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   BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15   

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https://dejure.org/2015,36636
BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15 (https://dejure.org/2015,36636)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2015 - XII ZR 6/15 (https://dejure.org/2015,36636)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2015 - XII ZR 6/15 (https://dejure.org/2015,36636)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1573 Abs 2 BGB, § 1578 BGB
    Aufstockungsunterhalt: Unterbrechung der "Unterhaltskette" durch vorübergehende Arbeitslosigkeit

  • IWW

    Art. 111 Abs. 1 FGG-RG, § ... 1578 b BGB, § 1573 Abs. 2 BGB, § 1578 BGB, §§ 1571, 1572, 1573 Abs. 1 BGB, § 1573 Abs. 3, Abs. 4 BGB, § 1569 BGB, § 1573 Abs. 3 BGB, §§ 1570 bis 1572, 1575 BGB, § 1573 Abs. 4 BGB, § 1573 Abs. 5 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirkung einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen auf die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt; Durchschlagen einer nicht vorwerfbaren nachehelichen Arbeitslosigkeit aufseiten des Unterhaltspflichtigen auf das Maß des Unterhalts; Absinken ...

  • rewis.io

    Aufstockungsunterhalt: Unterbrechung der "Unterhaltskette" durch vorübergehende Arbeitslosigkeit

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Familienrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573; BGB § 1578
    Wirkung einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen auf die "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt; Durchschlagen einer nicht vorwerfbaren nachehelichen Arbeitslosigkeit aufseiten des Unterhaltspflichtigen auf das Maß des Unterhalts; Absinken ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufstockungsunterhalt - und die vorübergehende Arbeitslosigkeit des Unterhaltspflichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung von Aufstockungsunterhalt in Altfällen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufstockungsunterhalt durch vorübergehende Arbeitslosigkeit und die Unterhaltskette

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Unterbrechung der Unterhaltskette beim Aufstockungsunterhalt durch vorübergehende Arbeitslosigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Unterbrechung der "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt durch vorübergehende Arbeitslosigkeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Unterbrechung der "Unterhaltskette" beim Aufstockungsunterhalt durch vorübergehende Arbeitslosigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt: Pflicht zur Leistung von Aufstockungsunterhalt nach temporärer Arbeitslosigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 153
  • MDR 2016, 91
  • DNotZ 2016, 299
  • FamRZ 2016, 203
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZR 211/02

    Voraussetzungen des Aufstockungsunterhalts; Berechnung des unterhaltsrelevanten

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    Der Senat hat indessen mehrfach betont, dass auch der Anspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB gesetzessystematisch an die Wahrung von Einsatzzeiten geknüpft sein muss, weil die in § 1573 Abs. 3 und Abs. 4 BGB enthaltenen Regelungen nicht verständlich wären, wenn für den Anspruch auf (originären) Aufstockungsunterhalt nicht ein zeitlicher Zusammenhang mit der Scheidung bestehen müsste (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817, 1819 und vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 389/81 - FamRZ 1983, 886).

    Ist dies der Fall, kommt es nicht darauf an, ob der Unterhaltsberechtigte seinen Anspruch sofort zur Zeit der Scheidung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt geltend macht (vgl. Senatsurteil BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817, 1819).

    Soweit sich das Gesetz demgegenüber nicht zum Arbeitsmarktrisiko des Unterhaltspflichtigen verhält, kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass auch dieses in die alleinige Sphäre des Unterhaltsberechtigten fallen soll (vgl. auch Büttner FamRZ 2005, 1899 f.).

  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 374/11

    Abänderung des Ehegattenunterhalts: Abänderung eines titulierten

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    Wird bei einem durch Vergleich titulierten Unterhalt ein erstes Abänderungsbegehren des Unterhaltspflichtigen in vollem Umfange zurückgewiesen, ist der Unterhaltspflichtige mit seinem erneuten Abänderungsbegehren der Beschränkung durch die Präklusionsvorschriften ausgesetzt, deren Reichweite sich aus der Wirkung der Rechtskraft der ersten Abänderungsentscheidung ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Mai 2013 - XII ZB 374/11 - FamRZ 2013, 1215 Rn. 16 ff.; Wendl/Schmitz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 10 Rn. 254).

    Die Rechtskraft einer im ersten Abänderungsverfahren ergangenen ablehnenden gerichtlichen Entscheidung gebietet es, die im zweiten Abänderungsverfahren vorgebrachten Gründe, mit denen der Unterhaltsverpflichtete eine erneute Entscheidung über denselben Verfahrensgegenstand anstrebt, zunächst daran zu messen, ob veränderte Umstände vorliegen (Senatsbeschluss vom 29. Mai 2013 - XII ZB 374/11 - FamRZ 2013, 1215 Rn. 18).

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01

    Umfang der Revisionszulassung

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    (1) Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass sowohl ein nicht vorwerfbarer nachehelicher Einkommensrückgang als auch eine nicht vorwerfbare nacheheliche Arbeitslosigkeit aufseiten des Unterhaltspflichtigen für die ehelichen Lebensverhältnisse prägend sind und daher bereits auf das Maß des Unterhalts durchschlagen (vgl. Senatsurteile BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 24 und BGHZ 153, 358 = FamRZ 2003, 590, 591 f.).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis zum 31. August 2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 9 f.).
  • BGH, 17.09.2003 - XII ZR 184/01

    Verhältnis der Unterhaltstatbestände

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    Dieser Regelung liegt der Gedanke zu Grunde, dass derjenige Ehegatte, dessen Unterhalt durch eine Erwerbstätigkeit nachhaltig gesichert ist, auf eine nachwirkende eheliche Solidarität später nicht mehr zurückgreifen können, sondern alle Folgen der noch ungewissen künftigen Entwicklung - insbesondere das Arbeitsmarktrisiko - allein tragen soll (vgl. Senatsurteil vom 17. September 2003 - XII ZR 184/01 - FamRZ 2003, 1734, 1736).
  • BGH, 15.10.2003 - XII ZR 65/01

    Erwerbsobliegenheit von Beamten und Soldaten nach Eintritt in den vorgezogenen

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    Andererseits kann es aber nicht in Frage stehen, dass auch die erneute Aufnahme einer Berufstätigkeit durch den zuvor arbeitslos gewesenen Unterhaltspflichtigen bei Fortbestand der Ehe deren Verhältnisse geprägt hätte, zumal ein voll erwerbsfähiger Unterhaltspflichtiger dadurch seiner Erwerbsobliegenheit gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehegatten nachkommt (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 15. Oktober 2003 - XII ZR 65/01 - FamRZ 2004, 254, 255).
  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 151/09

    Nachehelicher Unterhalt: Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Bemessung

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    (1) Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass sowohl ein nicht vorwerfbarer nachehelicher Einkommensrückgang als auch eine nicht vorwerfbare nacheheliche Arbeitslosigkeit aufseiten des Unterhaltspflichtigen für die ehelichen Lebensverhältnisse prägend sind und daher bereits auf das Maß des Unterhalts durchschlagen (vgl. Senatsurteile BGHZ 192, 45 = FamRZ 2012, 281 Rn. 24 und BGHZ 153, 358 = FamRZ 2003, 590, 591 f.).
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    a) Wurde ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB nach der Veröffentlichung des Senatsurteils vom 12. April 2006 (XII ZR 240/03 - FamRZ 2006, 1006) durch Urteil - gegebenenfalls auch in Abänderung eines zuvor geschlossenen Prozessvergleichs - festgelegt, so ergibt sich weder aus der anschließenden Senatsrechtsprechung noch aus dem Inkrafttreten des § 1578 b BGB am 1. Januar 2008 eine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse.
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 205/08

    Anspruch auf Aufstockungsunterhalt: Abänderungsklage wegen Änderung der

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    Das gilt auch dann, wenn aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind, die von dem unterhaltsberechtigten Ehegatten betreut wurden (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2011 - XII ZR 159/09 - FamRZ 2012, 288 Rn. 39 und vom 29. September 2010 - XII ZR 205/08 - FamRZ 2010, 1884 Rn. 30 ff.).
  • BGH, 01.06.1983 - IVb ZR 389/81

    Begriff der Ehe von langer Dauer; Berücksichtigung der Ehedauer bis zur

    Auszug aus BGH, 04.11.2015 - XII ZR 6/15
    Der Senat hat indessen mehrfach betont, dass auch der Anspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB gesetzessystematisch an die Wahrung von Einsatzzeiten geknüpft sein muss, weil die in § 1573 Abs. 3 und Abs. 4 BGB enthaltenen Regelungen nicht verständlich wären, wenn für den Anspruch auf (originären) Aufstockungsunterhalt nicht ein zeitlicher Zusammenhang mit der Scheidung bestehen müsste (vgl. Senatsurteile BGHZ 163, 84 = FamRZ 2005, 1817, 1819 und vom 1. Juni 1983 - IVb ZR 389/81 - FamRZ 1983, 886).
  • BGH, 07.12.2011 - XII ZR 159/09

    Nachehelicher Unterhalt: Präklusionswirkung eines eine Abänderungsklage

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZR 138/08

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer nach der Scheidung erhaltenen

  • BGH, 15.11.2017 - XII ZB 503/16

    Nachehelicher Unterhalt: Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des

    Unter Umständen können die wirtschaftlichen Verhältnisse auch für weitere Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs bedeutsam sein, so etwa für das Bestehen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt nach § 1573 Abs. 2 BGB (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - XII ZR 6/15 - FamRZ 2016, 203 Rn. 14 und Senatsbeschluss vom 11. November 2015 - XII ZB 7/15 - FamRZ 2016, 199 Rn. 14 f.).
  • BGH, 11.11.2015 - XII ZB 7/15

    Verfahren auf Trennungsunterhalt: Aufstockungsunterhalt wegen Vorwegabzugs des

    In beiden Fällen werden die ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern geprägt und muss der betreuende Ehegatte bei der Unterhaltsbemessung nach Quoten im Ergebnis wirtschaftlich mittragen, dass sich das für den Lebensbedarf der Ehegatten verfügbare Einkommen durch den Kindesunterhalt vermindert (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 1565 f.; zum Einsatzzeitpunkt für den Aufstockungsunterhalt nach Wegfall der Kindesunterhaltsverpflichtung vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - XII ZR 6/15 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Denn dieser knüpft lediglich an das höhere Einkommen eines Ehegatten an und hat eine Beibehaltung des ehelichen Lebensstandards zum Ziel (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2015 - XII ZR 6/15 - zur Veröffentlichung bestimmt; Staudinger/Verschraegen BGB [2014] § 1573 Rn. 58 ff.), während eine Abweichung davon einer etwaigen Herabsetzung des (nachehelichen) Unterhalts gemäß § 1578 b Abs. 1 BGB vorbehalten bleibt.

  • OLG Frankfurt, 05.02.2020 - 4 UF 249/16

    1. Die gerichtliche Geltendmachung von Unterhalt durch den Unterhaltsberechtigten

    Der Antragsgegner weist zwar zutreffend darauf hin, dass Voraussetzung eines nachehelichen Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt das allenfalls durch eine vorübergehende Leistungsunfähigkeit des Unterhaltspflichtigen unterbrochene durchgängige Bestehen eines Unterhaltsanspruchs ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung ist (vgl. Palandt/Brudermüller, BGB, 79. Aufl. 2020, § 1573, Rdnr. 16 unter Verweis auf BGH, FamRZ 2016, 203; FamRZ 2005, 1817).
  • OLG Koblenz, 19.02.2016 - 13 WF 22/16

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt mehr

    Der Bundesgerichtshof hat indessen mehrfach betont, dass auch der Anspruch nach § 1573 Abs. 2 BGB gesetzessystematisch an die Wahrung von Einsatzzeiten geknüpft sein muss, weil die in § 1573 Abs. 3 und Abs. 4 BGB enthaltenen Regelungen ansonsten nicht verständlich wären (vgl. BGH FamRZ 2016, 203 ).
  • OLG Saarbrücken, 04.07.2016 - 6 WF 64/16

    Familiensache: Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag auf Zahlung

    Die für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung entfällt (u.a.) dann nicht, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst nur an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen gescheitert war, aber ansonsten latent bestanden hat, weil in der Ehe ein deutliches Einkommensgefälle angelegt gewesen ist, das im Zeitpunkt der Scheidungsrechtskraft lediglich deshalb nicht zu einem nachehelichen Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten geführt hat, weil der Unterhaltspflichtige in erheblichem Umfang ehebedingte Schulden bedient hat (Anschluss BGH, 4. November 2015, XII ZR 6/15, FamRZ 2016, 203; 2. Juni 2010, XII ZR 138/08, FamRZ 2010, 1311 und 17. September 2003, XII ZR 184/01, FamRZ 2003, 1734).(Rn.4).

    Im rechtlichen Ausgangspunkt hat das Familiengericht zwar zutreffend und insoweit mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Einklang stehend (BGH FamRZ 2016, 203; 2010, 1311; 2003, 1734) hierzu im angegriffenen Beschluss angenommen, dass die für einen Unterhaltsanspruch im streitgegenständlichen Zeitraum erforderliche Unterhaltskette seit Rechtskraft der Scheidung (u.a.) nicht entfällt, wenn der Unterhaltsanspruch zunächst an der Leistungsfähigkeit des Pflichtigen gescheitert war.

  • OLG Koblenz, 17.12.2019 - 9 WF 815/19

    Auswirkungen des Erhalts einer Erwerbsminderungsrente auf einen Anspruch auf

    Das Erfordernis der lückenlosen "Unterhaltskette" gebietet, dass die tatbestandsspezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Unterhaltsnorm ohne Unterbrechung vorgelegen haben müssen (vgl. BGH, FamRZ 2016, 203, 204, Rdnr. 17).
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