Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2009 - 2 StR 424/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7075
BGH, 04.11.2009 - 2 StR 424/09 (https://dejure.org/2009,7075)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2009 - 2 StR 424/09 (https://dejure.org/2009,7075)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2009 - 2 StR 424/09 (https://dejure.org/2009,7075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfen einer Revision als unbegründet wegen des Nichtvorliegens von Rechtsfehlern zum Nachteil der Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfen einer Revision als unbegründet wegen des Nichtvorliegens von Rechtsfehlern zum Nachteil der Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.2007 - 5 StR 335/06

    Urteil wegen Mordes gegen Jugendlichen aus Berlin bestätigt

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 424/09
    Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der auch für das Erziehungsbedürfnis bedeutsamen charakterlichen Haltung und des Persönlichkeitsbildes des Angeklagten, wie es in den festgestellten Taten zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH NStZ 2007, 522), namentlich für den von der Kammer besonders herausgestellten Umstand, dass sich der Angriff im Fall II. 2. der Urteilsgründe u. a. gegen einen an der vorangegangenen Auseinandersetzung völlig Unbeteiligten richtete.
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 424/09
    Ergänzend bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten A. W.: Bei der Bemessung der Jugendstrafe müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Erziehungsgedanke beachtet wird (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und 9; BGH StV 2009, 93).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 367/94

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen mangelnder Einbeziehung erzieherischer

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 424/09
    Ergänzend bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten A. W.: Bei der Bemessung der Jugendstrafe müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Erziehungsgedanke beachtet wird (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und 9; BGH StV 2009, 93).
  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 495/08

    BGH bestätigt Urteil gegen drei Jugendliche wegen Schlägerei bei Schülerparty in

    Auszug aus BGH, 04.11.2009 - 2 StR 424/09
    Ergänzend bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten A. W.: Bei der Bemessung der Jugendstrafe müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Erziehungsgedanke beachtet wird (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 und 9; BGH StV 2009, 93).
  • OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10

    Zuständigkeit der Jugendgerichte für die Verhängung einer vorbehaltenen

    Voraussetzung und Maßstab für Auswahl und Bemessung der Jugendstrafe ist, dass sie im konkreten Fall erzieherischen Zielen Rechnung zu tragen hat (BGH, Beschl. v. 04.11.2009 - 2 StR 424/09; Eisenberg, a.a.O., § 17 Rdn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht