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   BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20   

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https://dejure.org/2020,40144
BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20 (https://dejure.org/2020,40144)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2020 - XII ZB 230/20 (https://dejure.org/2020,40144)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2020 - XII ZB 230/20 (https://dejure.org/2020,40144)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vergleichbarkeit einer Ausbildung (hier: "Fernstudium Rechtswirt/in (FSH)" mit einer Hochschulausbildung i.S.v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG

  • rewis.io

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung zum Rechtswirt bei einer Fachakademie mit einem Hochschulstudium bei geringerem zeitlichen Umfang

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 3 Nr. 2
    Die Vergleichbarkeit einer Ausbildung (hier: "Fernstudium Rechtswirt/in (FSH)" bei der Fachakademie Saar für Hochschulbildung) mit einer Hochschulausbildung iSv §

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Rechtswirt als Berufsbetreuer - und die Betreuervergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einem Hochschulstudium ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei Fernstudium Rechtsfachwirt

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 3
    Zur Frage, ob die Weiterbildung zur Rechtswirtin im Wege des Fernstudiums ("Fernstudium Rechtswirt/in (FSH)") die Betreuervergütung nach Vergütungstabelle C (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG) rechtfertigt, oder ob sich die Vergütung nach Vergütungstabelle B (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG) ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 125
  • FamRZ 2021, 306
  • Rpfleger 2021, 277
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 162/17

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20
    Die Vergleichbarkeit einer Ausbildung (hier: "Fernstudium Rechtswirt/in (FSH)" bei der Fachakademie Saar für Hochschulbildung) mit einer Hochschulausbildung i.S.v. § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG in der ab 27. Juli 2019 geltenden Fassung kann bereits am geringen zeitlichen Umfang (hier: 640 bis 860 Stunden) scheitern (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17, MDR 2017, 1149).

    Mit Blick auf diesen gegenüber einem (Fach-)Hochschulstudium wesentlich geringeren zeitlichen Umfang der Ausbildung fehlt es bereits deshalb an einer Vergleichbarkeit, ohne dass es auf weitere Umstände ankommt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 162/17 - MDR 2017, 1149 Rn. 6).

  • BGH, 04.12.2019 - XII ZB 338/19

    Zur Frage, ob die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen mit einer

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20
    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 338/19 - FamRZ 2020, 448 Rn. 11 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 243/17 - FamRZ 2018, 136 Rn. 13 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 338/19 - FamRZ 2020, 448 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 12.04.2017 - XII ZB 86/16

    Vergütung des Berufsbetreuers: Abgeschlossene Fortbildung zum "Zertifizierten

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ergibt sich auch nichts Anderes aus dem vom Senat entschiedenen Fall der Fortbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" an der Technischen Hochschule Deggendorf (vgl. Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900).

    Zwar hat der Senat in dieser Entscheidung die tatrichterliche Würdigung gebilligt, wonach bei der Ausbildung zum "Zertifizierten Betreuer - Curator de jure" mit 90 ECTS (2.700 Stunden) bei einer Ausbildungsdauer von vier Semestern die zeitliche Abweichung nicht so gewichtig ist, weil die Ausbildung andere Kriterien erfüllte, die für die Vergleichbarkeit mit einem Hochschulstudium kennzeichnend sind (Senatsbeschluss vom 12. April 2017 - XII ZB 86/16 - NJW-RR 2017, 900 Rn. 15).

  • BGH, 31.05.2017 - XII ZB 590/16

    Erhöhte Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit des Fernkurses

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20
    b) Da im vorliegenden Fall bereits der zeitliche Aufwand der von der Betreuerin absolvierten Ausbildung so erheblich hinter dem einer (Fach-)Hochschulausbildung zurückbleibt, bedarf die von Rechtsbeschwerde aufgeworfene Frage, ob die Zulassungsvoraussetzungen einer Ausbildung ein taugliches Kriterium für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer (Fach-)Hochschulausbildung darstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2017 - XII ZB 590/16 - NJW-RR 2017, 965 Rn. 16 ff.), keiner Beantwortung.
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 243/17

    Betreuervergütung: Vergleichbarkeit der im Wege des sog. Kontaktstudiums

    Auszug aus BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20
    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (Senatsbeschlüsse vom 4. Dezember 2019 - XII ZB 338/19 - FamRZ 2020, 448 Rn. 11 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 243/17 - FamRZ 2018, 136 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20

    Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung

    Die unter dem bisherigen Recht geltenden Kriterien zur Bestimmung der Vergütung des Betreuers - wie die Qualifikation des Betreuers - sollten dabei aber ausdrücklich beibehalten werden (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 230/20 - juris Rn. 10).
  • BayObLG, 23.01.2024 - 102 VA 160/23

    Vergütungstabellen, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Abgeschlossene

    Weil bei der Einführung der entsprechenden Fallpauschalen durch Artikel 10 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 925) die bereits nach altem Recht maßgeblichen beruflichen und akademischen Qualifikationen übernommen worden sind, kann auf die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien zur Bewertung der Vergleichbarkeit zurückgegriffen werden (Felix in Toussaint, Kostenrecht, VBVG § 8 Rn. 1), auch soweit Entscheidungen zu § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG in der von 21. April 2005 bis 26. Juli 2019 geltenden Fassung ergangen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2020, XII ZB 230/20, NJOZ 2021, 129 Rn. 10).

    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2022, XII ZB 378/21, NJW-RR 2022, 866 Rn. 15; NJOZ 2021, 129 Rn. 10; Beschluss vom 12. April 2017, XII ZB 86/16, NJW-RR 2017, 900 Rn. 9 jeweils m. w. N.; BayObLG, Beschluss vom 6. Oktober 2023, 101 VA 153/23, juris Rn. 28).

    Dabei kann die Vergleichbarkeit der Ausbildung bereits an dem einem Hochschulstudium nicht ansatzweise vergleichbaren zeitlichen Umfang scheitern, ohne dass es auf weitere Umstände, wie etwa eine etwaige Vermittlung besonderer und für die Betreuung nutzbarer Kenntnisse durch die Ausbildung, ankäme (BGH NJOZ 2021, 129 Rn. 13 [dort: 640 bis 860 Stunden]).

  • BGH, 09.06.2021 - XII ZB 491/20

    Zur Frage, ob das erworbene Diplom für den gehobenen Polizeivollzugsdienst und

    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 230/20 - FamRZ 2021, 306 Rn. 10 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 230/20 - FamRZ 2021, 306 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20

    Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für

    Denn die durch das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung vom 22. Juni 2019 (BGBl. I S. 866) erfolgte Umstellung der Kombination von Stundensätzen und Stundenansätzen auf das Fallpauschalensystem hat zu keinen Änderungen dieser Grundsätze geführt, was aus dem insoweit unveränderten Gesetzeswortlaut und der gesetzgeberischen Begründung folgt (BT-Drucks. 19/8694 S. 24 f.; vgl. Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 230/20 - FamRZ 2021, 306 Rn. 10).
  • LG Hamburg, 04.05.2021 - 322 T 38/21

    Vergütung eines Berufsbetreuers mit Fernlehrgang zum "Berufsbetreuer mit

    Gemäß der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (Beschluss vom 28.08.2020 - 322 T 31/20) ist auch zu berücksichtigen, dass die vermittelten Inhalte hauptsächlich praxisbezogen sind und eine wissenschaftliche Orientierung nicht stattfindet; so eröffnen dem Betreuer die von ihm erworbenen Abschlüsse auch nicht die beruflichen Tätigkeitsfelder, die üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten sind, worauf der BGH abstellt (zuletzt in seinem Beschluss vom 04.11.2020 - XII ZB 230/20).
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