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BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 27 StGB; § 13 Abs. 2 StGB
Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage); Beihilfe; Unterlassen (fakultative Strafmilderung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Tatmerkmals "Ausnutzung einer schutzlosen Lage zur Duldung des Geschlechtsverkehrs" i.S.d. § 177 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Rechtliche Selbstständigkeit von Beihilfetaten im Fall einer Beihilfe durch Unterlassen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 443
- NStZ-RR 2009, 362
- NStZ-RR 2009, 363
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11
Vergewaltigung (schutzlose Lage; Vorsatz)
Feststellungen dazu, dass der Angeklagte vorsätzlich eine konkretisierte Furcht der Geschädigten vor körperlicher Gewalteinwirkung nötigend ausgenutzt hätte, hat das Landgericht nicht getroffen (vgl. dazu auch BGH, Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284, vom 12. November 2008 - 2 StR 474/08 und vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443). - BGH, 21.12.2010 - 3 StR 401/10
Ablehnung eines Beweisantrages (Vernehmung eines Auslandszeugen; antizipierte …
Erforderlich ist dabei stets, dass sich das Opfer aus Angst vor körperlicher Beeinträchtigung, also vor Körperverletzungs- oder gar Tötungshandlungen, nicht gegen den Täter zur Wehr setzt; es genügt nicht, dass es dies aus Furcht vor der Zufügung anderer Übel unterlässt (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 StR 494/08, NStZ 2009, 443; Beschluss vom 7. Juli 2009 - 3 StR 223/09, NStZ 2010, 149 jeweils mwN).