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   BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79   

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https://dejure.org/1979,877
BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79 (https://dejure.org/1979,877)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1979 - 5 StR 337/79 (https://dejure.org/1979,877)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1979 - 5 StR 337/79 (https://dejure.org/1979,877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Fehlerhafte Wahl und Teilnahme von Hilfsschöffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 42 Abs. 1 Nr. 2, § 77 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 144
  • NJW 1980, 1175
  • MDR 1980, 242
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76

    Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren

    Auszug aus BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79
    Die Wahl der Hilfsschöffen, die nicht aus dieser Vorschlagsliste gewählt worden sind, ist ungültig (BVerfG 31.181.183; BGHSt 26, 393, 395) [BGH 07.09.1976 - …
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79
    Die Errichtung oder Aufhebung eines Gerichtes oder die Verlegung seines Sitzes bedarf eines Gesetzes,(BVerfGE 2, 307, 316 f [BVerfG 10.06.1953 - 1 BvF 1/53]; 24.155.166).
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Ungültig ist eine Schöffenwahl nur, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. die entsprechende Regelung in § 44 Abs. 1 VwVfG): So wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181, 184), oder wenn die Vertrauenspersonen von einem unzuständigen Gremium und deshalb nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37, 39, 40); ferner wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (BGHSt 26, 393, 395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) wählt.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79] ausgeführt hat, durfte der Schöffenwahlausschuß dieses Amtsgerichts die Hilfsschöffen nur aus den Vorschlagslisten seines Bezirks wählen.

  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Eine Wahl von Personen aus einer anderen Liste ist ungültig (BGHSt 26, 393, 395; 29, 144, 148) [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79].

    Jede Einzelwahl eines Schöffen durch den Schöffenwahlausschuß ist eine für sich zu betrachtende Entscheidung (BGH Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 - S. 5 f; BGHSt 29, 144, 148 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79], dort Ziff. 3).

  • BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96

    Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl

    Ein solcher Mangel liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181/184), oder wenn die Vertrauenspersonen des Schöffenwahlausschusses (vgl. § 40 GVG) nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37/39 f.); ferner, wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (vgl. BGHSt 26, 393/395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144) wählt.
  • BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von den Fällen, in denen Personen gewählt wurden, die nicht zur Wahl bereitstanden (etwa, weil sie als Jugendschöffen aus der für Erwachsenenschöffen bestimmten Liste gewählt wurden, BGHSt 26, 393, oder weil sie den Listen anderer Amtsgerichte entnommen wurden, BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) oder in denen der Schöffenwahlausschuß falsch gewählt oder besetzt war (BGHSt 20, 37; BVerfGE 31, 181; andererseits BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206) oder die Bestellung der Schöffen durch das Los erfolgte (BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]).
  • BGH, 13.08.1986 - 2 StR 120/86

    Besetzung der Strafkammer - Wahlausschuß - Unvollständige Bezirksliste -

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  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 159/80

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts bei Einsetzung von Schöffen

    Der Schöffenwahlausschuß eines Amtsgerichts ist nicht befugt, Hifsschöffen aus den Vorschlagslisten anderer Amtsgerichte zu wählen (Urteil des Senats vom 4. Dezember 1979 - 5 StR 337/79 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, mitgeteilt in MDR 1980, 242 = JR 1980, 85).
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