mitwirkung von Proberichtern an Entscheidungen von

  • BGH, 08.12.1994 - V ZB 21/94

    Rechtsweg für Streitigkeiten über Nutzungsverträge betreffend

  • BGH, 04.12.1997 - III ZR 270/96

    Begriff des Handelns für einen anderen; Erwerb von Anpflanzungseigentum durch

  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 36/06

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der

  • OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 38/06

    Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 64/96

    Übertragung von Grundstücken der Konsumgenossenschaften in Volkseigentum

  • BGH, 25.01.1996 - V ZR 198/95

    Schadensersatzansprüche des Eigentümers aus einem Kreispachtverhältnis

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2017 - L 7 AL 90/17
  • OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • LSG Baden-Württemberg, 07.09.2011 - L 3 AS 5361/10
  • BGH, 05.02.1996 - II ZR 272/94

    Streitigkeiten nach den Vorschriften des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes -

  • BGH, 19.05.1995 - V ZR 293/93

    Geltendmachung eines Anspruchs aus einem Kreispachtvertrag wegen mangelhafter

  • OLG Naumburg, 09.02.1995 - 2 U (Lw) 3/94

    Ersatzleistung wegen Pflichtverletzung zur ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung;

  • OLG Rostock, 14.01.1997 - 12 U (Lw) 4/96

    Kreispachtverträge: Schadensersatz wegen Verschlechterung der durch den Rat des

  • OLG Dresden, 14.12.1995 - 4 U 402/94
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