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   BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01   

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https://dejure.org/2001,1163
BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01 (https://dejure.org/2001,1163)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2001 - 4 StR 93/01 (https://dejure.org/2001,1163)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2001 - 4 StR 93/01 (https://dejure.org/2001,1163)
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Geparkter PKW mit Verkaufsschild

Art. 31, 74 Nr. 22 GG, Abgrenzung zwischen Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht (im Hinblick auf Ordnungswidrigkeitstatbestände, §§ 32, 33 StVO, für Baden-Württemberg: § 54 Abs. 1 Nr. 1 StrG i.V.m. §§ 13, 16 StrG)

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StVO; § 33 StVO; § 11 Abs. 1 Berliner Straßengesetz; Art. 31 GG; Art. 72 GG; Art. 74 Nr. 22 GG
    Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen Ordnungswidrigkeitstatbeständen (verfassungskonforme Auslegung der Landesstraßengesetze; konkurrierende Gesetzgebungskompetenz; Gebot der Widerspruchsfreiheit); Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gleichzeitige Anwendbarkeit von Straßenverkehrsordnung und Landesstraßengesetzen

  • Wolters Kluwer

    StVO - Landesrechtliches Bestimmung - Sondernutzung - Ungenehmigte Sondernutzung einer Straße - Ordnungswidrigkeit

  • Judicialis

    StVO § 32; ; StVO § 33; ; Berliner Straßengesetz § 11 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO §§ 32 33; Berliner StraßenG § 11 Abs. 1
    Ungenehmigte Sondernutzung als Ordnungswidrigkeit nach Bundes- und nach Landesrecht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 47, 181
  • NJW 2002, 1280
  • NStZ 2002, 374
  • NZV 2002, 193
  • NZV 2002, 238
  • NJ 2002, 215
  • VersR 2003, 124
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Dieses dient als sachlich begrenztes Ordnungsrecht der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BGHZ 60, 54, 60; BGHSt 37, 366, 369; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01 - NJW 2002, 1280, 1281 m.w.N.; BVerfGE 40, 371, 379 f.; 67, 299, 314, 322 f. je m.w.N.; BVerwGE 37, 112, 114 f.; 85, 332, 341 f.).
  • OLG Schleswig, 15.06.2020 - I OLG 209/19

    Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen

    Daher dient diese Vorschrift nicht verkehrsbezogen -ordnungsrechtlichen Zielen und enthält somit kein materielles Straßenverkehrsrecht, sondern verfolgt vielmehr sonstige ordnungsrechtliche Zwecke, nämlich die Verhinderung von Überschreitungen des straßenverkehrsrechtlich gestatteten Gemeingebrauchs (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01 - juris) zum Zwecke des Natur- und Landschaftsschutzes und der Landschaftsplanung.
  • OLG Braunschweig, 23.02.2023 - 9 U 3/22

    Online-Glücksspieler bekommt Geld zurück

    Abgesehen davon schafft § 817 Satz 2 BGB in Konstellationen wie der vorliegenden im Falle eines objektiv und subjektiv beiderseitigen Gesetzesverstoßes bereits einen angemessenen Ausgleich im Sinne des Bereicherungsschuldners, so dass das Ergebnis der konkreten Anwendung des § 817 Satz 2 BGB im Einzelfall - so auch hier - regelmäßig nicht über § 242 BGB in sein Gegenteil verkehrt werden darf (vgl. OLG Frankfurt NJW 2002, 1280, 1284; Beschluss v. 5. Mai 2022 - 19 U 281/21, S. 23 = Anlage K II 2).
  • OVG Hamburg, 06.02.2017 - 5 Bf 163/16

    Keine wegerechtliche Sondernutzung bzw. -gebühr durch das Abstellen eines KFZ auf

    Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht sind selbstständige Rechtsmaterien mit unterschiedlichen Regelungszwecken (vgl. Hoffmann-Riem/Koch, Hamburgisches Staats- und Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2005, S. 336; BGH, Beschl. v. 4.12.2001, 4 StR 93/01, BGHSt 47, 181, juris Rn. 23 f.).
  • BGH, 19.03.2002 - 4 StR 394/01

    Wenden auf einer Kraftfahrstraße (Überqueren der Fahrbahn; Parkplätze; Begriff

    Mit dem Straßenverkehrsrecht soll hingegen die Teilnahme am Straßenverkehr, vor allem dessen Sicherheit und Leichtigkeit, gewährleistet werden (vgl. hierzu BGH NJW 2002, 1280, zum Abdruck in BGHSt vorgesehen).
  • VerfGH Bayern, 30.09.2014 - 1-VII-14

    Bußgeldbewehrung des Fahrens oder Parkens ohne Notwendigkeit auf nicht für den

    Es handelt sich nicht um eine Vorschrift, die den Straßenverkehr betrifft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) und in dessen Bereich der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz weitgehend abschließend Gebrauch gemacht hat (BVerfG vom 9.10.1984 BVerfGE 67, 299/320 f.; BGH vom 4.12.2001 BGHSt 47, 181/186).
  • BGH, 18.06.2020 - 1 StR 95/20

    Vorlageverfahren; statthafter Rechtsbehelf gegen einen amtsgerichtlichen

    Die aufgezeigte Rechtsfrage ist auch nicht deshalb mit der Vorlagefrage identisch, weil wegen der Gleichheit des Rechtsproblems die Entscheidung ohne Rücksicht auf die Verschiedenheit der Fälle und der anwendbaren Vorschriften nur einheitlich ergehen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01, BGHSt 47, 181, 183; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 64; SK-StPO/Frister, 5. Aufl., § 121 GVG Rn. 22; KK-Feilcke, StPO, 8. Aufl., § 121 GVG Rn. 34; jeweils mwN).
  • LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 9 O 182/17

    Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung des § 104 SGB VII

    Zugunsten von Unternehmern, die nicht zugleich Arbeitgeber des Geschädigten waren, ist die Haftungsbeschränkung unter anderem angenommen worden bei der Übernahme vertraglich nicht geschuldeter Ladetätigkeit durch den Fahrer des Speditionsunternehmens (OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2002, NJW-RR 2002, 1317), bei der Durchführung von Sportunterricht nach Willen des Schulträgers durch Mitarbeiter einer externen Sportstätte (BGH, Urteil vom 26.11.2002, VersR 2003, 124) und generell diskutiert worden in Fällen gemeinsamer (Werk-)Arbeiten verschiedener parallel tätiger Unternehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2001, NJW-RR 2002, 1318).
  • OVG Sachsen, 08.03.2010 - 1 B 35/10

    Werbetafeln, Beseitigungsanordnung, Autobahn, abstrakte Gefahr

    Der Bund hat mit dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung von seiner - für die Beurteilung des vorliegenden Falles noch maßgeblichen - konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in überwiegend abschließender Weise Gebrauch gemacht (vgl. BGH, Beschl. v. 4.12.2001, BGHSt 47, 181).
  • OVG Sachsen, 27.04.2007 - 1 BS 32/07

    Rechtmäßigkeit einer anlagenbezogenen Baugenehmigung i.R. einer

    Der Bund hat mit dem Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung von seiner - für die Beurteilung des vorliegenden Falles noch maßgeblichen - konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in überwiegend abschließender Weise Gebrauch gemacht (vgl. BGH, Beschl. v. 4.12.2001, BGHSt 47, 181).
  • VG Düsseldorf, 06.09.2012 - 6 L 1093/12

    Wegweiser Verwaltungsvorschriften VwV-StVO Gleichheitssatz Glaubhaftmachung

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 12 LA 228/14

    Anbringung einer Wegweisungsbeschilderung zu einem Parkhaus

  • KG, 16.02.2016 - 3 Ws (B) 598/15

    Bußgeldsache: Verunreinigung einer Straße durch Pferdekot in Berlin

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