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BGH, 04.12.1967 - III ZR 157/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Veräußerung von Geschäftsanteilen einer GmbH - Anfechtung einer Genehmigungserklärung - Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.12.1967 - III ZR 157/65
Ein solcher hypothetischer Parteiwille wird aber regelmäßig anzunehmen sein, wenn durch das andere Rechtsgeschäft (hier: Widerruf einer Schenkung) derselbe wirtschaftliche Erfolg (hier: Rückübertragung des GmbH-Geschäftsanteils) erreicht wird oder werden soll (vgl. BGHZ 19, 269, 273 [BGH 15.12.1955 - II ZR 204/54] ; RGZ 110, 391). - RG, 06.04.1925 - V 353/24
Konversion
Auszug aus BGH, 04.12.1967 - III ZR 157/65
Ein solcher hypothetischer Parteiwille wird aber regelmäßig anzunehmen sein, wenn durch das andere Rechtsgeschäft (hier: Widerruf einer Schenkung) derselbe wirtschaftliche Erfolg (hier: Rückübertragung des GmbH-Geschäftsanteils) erreicht wird oder werden soll (vgl. BGHZ 19, 269, 273 [BGH 15.12.1955 - II ZR 204/54] ; RGZ 110, 391). - BGH, 23.05.1959 - V ZR 140/58
Widerruf einer gemischten Schenkung
Auszug aus BGH, 04.12.1967 - III ZR 157/65
Das gleiche gilt, soweit der Vorderrichter in dem Übertragungsvertrag vom 5. Juli 1962 eine mit Kauf gemischte Schenkung mit weit überwiegendem Schenkungscharakter gesehen hat, mit der Wirkung, daß - weil der Kaufanteil im Rahmen des Hilfsantrags des Klägers bestehen bleibe - eine Rückübertragung des ganzen Schenkgegenstandes (GmbH-Geschäftsanteil von nom. 3.500,- DM) nach § 531 BGB verlangt werden könne (vgl. hierzu BGHZ 30, 120).