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BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit einer Abhängigen, Blutschande und wegen Unzucht mit einem Kinde
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.04.1951 - 1 StR 92/51
Weitergabe eines durch Betrug erlangten Schecks an einen gutgläubigen Dritten …
Auszug aus BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68
Ob die Strafkammer sich in dem keinesfalls einfach gelagerten Fall bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin allein auf ihre eigene Sachkunde stützen oder sich außerdem der Hilfe eines Psychologen bedienen muß, wird sie auch unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) prüfen müssen (vgl. BGHSt 1, 92, 96; 10, 116) [BGH 10.11.1956 - 2 StR 468/56]. - BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68
Er ist dabei im allgemeinen nicht auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen, auch nicht bei kindlichen oder jugendlichen Zeugen, sofern nicht besondere Umstände die besondere Sachkunde eines Jugendpsychologen erfordern (vgl. BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH NJW 1961, 1636). - BGH, 10.11.1956 - 2 StR 468/56
Auszug aus BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68
Ob die Strafkammer sich in dem keinesfalls einfach gelagerten Fall bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin allein auf ihre eigene Sachkunde stützen oder sich außerdem der Hilfe eines Psychologen bedienen muß, wird sie auch unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) prüfen müssen (vgl. BGHSt 1, 92, 96; 10, 116) [BGH 10.11.1956 - 2 StR 468/56].
- BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
Auszug aus BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68
Ob die Strafkammer sich in dem keinesfalls einfach gelagerten Fall bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der einzigen Belastungszeugin allein auf ihre eigene Sachkunde stützen oder sich außerdem der Hilfe eines Psychologen bedienen muß, wird sie auch unter dem Gesichtspunkt der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) prüfen müssen (vgl. BGHSt 1, 92, 96; 10, 116) [BGH 10.11.1956 - 2 StR 468/56]. - BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60
Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter …
Auszug aus BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68
Das wäre er nur dann, wenn er sich zur Beweisfrage überhaupt nicht sachlich äußern könnte (vgl. BGHSt 14, 339, 342) [BGH 14.06.1960 - 1 StR 73/60]. - BGH, 20.06.1961 - 1 StR 211/61
Voraussetzungen bzw. Notwendigkeit der Zuziehung eines Jugendsachverständigen …
Auszug aus BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68
Er ist dabei im allgemeinen nicht auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen, auch nicht bei kindlichen oder jugendlichen Zeugen, sofern nicht besondere Umstände die besondere Sachkunde eines Jugendpsychologen erfordern (vgl. BGHSt 8, 130, 131 [BGH 05.07.1955 - 1 StR 195/55]; BGH NJW 1961, 1636). - BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62
Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu …
Auszug aus BGH, 04.12.1968 - 4 StR 406/68
Der Mangel eines fehlerhaft begründeten Ablehnungsbeschlusses kann nicht durch Nachschieben zulässiger Gründe behoben werden, weil der Antragsteller noch in der Hauptverhandlung Gelegenheit haben muß, sein weiteres Verhalten den Ablehnungsgründen anzupassen (vgl. auch BGH NJW 1951, 368 Nr. 24; 1963, 1788).