Rechtsprechung
BGH, 04.12.2008 - IX ZR 219/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Abtretung rechtsanwaltlicher Vergütungsansprüche an Nichtanwälte mit wirksamer Zustimmung des Schuldners; Abtretbarkeit von Vergütungsansprüchen der gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsangehörigen; Übertragung des Billigkeitsermessens ...
- BRAK-Mitteilungen
Vergütung - Grenzen der Abtretung von anwaltlichen Vergütungsansprüchen
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Zur wirksamen Abtretung von Vergütungsansprüchen des Rechtsanwalts an Nichtanwälte (Bestätigung von BGH WM 2008, 1229); keine einseitige Übertragung des Leistungsbestimmungsrechts vom Rechtsanwalt auf einen Dritten bei einer Rahmengebühr
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 398; BRAO § 49b Abs. 4 S. 2; RVG § 14
Zulässigkeit der Abtretung der Honoraransprüche eines Rechtsanwalts; Ausübung des Billigkeitsermessens zur Bestimmung einer Rahmengebühr durch den Zessionar - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abtretung der Vergütungsansprüche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abgetretene Rechtsanwaltsvergütung
Verfahrensgang
- AG Hannover, 20.02.2007 - 434 C 9717/06
- LG Hannover, 31.08.2007 - 13 S 24/07
- BGH, 04.12.2008 - IX ZR 219/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 490
- MDR 2009, 292
- FamRZ 2009, 324
- VersR 2009, 655
- WM 2009, 187
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2018 - L 19 AS 1472/17
Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren
Das Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts gehört in seiner Ausübung zum Entstehungstatbestand des Vergütungsanspruchs (BGH, Urteil vom 04.12.2008 - IX ZR 219/07). - LSG Bayern, 21.03.2011 - L 15 SF 204/09
Rechtsanwaltshonorar, Beiordnung, Prozesskostenhilfe, Terminsgebühr, …
Das Leistungsbestimmungsrecht des Rechtsanwalts gehört in seiner Ausübung zum Entstehungstatbestand des Vergütungsanspruchs (BGH, Urteil vom 04.12.2008, IX ZR 219/07). - BGH, 05.11.2009 - IX ZR 131/07
Abtretung von Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten mit wirksamer Zustimmung an …
Zwar kann der Rechtsanwalt dabei nicht ohne Einverständnis seines Mandanten das Billigkeitsermessen zur Bestimmung einer Rahmengebühr delegieren (BGH, Urt. v. 4. Dezember 2008 - IX ZR 219/07, WM 2009, 187).
- BGH, 04.12.2008 - IX ZR 220/07
Wirksamkeit der Abtretung einer anwaltlichen Honorarforderung
Spätestens nach Vorlage des Schreibens der Rechtsanwälte Q. und Kollegen vom 13. April 2006 an die Beklagte in erster Instanz besitzt diese alle zur Prüfung ihrer Deckungspflicht notwendigen Informationen, insbesondere kann sie ersehen, dass die beauftragten Rechtsanwälte, wie es mangels Zustimmung zu einer Delegation geboten war (siehe Senatsurteil vom heutigen Tage in der Sache IX ZR 219/07), ihr Billigkeitsermessen gemäß § 14 RVG selbst ausgeübt hatten. - BGH, 04.12.2008 - IX ZR 201/07
Zulässigkeit der Abtretung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts mit …
Die Beklagte besaß damit alle zur Prüfung ihrer Deckungspflicht notwendigen Informationen, insbesondere konnte sie ersehen, dass die beauftragten Rechtsanwälte, wie es mangels Zustimmung zu einer Delegation geboten war (siehe Senatsurteil vom heutigen Tage in der Sache IX ZR 219/07), ihr Billigkeitsermessen gemäß § 14 RVG selbst ausgeübt hatten. - BGH, 04.12.2008 - IX ZR 199/07
Wirksamkeit der Abtretung einer anwaltlichen Honorarforderung
Da der Kläger weder auf die anwaltliche Berechnung gemäß § 10 Abs. 1 RVG verzichtet noch einer Delegation des Billigkeitsermessens bei Rahmengebühren an die C. GmbH zugestimmt hat, hängt der Erfolg der Klage von dieser Vorfrage ab (vgl. zu § 14 RVG näher das Urteil des Senates in der Sache IX ZR 219/07 vom heutigen Tage). - SG Neuruppin, 14.03.2013 - S 31 SF 7/11 Denn es ist tatbestandliche Voraussetzung des Vergütungsanspruchs - und damit auch der Kostenfestsetzung -, dass der Rechtsanwalt sein Leistungsbestimmungsrecht ausgeübt hat (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2008 - IX ZR 219/07 -, NJW-RR 2009, 490).