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   BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04   

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https://dejure.org/2004,8217
BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04 (https://dejure.org/2004,8217)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2004 - 4 StR 388/04 (https://dejure.org/2004,8217)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2004 - 4 StR 388/04 (https://dejure.org/2004,8217)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Bestehen einer vollen geistigen Behinderung; Strafrechtliche Bedeutung einer verminderten Einsichtsfähigkeit bei Fehlen der Einsichtsfähigkeit; Verurteilung entsprechend dem Entwicklungsstand eines ...

  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 19; ; StGB § 63; ; StGB § 67 b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65

    Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04
    Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04
    Die Schuld des Angeklagten wird hingegen nicht gemindert, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (vgl. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.).
  • BGH, 28.01.2005 - 2 StR 445/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen, Sachrügen); verminderte

    Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2004 - 2 StR 215/03 - und vom 4. November 2004 - 4 StR 388/04).
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