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   BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13   

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https://dejure.org/2014,47691
BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13 (https://dejure.org/2014,47691)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2014 - II ZB 15/13 (https://dejure.org/2014,47691)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2014 - II ZB 15/13 (https://dejure.org/2014,47691)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, §§ 3 ff ZPO, § 511 Abs 2 ZPO
    Berufungsbeschwer im Prozess auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die Ausschließung der Komplementär-GmbH aus einer GmbH & Co. KG

  • IWW

    §§ 3, ... 9 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 3 ZPO, §§ 3 ff. ZPO, § 511 ZPO, § 9 ZPO, § 511 Abs. 4 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 3 ff., 511 Abs. 2
    Interesse eines Gesellschafters an Nichtigerklärung eines Ausschließungsbeschlusses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines mit der Geschäftsführung beauftragten und am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligten Gesellschafters einer Komplementär-GmbH bzgl. Geschäftsführungsvergütung und Haftungsvergütung; Wert des Interesses eines Gesellschafters an der Nichtigerklärung des ...

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Streitwert für Klage eines nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers gegen seinen Ausschluss in Höhe seiner Vergütung

  • rewis.io

    Berufungsbeschwer im Prozess auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die Ausschließung der Komplementär-GmbH aus einer GmbH & Co. KG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3; ZPO § 511 Abs. 2
    Ausschluss eines mit der Geschäftsführung beauftragten und am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligten Gesellschafters einer Komplementär-GmbH bzgl. Geschäftsführungsvergütung und Haftungsvergütung; Wert des Interesses eines Gesellschafters an der Nichtigerklärung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Berufungsbeschwer im Prozess auf Nichtigerklärung eines Beschlusses über die Ausschließung der Komplementär-GmbH aus einer GmbH & Co. KG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streitwertfestsetzung: Wirtschaftliches Interesse des Gesellschafters an der Nichtigerklärung eines Ausschließungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschluss der Komplementär-GmbH aus der GmbH & Co. KG - und die wirtschaftlichen Interessen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Wert der Klage des Gesellschafters einer Komplementär-GmbH gegen einen Ausschließungsbeschluss der Gesellschaft

  • Jurion (Kurzinformation)

    Wert des Interesses eines Gesellschafters an der Nichtigerklärung des Ausschließungsbeschlusses

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wert der Klage eines Gesellschafters einer Personen- oder Personenhandelsgesellschaft gegen einen Ausschließungsbeschluss

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    VVG §§ 61, 62, 63
    Ausschließung, Ausschluss, Einlage, Geschäftsführungsbefugnis, Kommanditgesellschaft, Komplementär-GmbH

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 15
  • ZIP 2015, 424
  • MDR 2015, 411
  • WM 2015, 380
  • DB 2015, 485
  • NZG 2015, 321
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.04.1987 - II ZR 101/86

    Rechtsfolgen der für den Geschäftspartner nicht erkennbaren Umwandlung einer

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
    Mit der Gesellschafterstellung ist es ohne weiteres vereinbar, dass ein Gesellschafter keine Einlage erbringt, am Gewinn und Verlust sowie am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt ist, sich sein Beitrag vielmehr auf die Geschäftsführung und seine Beteiligung am Geschäftsergebnis auf einen bestimmten Betrag beschränkt (vgl. nur BGH, Urteil vom 6. April 1987 - II ZR 101/86, ZIP 1987, 909, 910 f.; K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl., § 47 III 1 b, S. 1381 f.; Roth in Baumbach/Hopt, HGB, 36. Aufl., § 120 Rn. 23), wie es hier bei der Beteiligung der Klägerin an der Beklagten der Fall ist.
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 340/06

    Tierhaltung in Mietwohnung

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
    c) Angesichts dessen kommt es nicht mehr darauf an, dass das Berufungsgericht es von seinem Rechtsstandpunkt aus verfahrensfehlerhaft unterlassen hat, die Entscheidung nach § 511 Abs. 4 ZPO nachzuholen (st. Rspr. seit BGH, Urteil vom 14. November 2007 - VIII ZR 340/06, NJW 2008, 218 Rn. 12).
  • BGH, 08.12.2008 - II ZR 39/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens bei

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
    a) Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend gesehen, dass sich der Wert der Klage eines Gesellschafters gegen einen Ausschließungsbeschluss nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel nach dem Wert seiner Beteiligung an der Gesellschaft, also nach dem Wert des Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteils des ausgeschlossenen Gesellschafters richtet (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - II ZR 39/08, NZG 2009, 518 Rn. 2; Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 29/13, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 59/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer Klage des

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
    Dabei wird das Interesse eines Gesellschafter-Geschäftsführers, weiterhin Geschäftsführer der Gesellschaft zu sein und damit die Lenkungs- und Leitungsmacht in der Hand zu behalten, durch den Wert seines Gesellschaftsanteils begrenzt, mit anderen Worten, das Interesse des sich gegen seinen Ausschluss wehrenden Gesellschafter-Geschäftsführers liegt nicht deshalb über dem Wert seines Geschäftsanteils, weil er gleichzeitig die Geschäftsführerfunktion ausübt bzw. ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - II ZR 127/10, NZG 2011, 911; Beschluss vom 2. März 2009 - II ZR 59/08, GmbHR 2009, 995 Rn. 3, 4).
  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 263/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kann die gesellschafterliche Geschäftsführungsbefugnis nicht ohne Gesellschaftsanteil einem Dritten übertragen werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 8. Februar 2011 - II ZR 263/09, BGHZ 188, 233 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 28.06.2011 - II ZR 127/10

    Nichtzulassung der Revision: Beschwer im Rechtsstreit gegen einen Beschluss über

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
    Dabei wird das Interesse eines Gesellschafter-Geschäftsführers, weiterhin Geschäftsführer der Gesellschaft zu sein und damit die Lenkungs- und Leitungsmacht in der Hand zu behalten, durch den Wert seines Gesellschaftsanteils begrenzt, mit anderen Worten, das Interesse des sich gegen seinen Ausschluss wehrenden Gesellschafter-Geschäftsführers liegt nicht deshalb über dem Wert seines Geschäftsanteils, weil er gleichzeitig die Geschäftsführerfunktion ausübt bzw. ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - II ZR 127/10, NZG 2011, 911; Beschluss vom 2. März 2009 - II ZR 59/08, GmbHR 2009, 995 Rn. 3, 4).
  • BGH, 23.01.2013 - XII ZB 167/11

    FamFG § 117 Abs. 5; ZPO §§ 233

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 4; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 4).
  • BGH, 25.09.2013 - XII ZB 200/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
    Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 4; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 4).
  • BGH, 24.06.2014 - II ZR 29/13

    Glaubhaftmachung einer Beschwer i.H.v. 20.000 Euro gem. § 26 Nr. 8 EGZPO bei

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - II ZB 15/13
    a) Das Berufungsgericht hat zwar zutreffend gesehen, dass sich der Wert der Klage eines Gesellschafters gegen einen Ausschließungsbeschluss nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Regel nach dem Wert seiner Beteiligung an der Gesellschaft, also nach dem Wert des Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteils des ausgeschlossenen Gesellschafters richtet (vgl. nur BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - II ZR 39/08, NZG 2009, 518 Rn. 2; Beschluss vom 24. Juni 2014 - II ZR 29/13, juris Rn. 4).
  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 8/14

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des Ausschlusses

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - II ZB 15/13, ZIP 2015, 424 Rn. 5; Beschluss vom 25. September 2013 - XII ZB 200/13, NJW 2014, 77 Rn. 4; Beschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 167/11, NJW-RR 2013, 1010 Rn. 4).
  • BGH, 17.11.2015 - II ZB 28/14

    Zuständigkeits- und Rechtmittelstreitwert einer Auskunftsklage

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts verletzt die Klägerin in ihrem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), das es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - II ZB 15/13, ZIP 2015, 424 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 21.07.2020 - II ZB 26/19

    Zurückweisung einer von sämtlichen Gesellschaftern einer

    Dies liegt indes daran, dass das Recht der Personalhandelsgesellschaften von dem Grundsatz beherrscht wird, dass die gesetzliche (organschaftliche) Vertretungsbefugnis nur einem Gesellschafter und nicht einem Dritten zustehen kann (BGH, Urteil vom 11. Juli 1960 - II ZR 260/59, BGHZ 33, 105, 108 f.; Urteil vom 22. Januar 1962 - II ZR 11/61, BGHZ 36, 292, 295; Urteil vom 25. Mai 1964 - II ZR 42/62, BGHZ 41, 367, 369; Urteil vom 5. Oktober 1981 - II ZR 203/80, ZIP 1982, 578, 581; Beschluss vom 4. November 2014 - II ZB 15/13, ZIP 2015, 424 Rn. 9).
  • BGH, 07.11.2018 - IV ZR 238/17

    Begründetheit einer Gegenvorstellung über die Herabsetzung des Gegenstandswerts

    Daher ist es sachgerecht, für den Wert des Interesses des Klägers, nicht in seiner Verfügungsmacht begrenzt zu werden, auf den vollen Verkehrswert der seiner Verfügungsbefugnis unterliegenden Geschäftsanteile abzustellen (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 4. November 2014 - II ZB 15/14, ZIP 2015, 424 Rn. 7; vom 24. Juni 2014 - II ZR 29/13, juris Rn. 2; Zöller/Herget, ZPO 32. Aufl. § 3 Rn. 16 Stichwort "Gesellschaft"; Kurpat in Schneider/Herget, Streitwertkommentar 14. Aufl. Rn. 2588 m.w.N.).
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