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   BGH, 04.12.2002 - XII ZB 66/02   

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https://dejure.org/2002,5767
BGH, 04.12.2002 - XII ZB 66/02 (https://dejure.org/2002,5767)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2002 - XII ZB 66/02 (https://dejure.org/2002,5767)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - XII ZB 66/02 (https://dejure.org/2002,5767)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Falsche Adressierung einer Berufung - Pflicht zum Hinweis auf eine fehlende Postulationsfähigkeit - Maßnahmen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes eines Berufungsgerichts - Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4, 238 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Fristversäumung wegen fehlender Postulationsfähigkeit des Prozeßbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 856
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - XII ZB 66/02
    Die Rechtsbeschwerde ist zwar nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 522 Abs. 1 Satz 4, 238 Abs. 2 ZPO statthaft (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02 - NJW 2002, 3029 f.).

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Sache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann (BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 aaO).

    Bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung die Rechtsbeschwerde nur dann zulässig, wenn nach den Darlegungen des Beschwerdeführers ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte im Einzelfall klar zu tage tritt, also offenkundig ist (BGH, Beschluß vom 4. Juli 2002 aaO) und die Entscheidung hierauf beruht.

  • BGH, 18.05.1982 - VI ZB 1/82

    Vertretereigenschaft - Ausschluß - Postulationsfähigkeit - Anwaltsverschulden

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - XII ZB 66/02
    Das Übersehen der mangelnden Postulationsfähigkeit begründet regelmäßig ein Anwaltsverschulden (BGH, Beschluß vom 18. Mai 1982 - VI ZB 1/82 - VersR 1982, 848, 849).
  • BGH, 06.10.1992 - VI ZB 20/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei Nichterkennen

    Auszug aus BGH, 04.12.2002 - XII ZB 66/02
    Es ist Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße anwaltliche Tätigkeit, daß sich der Bevollmächtigte jederzeit sichere Gewißheit darüber verschafft, ob er für seinen Mandanten bei dem angerufenen Gericht anwaltlich tätig sein darf (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1992 - VI ZB 20/92 - VersR 1993, 124, 125).
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