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   BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84   

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https://dejure.org/1985,1763
BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84 (https://dejure.org/1985,1763)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1985 - 2 StR 848/84 (https://dejure.org/1985,1763)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1985 - 2 StR 848/84 (https://dejure.org/1985,1763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäße Vernehmung von Zeugen durch eine beauftragte Richterin - Zeuge vom Hören und Sagen - Gefahr der Personenverwechselungen - Ausschluss der Verteidigung von der kommissarischen Vernehmung - Unmöglichkeit der Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO (1975) §§ 68, 223, 224
    Personalien eines Zeugen

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 1999
  • MDR 1986, 335
  • NStZ 1986, 231
  • StV 1986, 137
  • StV 1986, 372
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1983 - GSSt 1/83

    Zur gerichtlichen Vernehmung von Vertrauenspersonen der Polizei und zur

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84
    War die kommissarische Vernehmung einer Vertrauensperson der Polizei deshalb rechtsfehlerhaft, weil dem Zeugen Angaben zur Person nicht abverlangt wurden und dem Verteidiger die Teilnahme am Termin verwehrt blieb (BGHSt 32, 115), so begründet dies kein Verwertungsverbot in einem weiteren Verfahren, das gegen einen anderen Angeklagten wegen Beteiligung an derselben Tat gesondert geführt wird.

    Zwar war es im Verfahren gegen P. verfahrensfehlerhaft, die genannten Zeugen unter Wahrung ihrer Anonymität zu vernehmen (BGHSt 32, 115, 128).

    Denn damit war dem Zweck des § 68 StPO, der Gefahr von Personenverwechslungen vorzubeugen und den Verfahrensbeteiligten die Einholung von Erkundigungen über den Zeugen zu ermöglichen (BGHSt 32, 115, 128; 33, 83, 87), [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]Genüge getan.

    Dieses Verfahren war freilich unzulässig (BGHSt 32, 115 ff).

  • BGH, 11.12.1975 - 4 StR 462/75

    Abgrenzung von Arzneimitteln zu Lebensmitteln - Definition von Arzneimitteln und

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84
    Demgemäß braucht nicht mehr erörtert zu werden, ob der Beschwerdeführer die Rüge noch wirksam erheben kann, obgleich weder er noch seine Verteidigung der Verlesung der Vernehmungsniederschrift widersprochen hatten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1975 - 4 StR 462/75; BGH NJW 1984, 65, 66 unter 3. b).
  • BGH, 10.03.1981 - 1 StR 808/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84
    Das wäre aber erforderlich gewesen (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil es für die Beurteilung, ob dem Zeugen das Erscheinen zuzumuten war oder nicht, wesentlich auch auf die Wichtigkeit seiner Aussage für die gerichtliche Wahrheitsfindung ankommt (vgl. BGH Strafverteidiger 1981, 220).
  • BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84
    Demgemäß braucht nicht mehr erörtert zu werden, ob der Beschwerdeführer die Rüge noch wirksam erheben kann, obgleich weder er noch seine Verteidigung der Verlesung der Vernehmungsniederschrift widersprochen hatten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1975 - 4 StR 462/75; BGH NJW 1984, 65, 66 unter 3. b).
  • BGH, 05.12.1984 - 2 StR 526/84

    Verlesung eines Vernehmungsprotokolls ohne Angaben der Personalien des Zeugen;

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84
    Denn damit war dem Zweck des § 68 StPO, der Gefahr von Personenverwechslungen vorzubeugen und den Verfahrensbeteiligten die Einholung von Erkundigungen über den Zeugen zu ermöglichen (BGHSt 32, 115, 128; 33, 83, 87), [BGH 05.12.1984 - 2 StR 526/84]Genüge getan.
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BGH, 04.12.1985 - 2 StR 848/84
    Die Rüge dieses Verfahrensverstoßes ist dem Beschwerdeführer auch nicht deshalb verwehrt, weil er es unterlassen hatte, gemäß § 238 Abs. 2 StPO das Gericht anzurufen und eine Entscheidung der Kammer herbeizuführen (BGH NStZ 1984, 371 Nr. 25).
  • BGH, 16.11.2005 - 2 StR 457/05

    Nichtvereidigung (wesentliche Förmlichkeit); Antrag auf Vereidigung

    Zwar hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Rüge, die Vereidigung eines Zeugen sei rechtsfehlerhaft unterlassen worden, auch ohne vorherige Anrufung des Gerichts (§ 238 Abs. 2 StPO) zulässig ist, wenn der Vorsitzende eine Entscheidung über die Vereidigung nicht getroffen hat (BGHSt 1, 269, 273; BGH NJW 1986, 1999, 2000; BGH NStZ 1984, 371; 1987, 374; vgl. Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 59 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 486/94

    Anforderungen an ein Abhängigkeitsverhältnis bei der Förderung der Prostitution -

    Auch unter dem Gesichtspunkt einer Änderung der Aussage des Zeugen P. im Falle seiner Vereidigung sind dem Angeklagten nachteilige Auswirkungen des Verfahrensmangels unter den gegebenen Umständen nicht zu besorgen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/84).
  • OLG Hamm, 24.03.1998 - 3 Ss 1623/97

    Unterlassene Vereidigung, Beruhen, Rüge, Aussage habe anderen Inhalt gehabt,

    Ihr war auch spätestens aufgrund ihrer Vernehmung vor dem Amtsgericht und der dort herbeigeführten Entscheidung über ihre Vereidigung die Bedeutsamkeit ihrer Aussage und die Möglichkeit bewusst, auf diese Aussage möglicherweise vereidigt zu werden (vgl. BGH, NJW 1986, 1999, 2000).

    Bei dieser Sachlage bleibt kein vernünftiger Zweifel daran, dass die Zeugin ihre Aussage auch unter dem Eindruck der unmittelbar bevorstehenden Eidesleistung unverändert aufrechterhalten hätte (vgl. BGH, NJW 1986, 1999, 2001).

  • BGH, 01.12.1992 - 1 StR 633/92

    Anforderungen an Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen bei Bekundung von

    Zwar hat der Bundesgerichtshof im Einzelfall entschieden, ein Urteil beruhe nicht auf der fehlenden Vereidigung eines Sachverständigen auch als Zeugen, wenn ausgeschlossen werden könne, daß der Sachverständige, wäre er als Zeuge gehört und vereidigt worden, seine Aussage geändert hätte (BGH NStZ 1985, 135; 1986, 323; vgl. auch BGH NJW 1986, 1999, 2000 f).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht -

    Es spricht nichts dafür, daß das Landgericht bei einer eidlichen Bekräftigung der Aussage zu einer anderen Bewertung gelangt wäre (vgl. BGH NStZ 1985, 182; BGH, Urteile vom 2. Dezember 1985 - 2 StR 848/84 - und vom 20. Februar 1986 - 4 StR 709/85).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 709/85

    Vereidigung bei Vernehmung eines Sachverständigen als Zeugen

    Auch in einem derartigen Fall kann jedoch das Urteil auf dem Verfahrensfehler nicht beruhen, wenn der Tatrichter bereits der unbeeideten Aussage geglaubt hat oder auszuschließen ist, daß der Zeuge seine Aussage geändert hätte, wenn seine Vereidigung angeordnet worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1985 - 2 StR 848/84).
  • BVerwG, 08.12.1986 - 9 B 144.86

    Revision - Verbotene Vernehmungsmethoden - Aussagenverwertung

    Es kann dahinstehen, ob bei Verstößen gegen § 136 a StPO im Ermittlungsverfahren - wie sie der Kläger hier behauptet - das in dieser Vorschrift vorgesehene Verwertungsverbot auf das Strafverfahren beschränkt ist (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Februar 1976 - 2 StR 431/75 - und Urteil vom 4. Dezember 1985, NJW 1986 S. 1999) oder ob es auch eine urkundenbeweisliche Verwertung der Vernehmungsprotokolle im verwaltungsgerichtlichen Verfahren hindert.
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