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   BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20   

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https://dejure.org/2021,44470
BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20 (https://dejure.org/2021,44470)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2021 - 6 StR 12/20 (https://dejure.org/2021,44470)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2021 - 6 StR 12/20 (https://dejure.org/2021,44470)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 331 Abs. 1 StGB; § 333 Abs. 1 StGB; § 31d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PartG; § 25 Abs. 3 PartG; § 17 StGB; § 60 StGB; § 264 StPO; § 52 StGB; Art. 6 EMRK
    Regensburger Parteispendenaffäre; Vorteilsannahme (Annahme von Vorteilen für die künftige Dienstausübung; anderer Aufgabenkreis zum Zeitpunkt der Tathandlung; Berücksichtigung des Grundsatzes der Wahlrechtsgleichheit: einschränkende Auslegung des Tatbestandes bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Oberbürgermeister - und die Spenden des Bauunternehmers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Parteispendenverfahren um Regensburger Ex-OB: BGH hebt Urteil gegen Joachim Wolbergs teilweise auf

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 282
  • NStZ-RR 2022, 70
  • StV 2022, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 437/21

    Strafaussetzung zur Bewährung (Kriminalprognose: kein allgemeines Wohlverhalten

    Mit dem - allein vergangenheitsbezogenen - Abheben auf die Verletzung von Erkundigungspflichten hat das Landgericht nicht bedacht, dass es für die Krimimalprognose (§ 56 Abs. 1 Satz 1 StGB) einzig darauf ankommt, ob ohne Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zu erwarten ist, dass der Täter sich in Zukunft und nicht nur während der Bewährungszeit nicht mehr strafbar machen wird; allgemeines Wohlverhalten wird hierfür nicht verlangt (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20 Rn. 119; Beschluss vom 15. April 2003 - 3 StR 91/03 Rn. 5; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 198; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 56 Rn. 6).

    Das Erfordernis einer "ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben" umfassenden günstigen Sozialprognose hat das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 (BGBl. I S. 645, 647) bereits mit Wirkung zum 1. April 1970 aufgegeben (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20 Rn. 119; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 198).

  • BGH, 26.01.2022 - 6 StR 633/21

    Strafaussetzung zur Bewährung: Berücksichtigung eines erstmaligen

    Die Strafkammer hat anknüpfend an die "Gefährlichkeitsprognose der Sachverständigen" eine positive "Sozialprognose" im Sinne des § 56 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20, Rn. 119; zur Gefährlichkeitsprognose nach § 63 StGB, BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 297/14) verneint und dabei zu Ungunsten des Angeklagten ausgeführt, dass aufgrund seiner Persönlichkeitsstörung sowie der ungünstigen sozialen Situation - ungeregelte Lebensführung, keine berufliche Perspektive - eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung von Gewaltstraftaten bestehe.
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 493/21

    Strafaussetzung (Kriminalprognose: Erörterungsmangel, Nichtberücksichtigung

    Die Strafkammer hat eine positive "Sozialprognose" (richtig: Kriminalprognose, vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2021 - 6 StR 12/20, Rn. 119) im Sinne des § 56 Abs. 1 StGB verneint und dabei zu Ungunsten des Angeklagten ausgeführt, dass er in Deutschland keinen festen Wohnsitz, keine Familie und keine Arbeitsstelle habe; ein geeigneter sozialer Empfangsraum, der ihn von Straftaten abhalten könnte, sei nicht vorhanden, zumal er ausreisepflichtig sei.
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