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   BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20   

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https://dejure.org/2020,36498
BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20 (https://dejure.org/2020,36498)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2020 - 6 StR 41/20 (https://dejure.org/2020,36498)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2020 - 6 StR 41/20 (https://dejure.org/2020,36498)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG
    Grundsatz der Spezialität (Anwendbarkeit auf Fälle aufeinanderfolgender Übergaben durch verschiedene Mitgliedstaaten, zwischen denen der Angeklagte freiwillig das Bundesgebiet verlassen hat; Fall Madeleine McCann)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung; Möglichkeit zur Berufung auf den Spezialitätsschutz i.S.d. § 83h Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 IRG

  • rewis.io

    Spezialitätsschutz bei Europäischem Haftbefehl: Fall des freiwilligen Verlassens des deutschen Staatsgebietes nach vorangegangener Übergabe aufgrund eines ersten Europäischen Haftbefehls und anschließender erneuter Übergabe des Angeklagten aufgrund eines zweiten ...

  • bghst-wolterskluwer

    IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1
    Spezialitätsschutz nach § 83h IRG bei mehreren Übergaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit räuberischer Erpressung; Möglichkeit zur Berufung auf den Spezialitätsschutz i.S.d. § 83h Abs. 1 Nr. 1 , Abs. 2 IRG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung einer 72-Jährigen in Portugal rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwei Europäische Haftbefehle - und der Spezialitätsschutz

  • lto.de (Pressebericht, 20.11.2020)

    Fall Maddie: Verdächtiger bleibt im Gefängnis

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Angeklagter u.a. wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 65, 150
  • NJW 2021, 2817
  • StV 2021, 641
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 24.09.2020 - C-195/20

    Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme gegenüber einer Person, gegen die ein erster

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
    Ist Art. 27 Abs. 2, 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1, RBEuHB) in der durch den Rahmenbeschluss 2009/299/JI des Rates vom 26. Februar 2009 geänderten Fassung (ABl. L 81 vom 27. März 2009, S. 24) dahin auszulegen, dass der Grundsatz der Spezialität einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme wegen einer vor der Übergabe begangenen anderen Handlung als derjenigen, die der Übergabe zugrunde liegt, dann nicht entgegensteht, wenn die Person das Hoheitsgebiet des Ausstellungsmitgliedstaates nach der Übergabe freiwillig verlassen hat, später von einem anderen Vollstreckungsmitgliedstaat aufgrund eines neuen Europäischen Haftbefehls abermals in das Hoheitsgebiet des Ausstellungsmitgliedstaates übergeben worden ist und der zweite Vollstreckungsmitgliedstaat die Zustimmung zur Verfolgung, Verurteilung und Vollstreckung wegen dieser anderen Handlung erteilt hat? (2) Mit Urteil vom 24. September 2020 (Rechtssache C-195/20 PPU) hat der Gerichtshof auf das Vorabentscheidungsersuchen hin für Recht erkannt:.

    Verlässt nämlich der Angeklagte nach einer Übergabe aufgrund eines europäischen Haftbefehls freiwillig das deutsche Staatsgebiet, bildet bei einer nachfolgenden Übergabe aufgrund eines weiteren von einer deutschen Strafverfolgungsbehörde ausgestellten Europäischen Haftbefehls allein letzterer den Rahmen für einen möglichen Spezialitätsschutz im Sinne von § 83h Abs. 1 Nr. 1 IRG (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2020, C-195/20 PPU Rn. 41; BeckOK-StPO/Inhofer, 37. Ed., IRG § 83h Rn. 10).

    Ebenso wie Art. 27 Abs. 2 RBEuHB stellt die Bestimmung auf "die Übergabe' im grammatikalischen Singular ab (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2020, C-195/20 PPU Rn. 37).

    Demgemäß bezieht sich der Spezialitätsgrundsatz auf die Vollstreckung eines bestimmten Europäischen Haftbefehls (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2020, C-195/20 PPU Rn. 38).

    Diese Befugnisse sind aber Ausnahmen von dem in Art. 1 Abs. 2 RBEuHB niedergelegten Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Strafverfolgung und der strafrechtlichen Urteile sowie der daraus folgenden Verpflichtung der Mitgliedstaaten, grundsätzlich jeden Europäischen Haftbefehl zu vollstrecken (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2020, C-195/20 PPU Rn. 33).

    Sie dürfen insbesondere nicht in einer Weise interpretiert werden, die zu einer Vereitelung des mit dem Rahmenbeschluss verfolgten Ziels führen würde, die Übergaben zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu beschleunigen, um einen unionsweiten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen (vgl. EuGH, Urteile vom 24. September 2020, C-195/20 PPU Rn. 35; vom 28. Juni 2012 - C-192/12 PPU, West, Rn. 53).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Angeklagte nach Vollstreckung der Strafe aus dem dem ersten Europäischen Haftbefehl zugrunde liegenden Verfahren den ersuchenden Mitgliedstaat freiwillig verlassen hat (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2020, C-195/20 PPU Rn. 43).

    Denn gegenüber der Auslieferung ist die Übergabe nach RBEuHB das wirksamere und einfachere System (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2020, C-195/20 PPU, Rn. 31, 32).

    Mit der nachträglichen Zustimmung der italienischen Behörden zur Verfolgung der gegenständlichen Tat nach § 83h Abs. 2 Nr. 5 IRG ist der Angeklagte des Spezialitätsschutzes verlustig gegangen (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2020, C-195/20 PPU Rn. 43, 44).

  • BGH, 21.04.2020 - 6 StR 41/20

    Antrag auf Eilvorabentscheidungsverfahren (Spezialitätsvorbehalt; Europäischer

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
    (1) Im Blick darauf, dass mit § 83h Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 IRG die Regelungen betreffend die Spezialität im RBEuHB (Art. 27 Abs. 2, 3 RBEuHB) inhaltsgleich in nationales Recht umgesetzt sind (vgl. BTDrucks. 15/1718, S. 24, 25), hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Union mit Beschluss vom 21. April 2020 (6 StR 41/20, NStZ-RR 2020, 228) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:.

    Auf die Frage, ob der Spezialitätsschutz aus der ersten Übergabe in jedem Fall bereits durch freiwilliges Verlassen des Bundesgebiets erlischt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. April 2020 - 6 StR 41/20, NStZ-RR 2020, 228, 229), kommt es vorliegend nicht mehr an.

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
    Der Senat hat die vom Landgericht nur im Rahmen der Urteilsgründe vorgenommene Anrechnung der vom Angeklagten zur Erfüllung einer Bewährungsauflage erbrachten gemeinnützigen Leistungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe (UA S. 41) - wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381) - in die Urteilsformel aufgenommen (§ 354 Abs. 1 StPO analog).
  • OLG Braunschweig, 26.08.2019 - 1 Ws 154/19

    Prüfung des Spezialitätsgrundsatzes bei Hinderung der Haftvollstreckung; Verlust

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
    Das bedeutet jedoch nicht, dass bei Übergaben in solchen Fällen die Spezialität fortbesteht (zutreffend OLG Braunschweig, Beschluss vom 26. August 2019 - 1 Ws 154/19; aM OLG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 Ws 77/19).
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
    aa) Grundsätzlich erschöpft sich der Spezialitätsschutz in den Fällen der Übergabe nach dem Rahmenbeschluss 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190 vom 18. Juli 2002, S. 1; im Folgenden: RBEuHB) - anders als bei der Auslieferung - zwar in der die Vollstreckung hindernden Wirkung (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - C88/08, Leymann und Pustovarov, NStZ 2010, 35, 39, Rn. 73).
  • BGH, 20.10.2016 - 3 StR 245/16

    Vollstreckungshindernis wegen Nichtbeachtung des auslieferungsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
    In diesen Fällen würde der Spezialitätsschutz bei Übergaben nach RBEuHB bereits die Ausurteilung der Gesamtstrafe verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116, 117; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16, NStZ-RR 2017, 28; Urteil vom 28. August 2019 - 2 StR 25/19).
  • BGH, 28.08.2019 - 2 StR 25/19

    Grundsatz der Spezialität (Folgen der Nichtbeachtung)

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
    In diesen Fällen würde der Spezialitätsschutz bei Übergaben nach RBEuHB bereits die Ausurteilung der Gesamtstrafe verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116, 117; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16, NStZ-RR 2017, 28; Urteil vom 28. August 2019 - 2 StR 25/19).
  • BGH, 16.11.2016 - 2 StR 246/16

    Mittäterschaft (Täterschaft bei Handlungen allein im Vorbereitungsstadium);

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
    In diesen Fällen würde der Spezialitätsschutz bei Übergaben nach RBEuHB bereits die Ausurteilung der Gesamtstrafe verhindern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 246/16, NStZ-RR 2017, 116, 117; vom 20. Oktober 2016 - 3 StR 245/16, NStZ-RR 2017, 28; Urteil vom 28. August 2019 - 2 StR 25/19).
  • EuGH, 28.06.2012 - C-192/12

    West

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20
    Sie dürfen insbesondere nicht in einer Weise interpretiert werden, die zu einer Vereitelung des mit dem Rahmenbeschluss verfolgten Ziels führen würde, die Übergaben zwischen den Justizbehörden der Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu beschleunigen, um einen unionsweiten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen (vgl. EuGH, Urteile vom 24. September 2020, C-195/20 PPU Rn. 35; vom 28. Juni 2012 - C-192/12 PPU, West, Rn. 53).
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