Rechtsprechung
BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 21 StGB
Schuldunfähigkeit (unzureichender Ausschluss des § 20 StGB bei Intelligenzminderung in Form der Imbezillität; Verhältnis zu § 21 StGB) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Bestehen einer vollen geistigen Behinderung; Strafrechtliche Bedeutung einer verminderten Einsichtsfähigkeit bei Fehlen der Einsichtsfähigkeit; Verurteilung entsprechend dem Entwicklungsstand eines ...
- Judicialis
StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 19; ; StGB § 63; ; StGB § 67 b
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 20 § 21
Folgen einer verminderten Einsichtsfähigkeit - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04
Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.). - BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90
Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen …
Auszug aus BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04
Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.). - BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94
Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04
Die Schuld des Angeklagten wird hingegen nicht gemindert, wenn er ungeachtet seiner erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit das Unrecht seines Tuns zum Tatzeitpunkt tatsächlich eingesehen hat (vgl. BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.). - BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 04.11.2004 - 4 StR 388/04
Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.).
- BGH, 28.01.2005 - 2 StR 445/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen, Sachrügen); verminderte …
Kann ein solcher Vorwurf nicht erhoben werden, greift § 20 StGB ein mit der Folge, daß eine Bestrafung ausscheidet (st. Rspr., vgl. BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; BGH, Beschlüsse vom 30. Juli 2004 - 2 StR 215/03 - und vom 4. November 2004 - 4 StR 388/04).